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RE:Marius 70

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Victorinus, C. Rhetor und Schriftsteller aus Afrika in Rom 4. Jh. n. Chr.
Band XIV,2 (1930) S. 18401848
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70) C. Marius Victorinus aus Afrika wirkte um die Mitte des 4. Jhdts. n. Chr. in Rom als Rhetor und entfaltete eine umfangreiche schriftstellerische Tätigkeit, die sich außer auf sein Fachgebiet auch auf christliche Gegenstände erstreckte.

I. Persönliches. Hieron. vir. ill. Victorinus natione afer Romae sub Constantio principe (337–361) rhetoricam docuit; Einl. zun Komm. z. Galaterbrief C. Marium Victorinum qui Romae me puero rhetoricam docuit und Chron. z. J. 353 Victorinus rhetor et Donatus grammaticus . . . Romae insignes habentur, e quibus Victorinus etiam statuam in foro Traiano meruit; vgl. Augustin. confess. 8, 2, 3, der ihn doctissimus senex et omnium liberalium doctrinarum peritissimus nennt, qui pilosophorum tam multa legerat et diiudicaverat, doctor tot nobilium senatorum. Victorinus neigte anfangs zum Neuplatonismus (s. u. II a 1), trat aber im hohen Alter zum Christentum über (Hieron. vir. ill. in extrema senectute [1841] Christi se tradens fidei, August. a. O. christianum defunctum esse audieram; Cassiodors Angabe, Inst. div. litt. c. 5 und 7, Victorinus ex oratore episcopus beruht auf Vermengung des Rhetors mit dem Bischof Victorinus von Pettau). Am kirchlichen Leben scheint er sich nicht beteiligt zu haben: auf die Bemerkung des Simplicianus non credam nec deputabo te inter christianos, nisi in ecclesia Christi te videro, erwiderte Victorinus ergo parietes faciunt christianos? August. 8, 2, 4; daselbst wird, ebenfalls nach Simplicianus, von Victorinus gerühmt sanctam scripturam omnesque christianas litteras investigabat studiosissime et perscrutabatur, wohingegen Hieronymus (z. Galater-Brief) erklärt, daß er occupatus eruditione saecularium litterarum scripturas omnino sanctas ignoraverit. Als durch das Gesetz vom J. 362 den christlichen Lehrern öffentlich zu wirken verboten wurde, gab Victorinus seine Lehrtätigkeit auf (August. 8, 5, 10). Allgemeine Würdigung bei Monceaux Hist. litt. de l’Afrique chrét., Paris 1905, III 373ff. Schanz RLG § 831 a. Nach dem zu urteilen, was von den zahlreichen Schriften des Victorinus erhalten ist, darf man ihn wohl nicht allzu hoch einschätzen: seine Arbeit scheint mehr in die Breite als in die Tiefe gegangen zu sein.

II. Schriften.

a) Rhetorik und Dialektik: Hauptzeugnis bei Cassiodor am Schlusse des Kapitels De dialectica (in der vollständigeren Fassung des Cod. Bamberg. H J. IV 15, saec. VIII: Usener Anecd. Holderi, Bonn 1877, 66).

1. Übersetzung der Εἰσαγωγὴ περὶ πέντε φωνῶν des Neuplatonikers Porphyrios (Comment. in Aristot. graeca IV 1 ed. Busse): Cassiod. a. O. Isid. orig. II 25, 19. Victorinus selbst nimmt in seiner Schrift De definitionibus (25, 13 Stangl) darauf Bezug. Er widmete diese Schrift einem Menentius (Porphyrios hatte sie an Chrysaorios gerichtet), s. Boethius ed. Brandt S. XIV; vgl. Usener 61. Ein Versuch, die lateinische Fassung mit Hilfe des Kommentars des Boethius zur Übersetzung des Victorinus wiederzugewinnen, bei Monceaux Mélanges Havet, Paris 1909, 291. Ein ,Commentum Victorini super Porphirium‘ wird in einem Katalog der Sorbonne erwähnt (Manitius Rh. Mus. XLVII Erg.-Heft 85). Augustin. confess. 8, 2, 3 (vgl. 7, 9, 13) schreibt legisse me quosdam libros Platonicorum (d. h. Schriften von Neuplatonikern, nicht Dialoge Platons, wie Schanz RLG § 830 angibt), quos Victorinus .... in linguam latinam transtulisset. Vielleicht befand sich darunter auch eine Übertragung von des Porphyrios Kommentar zu Platons Timaios, die von Macrobius benutzt sein könnte; o. Bd. XIV S. 176.

