RE:usuarius 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Person, welcher das Recht des usus zusteht, s. usus Nr. 4
Band IX A,1 (1961) S. 1094
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2) (Subst.) Eine Person, welcher das Recht des usus (s. Art. usus 4) zusteht.