Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Carthause

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Autor: M.
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Titel: Carthause
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aus: Erzgebirgischer Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band 4, Seite 33–36
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
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Erscheinungsdatum: [1856]
Verlag: Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins
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Erscheinungsort: Leipzig
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Carthause.


In dem schönsten Theile des herrlichen Pleissengrundes, eine halbe Stunde südlich von Crimmitzschau, liegt Carthause, bestehend aus fünfzehn Häusern, worunter eine Schmiede und ein Schenkhaus, das zugleich Chausseehaus ist, sowie einem ansehnlichen Rittergute mit dazu gehöriger Mahlmühle, Ziegelscheune und einem Kalkofen. Die Einwohnerschaft besteht aus etwa hundertdreissig Personen.

Das Rittergut Carthause war einst ein Kloster Canonicorum Regularium S. Augustini, später ein Kloster der Carthäusermönche; daher der Name des Dorfes und Gutes. Schon im zwölften Jahrhundert befand sich hier ein Kirchlein, dem heiligen Martin gewidmet, welches jedoch um das Jahr 1220 in Verfall gerathen war. Das Pleissnerland stand damals unter der Aufsicht kaiserlicher Statthalter, welche Judices provinciales oder auch Capitanei terrae Plisniensis hiessen, in dem anvertrauten Bezirke über die öffentliche Sicherheit zu wachen und den Landfrieden zu erhalten hatten, Schutzvoigte der Kirchen waren und mit Schultheiss und Schöppen offenes Gericht hielten. Einer dieser kaiserlichen Statthalter des Pleissnerlandes, Heinrich von Crimmitzschau, hatte das fromme Gelübde gethan nach Rom zu wallfahrten, um in der dortigen Peterskirche seine Andacht zu verrichten, und da Kaiser Friedrich sich eben zur Krönung nach der heiligen Stadt begeben wollte, beschloss Heinrich von Crimmitzschau seinen kaiserlichen Herrn dahin zu begleiten. Der Bischof Engelhard von Naumburg, zu dessen Sprengel damals das Pleissnerland gehörte, sowie verschiedene angesehene Edelleute hielten es indessen für nicht rathsam, dass bei der Abwesenheit des Kaisers auch dessen gewaltiger Statthalter aus dem Lande ging, somit baten sie ihn seinen frommen Entschluss aufzugeben und das ausgesprochene Gelübde durch eine andere Handlung zu sühnen, nämlich ein Kloster zu stiften. Heinrich fügte sich bald den dringenden Vorstellungen seiner Freunde und erbaute auf Anrathen seines Gevatters, des Bischofs Engelhard auf der Stätte wo das verfallene Martinskirchlein stand, eine neue Kirche mit einem Kloster für regulirte Chorherren, welche man auch Regularherren zu nennen pflegte. Dabei empfahl der Bischof zum Propste des neuen Klosters einen frommen, trefflichen Mönch aus dem Kloster Unserer Lieben Frau auf dem Berge vor Altenburg, Dietrich genannt, und gab ihm die Macht so viele Klosterbrüder aufzunehmen als ihm beliebte, doch sollte der Probst dem Archidiakonus oder Abte zu Zeitz zu Gehorsam verpflichtet sein. Das neue Kloster, worin sich anfänglich ausser dem Probste sechs Chorherren befanden, wurde zugleich mit dem Gottesdienste in der Laurentiuskirche zu Crimmitzschau, der ebenerbauten Martinskirche und deren beiden Filialen, der Capelle des Schlosses Schweinsburg und der Kirche in Kleinbernsdorf betraut. Die Confirmation geschah im Jahre 1222, im dritten Regierungsjahre Kaiser Friedrichs II. und im sechszehnten des Bischofs Engelhard; als Zeugen aber nennt die Urkunde: Gerlacus Praeposilus, Hugo Decanus, Ludovicus Custos, Fredericus Scholasticus, Hugo de Warta, Thimo de Chorun, Volcmarus, Albertus, Gumpertus, Magister Lutherus, Canonici Numburgenses, Waltherus Decanus, Ulricus Custos, Gerhardus Canonici Cycenses: Insuper Albertus Praefectus de Altenburg, Henricus de Vlugelsberg, Gerhardus de Lapide, Henricus de Wildenvels, Henricus de Milik, Romarus, Hugo de Crivvcz, Cunradus de Circhove, Johannes de Lom et alii quam plures. – Die Stiftung wurde 1272 von Günther von Crimmitschau, Heinrichs drittem Sohne als er in den Orden der Deutschherren trat, neuerdings bestätigt, auch geschieht derselben in einer Bulle Pabst Gregors IX. Erwähnung unter dem Namen: Ecclesia Conventualis Canonicorum Regularium in Crimschowe.