2. Übersetzung der Κατηγορίαι des Aristoteles mit Kommentar in 8 Büchern : Cassiod. a. O. und Kommentar zu Psalm 7, 5.

3. Übersetzung von Aristoteles’ Περὶ ἑρμηνείας: Cassiod. a. O.

4. De syllogismis hypotheticis Cassiod. a. O. Isid. II 28, 25.

5. De definitionibus: Boethius im Kommentar zu Ciceros Topica (Cic. schol. ed. Orelli I 324, 46-327, 8) kritisiert die Schrift; Isid. II 29 handelt De divisione definitionum ex Marii [1842] Victorini libro abbreviata; Cassiodor, der die Schrift a. O. nennt, folgt im Abschnitt De definitionibus ebenfalls dem Victorinus, und zwar stimmt sein Auszug mit dem Isidors so weit überein, daß, falls nicht dieser jenen, wie so oft, ausgeschrieben hat (vgl. Lehmann Philol. LXXII 504), beide dieselbe Mittelquelle in Gestalt eines Kompendiums benutzt haben müssen (s. Stangl 13). Die Schrift ist erhalten, teils unter dem Namen des Victorinus (so in einem von A. Mai Class. auct. IX 315 erwähnten, aber nicht auffindbaren Vatic. saec. XI ; vgl. Brandt Philol. LXII 623 über die Hs. 229 von Avranches saec. X/XI), teils anonym, mehrfach als Anhang zu Schriften des Boethius, so daß sie früher diesem fälschlich beigelegt wurde (Usener 59). Ausgabe von Stangl Tulliana et Mario-Victorinia, Münch. 1888, 17ff., aus Monac. 14 272 saec. XI, Monac. 14 819 saec. XII (in beiden hinter Boethius) und Bern. 300 saec. XI. Über den Paris. nov. acq. 1611 saec. XI s. Schepss Philol. LVI 382. Über die Cicerozitate der Schrift s. Fr. Richter Jahrb. d. philos. Fak. Gött. 1924, 31.

6. Kommentar zu Ciceros Topica in 4 Büch.: Cassiod. a. O. Boethius gibt zu Eingang seines eigenen Kommentars (270, 16 Or.) den Inhalt der 4 Bücher an und bemerkt, daß Victorinus ,rebus minimis immoratus‘ über § 23 von Ciceros Schrift nicht hinausgekommen sei.

