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2) Ein öfters mit Nr. 1 zusammengeworfenes, aber mit diesem nicht zu verwechselndes Vorgebirge in Numidien (Mauretania Caesariensis). Am klarsten bestimmt bei Mela I 7, 33. Regio, quae sequitur (ab Ampsaga fl.) a promontorio Metagonio ad aras Philaenorum proprie nomen Africae usurpat. Demnach ist es also gleich dem Kap Τρητόν, d. h. heute Cap Bougarum (Forbiger II 855. Gsell Atl. archéol. de l’Algérie 1, 1) = Ras Sebâa Rous bei Tissot Géogr. comp. I 151. Nach Müller zu Ptolem. p. 583 hatte schon Timosthenes bei Strab. XVII 827 dieses Kap gemeint und Strabon die Dinge mißverständlich durcheinander gemischt. Darum ist der Tadel des Timosthenes unberechtigt, die Gegenübersetzung von Massilia ist vielmehr durchaus richtig (genau so auch Gsell Erläuterungen zu Atlas archéol. de l’Algérie, feuille 1, 1). Auf das östliche M. bezieht sich auch Plin. V 22 Ab Ampsaga (nach Osten zu) Numidia est Masinissae nomine clara, Metagonitis a Graecis appellata. Jedoch darf bei Plinius oder seinem Gewährsmann der Name Metagonitis nur für die Küste vom Ampsaga bis zum Kap Treton, aber nicht, wie es nach Mela a. O. leicht scheinen könnte, für die Küste vom Kap Treton östlich bis zu den arae Philaenorum in Anspruch genommen werden.