Ursprünglich besass das Kloster blos die Einkünfte, welche ihm von den beiden Kirchen zuflossen, bald aber beschenkte es die Frömmigkeit jener Zeit mit einigen Dörfern, Grundstücken, Zinsen und Capitalien. Heinrich der Voigt zu Weida übergab dem Kloster 1270 die Pfarre zu Langenhessen und Königswalde, und 1282 schenkte er ihm das Dorf Rudelswalde. Friedrich, Herr zu Ponitz überliess 1274 dem Kloster die jetzige Angermühle zu Neukirchen mit allen Zubehörungen an Zinsen und Gerichten, und Hermann, Friedrich und Dietrich von Schönburg, Herren auf Crimmitzschau, übergaben 1291 demselben ein Gehölz bei Culten. Friedrich von Schönburg, Herr zu Crimmitzschau eignete dem Kloster vier Schillinge jährlicher Einkünfte, welche Conrad Trützschler auf dem Gute Harth geeignet hatte. Hans von Greutzschen verkaufte 1343 dem Kloster eine Mark jährlichen Zinses im Dorfe Wahlen und 1345 schenkte ihm Nikolaus von Burnis, Propst des Klosters Frankenhausen und Conventuale des Klosters Crimmitzchau, ebenfalls einige Einkünfte. Hermann von Schönburg bestätigte 1349 dem Kloster allerlei Zinsen, welche es hier und da gehabt und genossen hatte und die Altarleute zu Crimmitzschau verpflichteten sich 1390 zu einer jährlichen Zahlung von zwei neuen Schocken für einige Messen in der Kreuzkirche und zu St. Catharinen. Der Rath zu Crimmitzschau verschrieb 1420 dem Kloster jährlich eine Mark guten Geldes oder ein neues Schock, wofür die Chorherren zu gewissen geistlichen Verrichtungen in den Kirchen zu Crimmitzschau verpflichtet waren. 1473 belehnte das Kloster die von Meckau mit etlichen Grundstücken und gab ihnen Erlaubniss eine Mahlmühle mit einem Walz- und Schmelzwerke darauf zu erbauen und den Bach durch das Areal des Klosters bis in den Mühlteich und von da nach der Mühle und dem Hammer zu leiten, wofür sie dem Kloster dreissig Groschen zinsen mussten. Dieses Gut steht in der Kniegasse und heisst auch jetzt das Hammergut, auch sind die Spuren [34] eines daneben befindlich gewesenen Teiches noch sichtbar, der Hammer aber ist schon im siebzehnten Jahrhundert eingegangen.