7. Kommentar zu Cicero De inventione: Cassiod. de rhetor. 10 (498, 9 ed. Halm). Ausgabe von Orelli Cic. schol. I 1ff. (nach älteren Ausgaben unter Verwendung des Cod. Basil. F. VIII 12 saec. XV), von Halm RhLM 153ff. nach Cod. Colon. (Darmstad.) 166 saec. VII (eine Abschrift daraus der Vatic. Palat. 1588 saec. IX in. aus Lorsch, s. Lindsay Palaeogr. lat. III 17), Monac. 6400 saec. X (aus Freising) und Bamberg. M. IV. 4 saec. XI. Bezüglich des Verfassernamens gehen die Hss. auseinander: der Monac. gibt Victorinus rhetor, der Bamb. Marius Fabius Victorinus, zwei Laurentiani Fabius Laurentius Marius Victorinus, ein Vatic. bei A. Mai Spicil. rom. V, XI Q. Laurentius Fabius Victorinus Marius, endlich der Colon. (= Vatic. Pal., s. Manitius 86 unter Lorsch) Q. Fabius Laurentius. Nach Iw. Müller J.-Ber. IV 679 hätte ein Q. Fabius Laurentius den Kommentar des Marius Victorinus überarbeitet, aber das ist nur eine zweifelhafte Vermutung, für die das erhaltene Werk keinen rechten Anhalt bietet. Ein besonderer Wert kommt dem teilweise sehr in die Breite gehenden Kommentar nicht zu. Monceaux Hist. litt. 382 ist der Meinung, daß er nach den unter 4 und 5 angeführten Schriften abgefaßt sei. Zur Textkritik s. noch Stangl 49; über seine Verwertung für den Cicerotext Kayser Philol. VI 708; s. auch Usener 65. In alten Bibliothekskatalogen wird das Werk oft aufgeführt, s. Manitius a. O.

8. Kommentare zu Ciceros Dialogen (philos. Schriften) erwähnt Hieron. apol. c. Rufin. 1, 16.

9. Auf eine Schrift über den Prosarhythmus scheinen zwei Zitate bei Rufinus (GL VI 573, 18ff.) hinzudeuten : Victorinus de compositione sic dicit ... und latine de numeris (scripserunt) hic: Cicero Victorinus usw. Vgl. Cybulla De Ruf. Antioch. commentariis, Königsb. 1907, 28.

[1843] b) Grammatik.

