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2) Lex Sulpicia über Senatorenschulden. Plut. Sulla 8, 4: νόμον δὲ κυρώσας μηδένα συγκλητικὸν ὑπὲρ δισχιλίας δραχμάς ὀφείλειν. Bemerkenswert der Zusatz: αὐτὸς ἀπέλιπε μετὰ τὴν τελευτὴν ὀφλήματος μυριάδας τριακοσίας. Antragsteller war der oben unter Nr. 1 genannte Volkstribun. Vgl. Rotοndi Leges publ. 345.