Besondere Verhältnisse liessen indessen das Martinskloster weder zu Ansehen noch zu Wohlstand gelangen, und namentlich die Kriege des funfzehnten Jahrhunderts brachten ihm ungemeinen Schaden, so dass die Gebäude verfielen und die Auflösung des Klosters nahe war. Zu dieser Zeit beschloss die Wittwe des verstorbenen Churfürsten von Sachsen, Friedrichs des Sanftmüthigen, ein Kloster zu stiften und selbiges den Carthäusern zu übergeben, und da auch Hans Federangel, ein reicher Zwickauer Bürger und Pfandinhaber des Schlosses Schweinsburg, eine gleiche fromme Absicht hegte, so wurde der Propst des Martinsklosters, Otto Gries, aufgefordert, ihnen dieses zu überlassen, um an seiner Stelle das neue Carthäuserkloster zu erbauen. Propst und Convent, welche den baldigen Untergang ihres Klosters voraussahen, nahmen den Vorschlag gern und willig an, resignirten das Kloster mit allen Zubehörungen sowohl gegen den Bischof Heinrich von Naumburg wie auch gegen den Pabst und forderten für ihre Abtretung nur lebenslänglichen Unterhalt aus dem neuen Carthäuserkloster und die geistlichen Verrichtungen in den beiden Pfarrkirchen zu Crimmitzschau und Langenhessen, auch musste sich Hans Federangel verpflichten, einen der alten Regularherren als Kaplan auf dem Schlosse Schweinsburg anzustellen. Montags am 6. Mai 1478 wurde die Abtretungsurkunde im Martinskloster ausgefertigt, noch in demselben Jahre traf die Erlaubniss Pabst Sixtus IV. zur Aufhebung des alten und Stiftung des neuen Klosters ein und 1480 gaben auch die beiden fürstlichen Brüder Ernst und Albrecht ihre Einwilligung dazu; 1481 aber waren die Klostergebäude wieder so weit hergestellt, dass sie von Mönchen bezogen werden konnten. Das Kloster wurde mit Ordensleuten aus dem Carthäuserkloster zu Erfurt besetzt, denn im Capitel zu Crimmitzschau erschienen der Prior Jodocus und ein Laienbruder des Klosters St. Salvator von Erfurt, sowie Ewald von Kempten, Domherr zu U. L. Frauen daselbst, welche von der Churfürstin Margarethe und Hans Federangeln auf Schweinsburg wegen der Regelung dieser Sache hierhergeschickt worden waren. Das neue Kloster bekam den Namen: „Das Haus der Verklärung Jesu Christi des Thales St. Martins an der Pleisse“ und wurde 1513 vom Churfürsten Friedrich dem Weisen in seinen Freiheiten und Privilegien von Neuem bestätigt.

Zu den Mitteln, welche das neue Kloster durch die Churfürstin empfangen hatte, fügte Hans Federangel die Interessen einiger Capitalien hinzu, welche nach der Säkularisirung des Klosters an das Amt Zwickau fielen und noch 1566 dahin gezahlt wurden. So erhielt das Kloster von einem Capital zu 2000 Gulden, welches sich in den Händen des Raths zu Erfurt befand, 80 Gulden Zinsen. Der Rath zu Rochlitz zahlte von 2000 Gulden Capital 100 Gulden Interessen und der von Grossenhain von 1000 Gulden 50 Gulden. Auch von einigen Weinbergen und Gütern in Thüringen, der Badstube in Crimmitzschau und dem Gute Lauterbach genoss das Kloster nicht unbeträchtliche Zinsen. Heinrich, Herr zu Gera und Schleiz, gab dem Kloster einen Brief über 50 Gulden widerkäuflichen Zins auf die Stadt Schleiz für 1000 Gulden Darlehn. Ausser einer beträchtlichen Oekonomie besassen die Carthäuser ein Stück Wald im Sahn, Erbzinsen und Lehnseinnahmen auf vielen Crimmitzschauer Feldern, das jetzige Ziegelgut in Crimmitzschau, dessen Erbzinsen sie zur Crimmitzschauer Pfarre schlugen und das Feld zum Pfarrgute hergaben, Holz und Wiesen im Sahn und mehrere andere Grundstücken. Die Carthäuser waren keine Predigermönche und verrichteten demnach den Kirchendienst in Crimmitzschau, Langenhessen und Neukirchen nicht selbst vom Kloster aus, sie übten aber trotzdem noch eine geraume Zeit die Patronatsrechte über Crimmitzschau und Langenhessen, während die Lehn über Neukirchen sehr bald an den Landesherrn kam. Später gaben die Carthäuser dem Capitel zu Freiburg die Lehn über die Pfarre zu Crimmitzschau und als darüber Streitigkeiten entstanden, dem Rathe zu Crimmitzschau; über Langenhessen aber traten sie die Lehn einem Herrn auf Penig zu Altenburg ab. Rudelswalde und ein Gut in Harthau waren schon Eigenthum des Augustinerklosters gewesen, deshalb hatte das Carthäuserkloster Herrenrechte an alle diejenigen, welche später unter dem Rudelswaldaer Dingstuhle standen, nämlich sechs Mann in Neukirchen, ein Pferdnergut und neun Hintersassen in Naundorf, ein Pferdnergut und sechs Hintersassen in Wahlen, vier Hintersassen in Waldsachsen, zwei Hintersassen in Gablenz, sechszehn Pferdner und Hintersassen in Rudelswalde, ein Mann in Harthau und der Besitzer einer Wiese in Gosel, welche zusammen jährlich 87 Gulden, wobei 26 Füllhühner befindlich, als Zinsen zahlen mussten und Carthäuserleute genannt wurden. 1499 hatte das Kloster auf der Angermühle in Neukirchen vier Gulden und zehn Hühner Jahreszins.