1. Eine Ars grammatica Marii Victorini ist in drei Hss. saec. IX erhalten: Vatic. Palat. 1753 (A: nach Lindsay Class. Philol. XI 270 und Palaeogr. lat. III 15. 45 in Lorsch unter Abt. Adalung [805-838] aus einer alten Unzial-Hs. saec. V oder VI abgeschrieben), Valentianus M. 6. 10 (V) und Paris. 7539 (B), die auf die gleiche alte Quelle zurückgehen. Die jüngste dieser Hss., B, setzt dem Titel noch de ortografia et de metrica ratione hinzu und bringt unter dem Ganzen eine entsprechende Unterschrift. Während zu Anfang von einer Bucheinteilung keine Spur zu finden ist, erscheint innerhalb des Werks eine solche in vier Bücher mit entsprechenden Unter- und Überschriften: Marii Victorini de metricis didascalicis l. I expl ... inc. l. II de prototypis speciebus novem; didascalicus prototyporum novem expl. l. II, inc. l. III de coniunctis inter se et mixtis metris pragmaticis; expl. l. III ... inc. l. IIII . . . de conexis inter se atque inconexis quae Greci ασυναρτητα vocant pragmaticus; endlich Aelii Festi Apthonii v. p. de metris omnibus expl. l. IIII, worauf noch ein Anhang über die Metra Horatiana folgt. Wir haben also ein Werk des Aphthonius über Metrik in vier Büchern vor uns, dessen Anfang fehlt: es beginnt 31, 17 (quibus primae potestatis) und schließt in den Hss. ohne Zeichen einer Lücke an die Ars des Victorinus an, die mit 31, 16 (sonum geminantis imitatur) abbricht und allem Anscheine nach ebenfalls unvollständig ist. Um von Bergk (Philol. XVI 639) abzusehen, der das ganze Werk dem Aphthonius zuweisen wollte, hat man die auffallende Erscheinung auf zweierlei Art zu erklären versucht: Keil Quaest. gramm. I, Halle 1871 (vgl. GL VI, XVII) erkannte zwar an, daß das Hauptstück 31, 17–173, 31 sich von dem Voraufgehenden sowohl nach dem ganzen Inhalt wie nach Art der Darstellung und der benutzten Quellen deutlich unterscheide, meinte aber, Victorinus habe das Werk des Aphthonius unter mancherlei Änderungen (Kürzungen, Zusätze) seiner Ars einverleibt und nur noch den Anhang über die Horazmetra hinzugefügt. Für diese Ansicht stützte er sich vor allem auf Über- und Unterschrift in B, auf die Erwähnung des Victorinus in der Unterschrift des 1. Buches (des Aphthonius), auf die Verweisung 35, 21 (ut supra relatum est), die er auf 27, 1-10 des Victorinus bezog, auf die Worte 36, 9 nunc de communibus (syllabis) plenissime tractemus, unde sumus digressi, womit an Victor. 31, 16 angeknüpft würde, endlich auf das Zeugnis des Grammatikers Rufinus aus Antiochien, der GL VI 556, 22-558, 6 zwei Stellen aus Aphthonius, nämlich 78, 19-79, 6 und 80, 27-81, 13 unter dem Namen des Victorinus zitiert (vgl. Ruf. 565, 3). Diese Erklärung hat vielfach Anklang gefunden: Hagen J.-Ber. II 1418. 1424. Schulz Quib. auct. Ael. F. Aphth. de re metr. usus sit, Breslau 1885 (der jedoch S. 52 den Anhang dem Aphthonius zuwies). Goetz I 2800. Mackensen De Verrii Flacci libr. orthogr., Comm. phil. Jen. VI 2, 32. Sandys Hist. of class. scholarship² 230. Schanz RLG § 829. Die andere Erklärung, die auch Keil (Q. gr. X) ins Auge gefaßt, aber alsbald verworfen hatte, geht dahin, daß die beiden Werke durch irgendeinen [1844] Zufall rein äußerlich verbunden und durch Blätterausfall das eine am Schlusse, das andere am Anfang verstümmelt seien: Jeep Lehre v. d. Redeteilen, Leipz. 1893, 82ff. Teuffel RLG § 395, 1. 408, 3. Barwick Remm. Palaemon, Lpz. 1922, 246 A. 1. Tatsächlich sind die Gründe Keils nicht ausreichend: das Zeugnis von B kommt gegenüber dem von AV nicht in Betracht; auch das Eindringen des Namens des Victorinus in die Unterschrift des 1. Buches ist nicht von entscheidender Bedeutung und sicherlich sekundär; die Verweisung 35, 21 kann nicht auf 27, 1-10 gehen, weil an beiden Stellen (wie auch Keil nicht entgangen ist) verschiedene Zählung vorliegt, und 36, 9 knüpft viel eher an 35, 6 an, So bleibt nur das Zeugnis Rufins, das aber nur beweist, daß die Vereinigung schon zu seiner Zeit (wohl 5. Jhdt., aber eher Ende als Anfang) erfolgt war und das Werk unter dem Namen des Victorinus ging, dessen Ars voranstand. Dazu stimmt recht gut Lindsays Vermutung über das Alter der Vorlage von A (s. o.). Andererseits ist es kaum glaublich, daß Victorinus, mag er auch sonst noch so unselbständig sein, ein so umfangreiches Werk über Metrik seiner Ars, die, nach dem Vorhandenen zu schließen, eine Schulgrammatik wie viele andere war, vollständig einverleibt oder, da ja außer dem Anhang, der sich deutlich als Zusatz zu Aphthonius zu erkennen gibt (vgl. 174, 1 mit 161, 15), nichts mehr folgt, angehängt hätte; es ist um so weniger glaublich, als Aphthonius ein älterer Zeitgenosse des Victorinus gewesen zu sein scheint (schwerlich vor Konstantin, nach Goetz), den er doch kaum so unverfroren plündern konnte; endlich darf man doch unmöglich dem Victorinus die Riesendummheit zutrauen, durch Beibehaltung der Verfasserangabe unter dem letzten Buche der Metrik sich selbst des gröbsten Plagiats zu bezichtigen. Bei unbefangener Würdigung wird man zu keiner anderen Ansicht gelangen können, als daß die Metrik des Aphthonius, die in der Überlieferung alle Merkmale eines selbständigen Werkes aufweist, mit Victorinus nichts zu tun hat. Vgl. auch Monceaux 389.

