Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Kühnitzsch

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Autor: Otto Moser
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Titel: Kühnitzsch
Untertitel:
aus: Leipziger Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band I, Seite 33–35
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1860
Verlag: Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser
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Erscheinungsort: Leipzig
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Kühnitzsch.


Das Rittergut Kühnitzsch, sammt dem Dorfe gleichen Namens, eine starke Stunde östlich von der Stadt Wurzen gelegen, ist ein uralter von den Sorben gegründeter Ort, der seinen Namen von dem slavischen Worte Koina oder Koitza, zu deutsch eine Kiefer, empfing, welche Baumgattung wie in dem grauen Alterthume, so auch noch jetzt in hiesiger Gegend zahlreich gefunden wird. Die ältesten noch vorhandenen Urkunden, welche der Ortschaft und des Schlosses Erwähnung thun, nennen selbige Kinitz, Kyntzsch, Kynisch und Khyntsch; erst in neuerer Zeit sprach und schrieb man Kühnitzsch. Im dreizehnten Jahrhundert hauste auf der Burg zu Kühnitzsch ein adeliges Geschlecht, welches sich nach derselben nannte, von dem Johannes von Kynitz 1216 eine vom Erzbischof Albert von Magdeburg ausgestellte Urkunde als Zeuge unterschrieb. Die Ritter von Kynitz besassen das Gut noch im fünfzehnten Jahrhundert, denn 1421 Dienstags nach Empfängniss Mariä, sowie 1429 am Donnerstage vor Sankt Erasmus überliessen die frommen Edelleute Nikol und Heinrich von Kynitzsch den Altären der heiligen Jungfrau und des heiligen Kreuzes gewisse Einkünfte, welche die beiden Herren bis dahin von einigen in der Nähe von Bischofswerda gelegenen Gütern bezogen hatten. Das Registrum feudorum Ecclesiae Misnensis nennt bald darauf einen Ritter Wolfgang von Kinczsch, der von dem Bisthum Meissen das Rittergut Birck zur Lehn trug.

Zu welcher Zeit die Herren von Kynitzsch das Rittergut verliessen, ist nicht bekannt, doch muss es nach aller Wahrscheinlichkeit zu Anfang der zweiten Hälfte des funfzehnten Jahrhunderts geschehen sein, da 1461 Herr Balthasar von Lussk oder Lusigk auf dem Schlosse Kynitzsch sass. Derselbe wurde in genanntem Jahre von dem Bischof Dietrich zu Meissen mit den Obergerichten der Feimstätte und dem Galgen zu Kynitzsch, sowie mit Grunau, Lindholz und was so weit und ferne in seinen Rainen lag und inbegriffen war, sammt einem Stück Acker bei Rotschütz belehnt. Christoph, Balthasar II. und Heinrich von Plausigk besassen Kühnitzsch um das Jahr 1525, und Balthasar III. von Plausigk wurde am Montag nach St. Udalrich 1555 vom Bischof Johann von Meissen, aus dem Geschlecht der Maltitze, mit dem Sattelhofe, Sitze, Dorfe und Vorwerke Kynitzsch sammt dem Kirchlehn, der Erbschenke, den Dörfern Rauden, Nauendorf, den wüsten Marken Grunau und Lindhayde, dem Sitz, Dorf und Vorwerk Wazschwitz und der Mühle, die Schickemühle genannt, belehnt. Dieser Balthasar von Plausigk war der Letzte seines Stammes, und wurde um das Jahr 1620 in der Kirche zu Kühnitzsch mit umgekehrtem Wappenschilde beerdigt. Um das geringe Einkommen des Pfarrers zu erhöhen, bemühte sich Balthasar II. von Plausigk eifrigst, das Amtsdorf Körlitz, welches bis zur Kirchenvisitation im Jahre 1542 einen eigenen Geistlichen gehabt hatte, mit Kühnitzsch zu vereinigen, und seine dringenden Vorstellungen veranlassten 1546 den Churfürsten Johann Friedrich den Grossmüthigen zu der Verordnung, dass nach dem Tode des Körlitzer Pfarrers dessen Stelle nicht wieder besetzt, sondern Körlitz ein Filial von Kühnitzsch werden sollte. Der Befehl des Churfürsten behielt seine Geltung bis zum Jahre 1580, wo Körlitz von Kühnitzsch getrennt und zu Nemt geschlagen wurde. Um dem Pfarrer zu Kühnitzsch für diesen Verlust zu entschädigen, gewährte ihm Balthasar III. von Plausigk eine gewisse Besoldung an baarem Gelde, sowie den Getreidezehnt von einem Theile der Rittergutsfelder, und im Jahre 1618 trat er der Pfarre auch noch ein Stück Waldung ab, die Scheibe genannt, aus welcher dem Pastor jährlich fünf Klaftern Holz geliefert werden müssen. In demselben Jahre legirte der fromme Edelmann eine Summe von tausend Gülden mit der Bestimmung, dass deren Zinsen zur Besoldung des Pfarrers geschlagen und demselben in halbjährigen Terminen ausgezahlt werden sollten. Ausserdem erhielt die Kirche ein Legat von zwanzig Gülden, deren Zinsen der Lehrer empfängt. Dieser Balthasar von Plausigk ist auch der Gründer des sogenannten Plausigkschen Stipendiums auf der Universität Leipzig, dessen Zinsen, in vierzig Thalern bestehend, zwei armen Studirenden verabreicht werden. Ein zweites Stipendium stiftete der wackere Mann für die Söhne der Kühnitzscher Pfarrherren. Dasselbe beträgt tausend Gülden und wird von dem Consisterio des Stiftes Meissen verwaltet, das die Zinsen, wenn kein Pfarrerssohn aus Kühnitzsch studirt, an die Söhne von Watschwitzer oder Kühnitzscher Bauern, sobald sie Theologen sind, oder in deren Ermangelung an irgend einen studirenden Pfarrerssohn der Ephorie Wurzen auszuzahlen hat.

