Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist (* 1932), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.]
usuarius. 1) (Adj.) Eine Sache (res usuaria) bzw. ein Sklave (servus usuarius), woran eine vom Eigentümer verschiedene Person das Recht des usus (s. Art. usus 4) hat.