Was sonach von dem Werke des Victorinus erhalten ist, beschränkt sich auf den allgemeinen Teil einer Ars: es werden behandelt ars (grammatica, definitio), vox (elementum, dictio, oratio), litterae und syllabae (einschließlich communes syllabae); eingeschoben ist (7, 35-26, 13) ein Kapitel De orthographia. Die Untersuchungen von Schady De M. V. l. I c. IV, Bonn 1869, und Mackensen haben ergeben, daß vieles in diesem Kapitel letzthin auf das orthographische Werk des Verrius Flaecus zurückgeht, daß aber Victorinus nicht dieses selbst benutzt hat (so Schady), sondern eher ein späteres Kompendium, in dem auch andere Orthographen (Velius Longus, Ter. Scaurus) berücksichtigt waren. Victorinus kündigt zwar zu Anfang des Kapitels einen bestimmten Plan an, hat ihn aber bald aus dem Auge gelassen, so daß der Inhalt ziemlich bunt durcheinander geht. Die Behandlung der Einzelfragen zeigt einen Schulmeister, der die Fehler seiner Schüler berichtigt oder diese vor Fehlern warnt. Das eingelegte Kapitel stellt eine mehr als bescheidene Leistung dar. [1845] Aber auch die eigentliche Ars ist ohne jeden besonderen Wert, denn sie ist lediglich aus verschiedenen Schulgrammatiken kompiliert, woraus sich ihre mehr oder minder große Übereinstimmung mit erhaltenen Werken dieser Art erklärt (so zeigt sich in den ersten drei Abschnitten öfter Beziehung zu Diomedes; 5, 14-29 und 29, 16–31, 16 gehen auf die ihrerseits schon kompilierende Quelle für Charisius-Exc. Bobiensia-Dositheus zurück). S. Jeep 83. Tolkiehn Cominianus, Lpz. 1910, 129 und besonders Barwick 44. 46. 68. 245ff. Zu der 3, 10 angeführten Definition des Aristoteles (vielmehr der Stoiker) vgl. Schol. Dion. Thrac. 108, 29 Hilg.; über den 3, 8 und 4, 7 genannten Aristo s. jetzt Barwick 220 A. Zitiert wird diese Ars des Victorinus von Späteren nicht, denn ob Prisc. GL II 14, 13 sich auf sie oder überhaupt auf Victorinus bezieht (Jeep Philol. LXVII 13), ist sehr unsicher (auctore oder -ri die maßgebenden Hss., a Victore Hertz nach anderen Hss, a Victorino Bondam), die Auszüge im Sangall. 876 saec. IX (GL VI 639, 15), wo anscheinend Victorinus gemeint ist, gehen gleich den Zitaten Rufins auf Aphthonius. Kaum auf eine Ars zu beziehen ist das Zitat bei Serv. Georg. IV 372 (an einen Vergilkommentar ist nicht zu denken, Suringar Hist. crit. schol. lat. II 251). – Ausgabe von Keil GL VI 1ff. Ein Auszug aus dem orthographischen Traktat findet sich in vier Hss. saec. XV des Vatikans (nach der Abschrift des Parrhasius aus einer von den erhaltenen etwas abweichenden Hs.), nach Vatic. 2725 herausgegeben von Keil im Ind. schol. Halle 1874 (die Varianten auch am Schlusse von GL VI).