Nach Balthasars III. von Plausigk Tode kam das Rittergut Kühnitzsch an die Familie von Holzendorf, bei der es jedoch nicht lange blieb, denn schon 1676 besassen es drei Herren von Plötz, Christian, Johann Christian und Hans Georg, von denen Letzterer Oberst war und 1718 mit Tode abging. Dessen Sohn, Christian Siegmund von Plötz übernahm das Gut 1713, und sein Sohn Caspar Siegmund Christian starb als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf dem Schlosse zu Kühnitzsch am 8. Juni 1782. Der nächste Besitzer des Gutes war ein Herr von Wuthenau, dessen Wittwe, Maria Eleonore von Wuthenau, dasselbe an den Domherrn von Holleufer abtrat. Von diesem kaufte Kühnitzsch ein Herr von Busch, behauptete den Besitz jedoch nur ein [34] Jahr, worauf es wieder an den Domherrn von Holleufer zurückfiel. Bis zum Jahre 1806 gehörte alsdann das Gut dem Amtshauptmann Freiherrn von Lorentz, der es an den Obristlieutnant von der Planitz verkaufte. In dessen Besitz blieb Kühnitzsch achtzehn Jahre lang, und das Gut gewann während dieses Zeitraums an Cultur und Verbesserungen, namentlich des Feldbaues, ausserordentlich. Nach des Oberstlieutnants von Planitz Tode, der 1822 auf dem Schlosse Kühnitzsch erfolgte, kaufte das Gut der Königlich Preussische Oberforstmeister von Kalitsch, dessen Sohn Herr Carl Ludwig Rudolph Freiherr von Kalitsch gegenwärtig Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Kühnitzsch, Watschwitz und Zwochau, sowie auch Kirchenpatron ist.

Das Rittergut Kühnitzsch besitzt mit den Waldungen sechs und eine halbe Hufen Landes, welches grösstentheils zu den besseren Bodenklassen gehört, und von den Vorwerken Watschwitz und Zwochau hat Ersteres einen sehr ergiebigen Feldbau und Letzteres vortreffliche Holzbestände. Wegen des etwas sandigen Bodens gewähren die Kühnitzscher Felder, namentlich in nassen Jahren einen ungemein reichen Ertrag. – Zum Rittergute gehört ferner eine auf dem nahen Kamberge gelegene Ziegelei, von welcher man eine hübsche Aussicht auf die umliegenden Gegenden und Ortschaften geniesst. Seit dem Jahre 1838 ist die Höhe des Kamberges mit Kirschbäumen bepflanzt, und diese Plantage gewährt nicht geringen Nutzen. Das Schenkgut, welches bis auf die neuere Zeit ein Erbkretscham und Eigenthum des Rittergutes war, ist mit siebzehn Ackern Feld verkauft und somit vom Gute getrennt worden. – Die Gebäude des Rittergutes sind fast durchgängig in neuerer Zeit erbaut, auch hat das Innere des Schlosses eine sehr vortheilhafte Restauration erfahren.

Das Dorf Kühnitzsch bestand in der Vorzeit aus drei nahe bei einander liegenden Ortschaften, welche die Namen Rauden, Naundorf und Kyntsch führten, und endlich zu einer Gemeinde verbunden wurden. Das Dorf hat zwölf und eine halbe Hufen Feld und Waldung, sechsundzwanzig Bauern, funfzehn Hintersässer, zwei Kossästhen und fünfundzwanzig Häusler im Ganzen gegen fünfhundert Einwohner, von denen die Mehrzahl sich mit Feldbau und Handarbeit beschäftigt.

Die Kirche zu Kühnitzsch wurde im Jahre 1705 auf Kosten des damaligen Gerichtsherrn, des Generallieutnants von Plötz, von Grund aus neu aufgebaut und von dem Superintendenten zu Wurzen, Dr. Schreiter, eingeweiht. Zur Erleichterung des Baues sammelte man in allen Kreisen des Landes eine Collecte, welche einen nicht unbedeutenden Ertrag gewährte. Die Kirche ist hell und freundlich und besitzt ein Gemälde von vorzüglicher Schönheit, die Einsetzung des Abendmahles darstellend, dessen Schöpfer man indessen nicht kennt. Aus der alten Kirche rühren noch die drei sehr alten Glocken, sowie verschiedene steinerne Monumente und alterthümliche ritterliche Waffenzeichen her, welche grösstentheils an den Wänden der Kirche befestigt sind. Unter allen diesen Denkmälern zeichnet sich namentlich das Balthasars III. von Plausigk aus, der in ritterlicher Tracht mit allen Zeichen seines Ranges geschmückt in Lebensgrösse dargestellt ist; neben ihm kniet seine Gemahlin, eine geborene von Schleinitz. Im nördlichen Anbaue der in Kreuzesform erbauten Kirche, befindet sich das uralte herrschaftliche Erbbegräbniss und darüber die herrschaftliche Kapelle.