So befand sich das Carthäuserkloster in ziemlich guten Verhältnissen, als die Reformation dessen Auflösung herbeiführte. Die Mönche hatten bis zum Jahre 1526 bis auf einen, Eoban Gunzel‚ sämmtlich das Kloster verlassen und auch dieser nahm endlich den protestantischen Glauben an, bekam nach einer noch vorhandenen Quittung 35 Gulden als Abfindungssumme und heirathete. Wohl keinem Kloster konnte die Reformation erwünschter kommen als der traurigen Carthause, dem einzigen Kloster dieses Ordens in Sachsen, wahrscheinlich weil nur wenige Mönche sich den schweren Gelübden unterwerfen wollten, denn die Carthäuser mussten sehr oft bei Wasser und Brod fasten, durften nie Fleisch essen, wenig unter sich und mit fremden Personen fast gar nicht sprechen, mussten an bestimmten Tagen zur Ader lassen, auf Strohsäcken schlafen und überhaupt allen Genüssen des Lebens entsagen. In den Jahren 1523 und 1525 bestand der Convent aus dem Prior Tilemann Creuz von Westerwerk, dem Procurator oder Laieninspector Andreas Seiz, dem Vicarius Christophorus, dem Custos Johannes und fünf Mönchen. Die Klostergüter kamen nach der Säkularisation an den Landesherrn, welcher dieselben durch Heinrich von Ende verwalten liess, der 1530 Christoph von Wölnitz die dem Klostergute angehörige Römerwiese bei der Kuhkrippe gegen etliche Acker am Tennersberge vertauschte. Im Jahre 1533 wurde auf Befehl des Churfürsten Johann Friedrich Nikolaus Kitzscher zum Verwalter der Klostergüter Carthause und Frankenhausen verordnet, und 1542 versah dieses Amt Alexander von Eichicht. Der letzte Churfürstliche Verwalter der Güter war Hans Gruner zu Nissmann, auch Hans von der Gruhe genannt, zu dessen Zeit der Churfürst die Carthause mit Zubehör, zum Theil aus Gnade, gegen die geringe Summe von 1300 Gulden an Dr. Martin Luthers Schwager, Hannsen von Bora, und zwar auf Luthers Fürbitte, abtrat, jedoch mit Ausnahme dessen was zum Rudelswalder Dingestuhle gehörte, denn dieses ward zum Amte Zwickau geschlagen. In dem zu Torgau, Freitags nach Himmelfahrt 1545 ausgestellten Lehnsbriefe wird Hannsen von Bora als Mannlehn vorgeschrieben: das Vorwerk mit seinen Gebäuden, ein Gulden, ein Groschen Frohngeld, sechsunddreissig Füllhühner, anderthalb Pfund Wachs, [35] 140 Scheffel Ackerland mit dem zugehörigen Wiesenwachs, Baum- und andern Gärten, die Mühle mit drei Mahlgängen und ihrem Umkreis, vier Teichlein, das Gehölz, der Culpener genannt, und allen Gerechtigkeiten, ausgenommen alle Fürstlichen Regalien, Türken- und sonstige Steuern, hohe und niedere Jagd. Ober- und Untergerichte, ingleichen der zehnte Pfennig vom Getränk. Am 8. Juli 1548 empfing Hans von Bora die Lehen vom Churfürsten Moritz und am 7. Juli 1550 von dessen Bruder August, in welchem letzteren Briefe gesagt wird: „solche Lehn sie mit einem Heerwagen mit den beiden Dörfern Lauterbach und Culten zu verdienen und so oft die zu stellen rechte Folge zu thun und sich sonst darvon zu halten als Mannlehn guter Recht und Gewohnheit ist.“