Eine Ars Victorini (grammatici), der ein metrischer Traktat angehängt ist, findet sich im Vatic. Regin. 1587 saec. X und Neapol. IV A 34 saec. XI/XII, ohne den Traktat im Sangall. 877 saec. IX/X und (anonym) Vatic. Regin. 251 saec. XI. Der Traktat allein steht im Paris. 7559 saec. X unter der Bezeichnung ,Ars Palamonis de metrica institutione‘ (dazu: ,de exametro versu seu heroico‘: dies auch in den beiden erstgenannten Hss.); von der Ars aber bietet der Vindobon. 16 saec. VII/VIII aus Bobbio das Kapitel De litteris (GL VI 194, 10-196, 17) und danach mit der Überschrift ,Incipit liber Palemonis de arte‘ die Einleitung (187, 2-15). Zum Ganzen gibt es auch noch eine Parallelüberlieferung im Bern. 336 und Monac. 6434, beide saec. IX, und hier lautet die Überschrift. ,Audacis de Scauri et Palladii libris excerpta‘. Da hier der metrische Traktat inmitten der Ars steht (GL VII 331, 13–341, 7. 336, 13 ebenfalls ,De exametro versu eroico‘ im Monac.), so ergibt sich, daß auch in der anderen Überlieferung Ars und metrischer Traktat zusammengehören, was auch durch die übereinstimmende Form beider ,per interrogationem et responsionem‘ bestätigt wird. Ein Vergleich des Victorinus–Palaemon und des Audax zeigt weitgehende wörtliche Übereinstimmung, aber auch mancherlei Abweichung, nicht nur in der Anordnung der einzelnen Abschnitte. So ist bei Victorinus–Palaemon der Anfang des Kapitels De nomine weggelassen (das übrige wie bei Aud. ,de casibus‘, überschrieben), ebenso das ganze Kapitel De pronomine mit der Begründung similiter [1846] quoniam Donatus exposuit, ideo praetermisimus; bei Audax sind die Kapitel De coniunctione, De praepositione und De interiectione aus einer Nebenquelle (im wesentlichen gleich Prob. Inst. art. GL IV 143, 24ff. 147, 4ff. 146, 1ff.) entnommen, ferner eine zweite Behandlung des Akzentes (,Recapitulatio‘) und ein Abschnitt De barbarismo zugesetzt. Auch sonst finden sich im einzelnen noch Abweichungen. Die Beziehungen zwischen Victorinus–Palaemon und Audax werden so zu erklären sein, daß beide auf gemeinsamer Grundlage ruhen, der Victorinus–Palaemon im allgemeinen treuer geblieben ist. Diese muß schon aus Ars und metrischem Traktat zusammengesetzt gewesen sein. Ob letzterer je weiter gereicht hat als jetzt, erscheint trotz der Bemerkung bei Victor.-Pal. 215, 24 Hactenus de hexametro dactylico; de ceteris vero suo loco fraglich; vielleicht stammt sie aus der ausgeschriebenen Quelle. Die Ars stellt eine Schulgrammatik dar, die in engerer Beziehung stand zu den von Charisius-Ext.-Bobiensia-Dositheus und Diomedes-Donat benutzten; vgl. die eingehende Analyse bei Barwick 77ff.

