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RE:usuarius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sache, an der eine vom Eigentümer verschiedene Person das Recht des Usus hat, s. usus Nr.4
Band IX A,1 (1961) S. 1094
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usuarius. 1) (Adj.) Eine Sache (res usuaria) bzw. ein Sklave (servus usuarius), woran eine vom Eigentümer verschiedene Person das Recht des usus (s. Art. usus 4) hat.