Hans von Bora konnte das Gut Carthause nur bis zum Jahre 1560 erhalten, wo er es an Hans von Weissbach auf Schiedel verkaufte, der es indessen sehr bald nebst Schiedel Schuldenhalber an Ernst von Bewest oder Beust, Hauptmann zu Freiberg, abtrat. Im Jahre 1576 kaufte Carthause um 4100 Gulden Carl von Schönitz der in der Kaufverschreibung auch die mittlere und niedere Jagd zugesprochen erhielt. Ihm folgte Albrecht von Schönitz am 7. Juli 1602, welcher Carthause 1615 Johann Georg von Meusinger für 8950 Gulden überliess, nachdem er 1610 Langenhessen gepachtet und nach Loth von Weissbachs Concurs 1613 erkauft hatte. Albrecht von Schönitz verkaufte auch Langenhessen (Bosenhof) an Meusinger und starb mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes. Da nun Meusinger nicht im Stande war Schönitz die schuldige Kaufsumme zu bezahlen, überhaupt keines von den Rittergütern zu behaupten vermochte, so musste er Langenhessen 1617, Carthause aber 1620 verlassen, und Schönitz wurde angewiesen sich im Amte Zwickau zu neuer Lehnsreichung einzufinden. Albrecht von Schönitz wohnte nunmehr zwei Jahre zu Carthause, womit Meusinger indessen nicht zufrieden war, so dass ein langer Prozess entstand in dessen Folge Meusinger wieder in das Gut eingelassen werden und selbiges verkaufen, alsdann Schönitz befriedigen, den Ueberschuss der Kaufsumme aber für sich behalten sollte. Der neue Käufer war Hieronymus Ernst von Weissbach zu Oberalbersdorf der mit der von Schönitz darauf haftenden Schuldsumme von 7000 Gulden 11000 Gulden für das Gut bezahlte, oder vielmehr nicht bezahlte, denn schon 1626 musste Carthause versteigert werden. Da nun Albrecht von Schönitz das höchste Gebot, 8950 Gulden, that, wurde ihm das Gut zugeschlagen und nach langwierigen Zwistigkeiten empfing er endlich 1628 die Lehn. Nach seinem Tode, der um 1652 erfolgte, erhielt Carthause Albrechts von Schönitz Schwiegersohn, der Schwedische Rittmeister Girg von der Hayde, welcher die Lehn darüber am 29. April 1654 empfing. Als er 1687 starb erbte Carthause sein Sohn, Carl von der Hayde, welcher es freiwillig versteigern liess. Tobias Leube, Oberflosscommissar in den Altenburgischen Landen und Herr auf Untzschen, wurde der neue Besitzer und am 30. Mai 1703 mit dem Gute belehnt, kam aber bald in Concurs und Carthause gelangte, abermals durch Versteigerung, an Georg Ernst von Zehmen auf Ponitz und Frankenhausen, der ohne männliche Nachkommen starb, wodurch Carthause als erledigtes Lehn an den Landesherrn zurückfiel.

Im Jahre 1725 eignete Friedrich August der Starke das Gut Carthause seinem wirklichen Geheimrathe Heinrich von Bünau zu, von dem es an Carl August Edlen von der Planitz auf Ponitz und Frankenhausen gelangte. Dieser verkaufte es den Gebrüdern Johann Sigismund und Johann Wilhelm Gerlach von denen letzterer es seinem Schwiegersohne Carl Christian Hüblern überliess, welcher 1759 bei der Regierung darum ansuchte, dass es künftig als wahres Allodial- und Erbgut besessen werden möchte, was ihm auch mit Vorbehaltung der Lehnsempfängniss auf jede Veränderung bewilligt ward. Hübler starb 1787 und Carthause blieb Eigenthum seiner Wittwe die 1790 mit Tode abging. Im neunzehnten Jahrhundert besassen das Gut noch deren Nachkommen, gegenwärtiger Besitzer von Carthause ist Herr Johann David Falk.