Schwierig ist die Lösung der Frage nach Zeit und Verfasser. Einen Anhalt gibt Victor.-Pal. 209, 11 nostra quoque memoria Lactantius usw.: das führt auf den Anfang des 4. Jhdts., und da es anscheinend Zusatz des Victorinus-Palaemon ist, wird die Grundquelle noch früher anzusetzen sein. Ferner wird im metrischen Teil von beiden (VII 211, 23 = VII 331, 1) ,Albinus in libro quem de metris scripsit‘ zitiert; man hat in ihm den Consul des J. 335 sehen wollen (Graf o. Bd. I S. 1315. Teuffel § 408, 5), doch ist die Gleichsetzung unsicher (Schanz § 825 g. E.). Die Berufung auf Donat (s. o.) bei Victorinus-Palaemon würde wieder auf die zweite Hälfte des 4. Jhdts. führen, wenn man nicht mit Barwick annimmt, daß es sich um eine spätere Kürzung handelt. Was die von Audax (der zuerst im 7. Jhdt. von Julian von Toledo GL V 217, 21 zitiert wird) genannten beiden Autoren angeht, so glaubte Jeep (88), dem Zeugnis der Hss. alle Berechtigung absprechen zu müssen. Keil (VII 318) bezog ,Palladius‘ auf die aus dem jüngeren Probus als Nebenquelle aufgenommenen Stücke des Audax, so daß als Verfasser der Hauptquelle ,Scaurus‘ anzusehen wäre, den er mit dem bei Diomedes und in der Explan. in Donat. zitierten gleichsetzte und mit Ritschl (Opusc. II 607) für den Grammatiker Terentius Scaurus aus der Zeit Hadrians hielt. Letzteres wurde von Kummrow (Symb. crit. ad gramm. lat., Greifsw. 1880, 8) bezweifelt: die Angaben des Audax seien ganz unzuverlässig, da er ja auch Palladius für Probus setze. Dagegen hält Barwick 86 die Überlieferung für richtig: der Gewährsmann des Audax, soweit es sich um dessen Nebenquelle handelt, sei Palladius (der dann wohl seinerseits auf Probas zurückginge), der Verfasser der mit Victorinus-Palaemon gemeinsamen Grundquelle Scaurus, jedoch nicht der Scaurus des 2. Jhdts., sondern ein jüngerer, der im 3. Jhdt. eine Schulgrammatik zusammenstellte. Was nun Victorinus betrifft, so trugen Keil (GL VI, xxv; Q. gr. II Halle 1871, X) und Jeep (a. O.; s. jedoch auch Philol. 18), u. a. durch gewisse Anklänge des [1847] Victorinus-Palaemon an die Ars des Marius Victorinus bestimmt, kein Bedenken, diesem auch das in Rede stehende Werk zuzuteilen; doch läßt sich die ziemlich geringfügige Übereinstimmung auch anders erklären. Barwick (77 A. 2) hält mit Putsche den Maximus Victorinus für den Verfasser, was aber ebenfalls unsicher ist. Dazu kommt nun noch die Konkurrenz des Palaemon (Palamon ; Palamonius im Berol. Diez. 66 saec. IX), dessen Namen handschriftlich mindestens ebenso gut bezeugt ist, wie der des Victorinus. Jeep (Redet. 303) erklärt ,Pal.‘ für falsch, was richtig sein mag; das führt aber zu der Vermutung, daß das Werk des Victorinus-Palaemon zeitweilig ohne Verfassernamen war, und dann kann die Zuteilung an Victorinus (vielleicht wegen des ähnlichen Anfangs) ebenso gut späteren Ursprungs sein wie die Benennung nach dem berühmten alten Grammatiker. Zu voller Klarheit wird man wohl kaum gelangen. – Ausgabe von Keil GL VI 185ff. (der den ersten Teil Ars Victorini grammatici, den zweiten Ars Palaemonis de metrica institutione betitelt und das Ganze unter Maximus Victorinus stellt!). – Ältere Literatur bei Schanz § 829. S. auch Goetz II 2278.

Der Cod. Vindob. 16 enthält auch eine kleine Schrift, die betitelt ist Commentum Maximini Victorini de ratione metrorum; der Verfasser wird auch ,Maximianus Victorinus‘ (so Monac. 6281 saec. X) oder ,Maximus Victorinus‘ (so Monac. 19 484 und Paris. 7411 saec. X, Paris. suppl. 69 saec. XI) genannt. Beda (GL VII 248, 17) zitiert nur unter dem Namen Victorinus. Der Verfasser des Werkchens, das für Schulzwecke bestimmt war und keinen besonderen Wert hat (über die Luciliuszitate 216, 13 s. Marx zu Lucil. v. 1314; sonst wird außer Vergil nur Lukrez einigemal und einmal Lucanus zitiert), scheint Rhetor gewesen zu sein (s. den Schluß 227, 25), sonst ist nichts über ihn bekannt. Marius Victorinus kommt schwerlich in Frage.