Carthause ist mit Naundorf, Schiedel, Schweinsburg, Culten, Kleinhessen und Bosenhof in die Kirche zu Neukirchen eingepfarrt, welcher Ort seinen Namen von der 1488 gestifteten und 1495 eingeweihten neuen Martinskirche empfing, während, wie bereits bemerkt, die alte Martinskirche schon 1222 da stand, wo später das Kloster Carthause erbaut wurde. Als die Churfürstin Margarethe und Hans Federangel den Augustinerchorherren das verfallende Kloster abgekauft und an dessen Stelle ein Carthäuserkloster gestiftet hatten war es nöthig auch eine neue Pfarrkirche zu gründen, da die Carthäusermönche nach den strengen Regeln ihres Ordens in ihren Versammlungen keine Frauen duldeten und überhaupt nicht predigen durften. Federangel verpflichtete sich eine Kirche auf seine Kosten zu erbauen und Kaiser Friedrich III. bestätigte deren Fundation; da aber der fromme Stifter bald darauf starb verordnete eine Testamentsbestimmung des Verstorbenen, dass dessen Schwager, Kilian Schicker, die Erfüllung des Gelübdes ausführen sollte. Dieser liess sich jedoch ziemlich säumig finden, so dass der Churfürst selbst ihn an seine Pflicht erinnern musste. Schicker sollte dem Kloster für die an Federangel und seinen Bruder zu machenden Ansprüche 1000 Rheinische Gulden oder die jährlichen Zinsen dieses Capitals verschrieben, die neue Pfarrkirche ausbauen, eine Pfarrwohnung herstellen und den Pfarrer dotiren; die Carthäuser mussten sich verpflichten, dem neuen Pfarrer drei Scheffel Feld am Tennersberge und eine Wiese zu überlassen. Die Mönche liessen sich bereit finden das Verlangte zu bewilligen, Schicker aber zögerte immer noch mit der Fortsetzung des Baues, so dass abermals eine Beschwerde des Convent, der Altarleute und des Pfarrers bei dem Churfürsten stattfand, worauf durch Vermittelung bischöflich Naumburgischer und churfürstlicher Commissare ein Vergleich zu Stande kam, worin Kilian Schicker sich erbot die Kirche täfeln zu lassen, eine Glocke anzuschaffen, Thurm und Sacristei auszubauen, den Kirchhof zu ummauern und die Wohnung des Pfarrers mit einem Keller und den nöthigen Stallgebäuden zu versehen. Zur Erhaltung des Pfarrers und seines Caplans musste Schicker ein noch jetzt auf dem Schlosse Schweinsburg haftendes Capital von 1000 Gulden auszahlen, dessen Zinsen bis in die neueste Zeit unter dem Namen „Schlosszinsen“ dem Pfarrer und Schullehrer zu Neukirchen zustehen.

Anfänglich besass die neue Kirche nur einen Geistlichen der zugleich Caplan des Schlosses Schweinsburg war, als aber wegen des ziemlich entfernten Filials Kleinbernsdorf der Pfarrer dem schwierigen Kirchendienste nicht regelmässig vorzustehen vermochte, wurde noch ein Diakonus angestellt dem man das Einkommen des Kirchners überwiess, wofür er aber auch dessen Dienst mit zu versehen hatte. Erst im Jahre 1582 stellte man wiederum einen Kirchner oder Schulmeister an, und verbesserte die Einkünfte des Diakonats. Dazu gehörten damals zwei Gärten, Feld und Wiesewachs, als aber 1838 auf Ministerialverordnung das Diakonat eingezogen und das Filial Kleinberndorf mit [36] Oberalbertsdorf vereinigt wurde, verkaufte man die Diakonatswohnung sammt einem Garten, und überliess den andern Garten dem Pfarrer. Das Patronatsrecht über Pfarre, Capellanei und Schule übte bis zum Jahre 1645 der Landesherr, worauf es dem Obersten Carl von Bose auf Schweinsburg statt der Collatur über Lauenhain und Gablenz zufiel, und auch seit jener Zeit den Besitzern Schweinsburgs verblieb.

Das Gotteshaus zu Neukirchen hat seit seiner Erbauung mancherlei Veränderungen erfahren. Es gehört zu den mittelmässigen Kirchen und bedarf noch jetzt sehr häufiger Reparaturen. In der Kirche befinden sich Capellen der Rittergüter Schweinsburg, Schiedel, Bosenhof und Carthause nebst einigen nicht bemerkenswerthen Denkmälern. Die Pfarrwohnung brannte am 26. Mai 1724 nebst den Wirthschaftsgebäuden bis auf den Grund ab und zwar durch die Bosheit der Pfarrmagd, welche dem Verlangen nicht widerstehen konnte eine Feuersbrunst zu sehen. Sie wurde in Crimmtzschau enthauptet und verbrannt. Die Schulwohnung ist 1804 neu erbaut worden.

M.