Mit der Schrift ,De ratione metrorum‘ ist in der Überlieferung eine andere mit dem Titel ,De finalibus metrorum‘ verbunden (so im Vindob. 16; Monac. 6281; Paris. 7441 und suppl. 69), die aber auch selbständig erscheint (so im Paris. 7530 saec. VIII aus Montecassino; Vatic. Pal. 1753 saec. IX in. aus Lorsch: über Abweichungen dieser Hss. von den andern s. Keil Praef. XXI u. 240. Im Palatinus lautet die Überschrift ad Basilium amicum Sergii). Aus mißverstandenem metrorii ist in den erstgenannten Hss. der Verfassername ,Metrorius‘ geworden, dem dann auch noch der Name ,Victorinus‘ zugesetzt wurde. Die Schrift hängt eng zusammen mit Servius De finalibus (s. u. Bd. II A S. 1847) und mit Martianus Capella (III § 232-278) (s. d.). Mit Marius Victorinus hat sie nichts zu tun.

Ausgabe beider Schriften von Keil GL VI 216 und 229. Vgl. dens. Praef. XX und Quaest. gramm. I I. X. II VIII.

c) Theologie.

1. Ad Candidum Arianum, Entgegnung auf dessen (mitüberlieferte) Schrift De generatione divina.

2. De trinitate contra Arium, 4 Bücher, ebenfalls an Candidus gerichtet (um 360 verfaßt): [1848] Hieron. vir. ill. 101 nennt sie libros more dialectico valde obscuros, qui nisi ab eruditis non intelleguntur.

3. De homousio recipiendo.

4. Drei Hymnen de trinitate.

5. Commentarii in apostolum, Hieron. a. o. u. Praef. comm. in epist. ad Galatas. Erhalten sind die Kommentare zum Galater-, Epheser- und Philipperbrief; anscheinend hat Victorinus auch noch andere Briefe des Paulus erklärt. Ein ,liber Victorini in Leviticum‘ befand sich einst in Lorsch: Manitius 85.

Andere unter dem Namen des Victorinus gehende Schriften und Gedichte (s. darüber Schanz RLG § 801) dürften ihm mit Recht abzusprechen sein, wenn es auch nach seinen eigenen Angaben als sicher gelten kann, daß er noch mehr theologische Bücher verfaßt hat.

Über die antiarianischen Schriften (o. nr. 1-4) s. Wöhrer Progr. Wilhering 1905. 1910. 1911. 1912. Koffmane De M. V. philosopho christiano, Breslau 1880. Geiger C. V. Afer, ein neuplaton. Philosoph, Metten 1888. 1889; über die Pauluskommentare ebenfalls Koffmane; im allg. Monceaux 378ff. Literatur über die unechten Schriften bei Schanz und Teuffel RLG⁶ § 408, 8. Überlieferung für nr. 1-4 Cod. Berol, Phill. 1684 saec. X, für nr. 1 Bamberg. 46 saec. IX/X, Sangall. 831, Paris 7730 und Vindobon. 127 saec. XI, Berol. Phill. 1714 und Tornac. 74 saec. teilweise Bern. 212 saec. IX/X, für nr. 3 auch Paris. 13371 saec. X. Ausgaben von nr. 1, 2 teilweise und 3 von Wöhrer 1910. 1912. 1911. Die Kommentare (nr. 5) gab A. Mai Nova collectio vet. script. III 2, 1 heraus nach drei jungen Vatikan-Hss. von denen nur der Ottob. 3288 A saec. XV selbständigen Wert hat. Gesamtausgaben: Bibl. patr. max. (Leiden 1677) Bd. IV, Bibl. vet. patr. etc. von Gallandi Bd. VIII, danach Patrol. lat. von Migne Bd. VIII. Über Augustins Verhältnis zu Victorinus s. Gore Dictionary of Christ. Biogr., Lond. 1887, IV 1136. Harnack Dogmengesch. III⁴ 36. R. Schmid Marius Victorinus Rhetor u. seine Beziehungen zu Aug., Kiel 1895, 68. Monceaux 422.