Gleichwie Balthasar III. von Plausigk haben sich auch die Herren von Plötz um Kirche, Pfarre und Schule viele Verdienste erworben. Der Generallieutnant Siegmund von Plötz legirte 1709 der Kirche 175 Thaler, von deren Zinsen die Kirche drei Thaler zwölf Groschen, der Pastor drei Thaler zwölf Groschen und der Schullehrer einen Thaler achtzehn Groschen erhalten. Der Oberst Hans Georg von Plötz schenkte der Kirche im Jahre 1718 siebenundachtzig Thaler zwölf Groschen, und ein Fräulein von Drandorf hundert Thaler mit der Bedingung, dass von den Zinsen zwei arme Schulkinder eine Unterstützung erhalten sollen. Frau Maria Eleonore verwittwete von Wuthenau überliess 1794 der Kirche ein Legat von fünfhundert Thalern, von dessen Zinsen jedoch auch die Strohdächer der Pfarre in Stande zu erhalten sind. Aus den angeführten Vermächtnissen hat sich im Laufe der Zeit ein Kirchenvermögen gebildet, welches jetzt ungefähr zwölfhundert Thaler beträgt.

Die Pfarre hat ein Areal von etwa vierundzwanzig Ackern, und einigen Bauern lag die Verpflichtung ob, dieses Feld für den Fall zu bestellen, dass der Pfarrer die Oekonomie selbst verwaltet. Der Getreidezehnt von einem Theile der Rittergutsfelder, wozu jede Getreideart schütten musste, ist seit 1840 gegen ein Abfindungsquantum von hundert Thalern abgelöst, sowie auch ein Sackdecem und Fleischzehent in Geld verwandelt worden. Ein eigenthümliches und uraltes Recht der hiesigen Geistlichen bestand darin, dass ihnen aus der hiesigen Erbschenke täglich vier Kannen Bier für vier Pfennige, und im Falle des Mehrbedarfs jede Kanne für fünf Pfennige überlassen werden musste, das Bier mochte hier oder in anderen benachbarten Orten auch noch so theuer sein. Um die vielfachen Streitigkeiten, welche deshalb zwischen dem Pfarrer und dem Erbschenken stattfanden, zu beseitigen, wurde im Jahre 1803 vom Rittergutsbesitzer, dem Amtshauptmann von Lorentz, und dem Pfarrherrn Kupfer ein Vergleich abgeschlossen und von dem Consistorio zu Wurzen bestätigt, wonach der Pastor in Zukunft anstatt des Bieres ein jährliches Bierlegat, bestehend aus vierundzwanzig Thalern, in Halbjahrsraten zu zahlen, empfängt.

Im dreissigjährigen Kriege hatte Kühnitzsch gleich vielen naheliegenden Ortschaften das Unglück von den entmenschten Schwedischen Soldatenhorden heimgesucht zu werden; zu gleicher Zeit brach aber auch eine furchtbare Pest aus, die nebst vielen Einwohnern des Dorfes auch eine grosse Anzahl der Schwedischen Raubvögel in das Grab stürzte, welche auf dem alten jetzt nicht mehr benutzten Gottesacker beerdigt liegen. – Im Jahre 1739 übte Kühnitzsch sein dem Gerichtsherrn zustehendes Recht über Hals und Hand aus. Anna Elisabeth Weise, die fünfundzwanzigjährige Tochter eines Nachbars und Einwohners zu Kühnitzsch, hatte nämlich ihr uneheliges neugeborenes Kind ermordet, und wurde am 29. Mai auf dem Kamberge mit dem Schwerte enthauptet. Der damalige Pfarrer M. Sinz sagt darüber im Kirchenbuche: „Der grosse Gott gab der armen Sünderin die Gnade, dass sie in wahrer Busse und Bekehrung starb, und mit der grössten Freudigkeit zu ihrem Tode ging; auch auf dem Richtplatze zu singen anfing: „Wie schön wirds doch im Himmel sein.“ Von mir, dem Pfarrer, hat sie aufs Beweglichste Abschied genommen und gesagt: Sie, mein lieber Herr Beichtvater können mit Freudigkeit vor Gottes Thron treten und sagen: „ich bin rein von diesem Blute, denn Sie haben mich treulich gewarnt. Ich werde Ihnen, wenn Sie künftig sterben, mit den lieben Englein entgegenkommen und sagen: da kommt mein [35] lieber Beichtvater, der mir durch Gottes Gnade den Weg zum Himmel gezeigt hat. Nach der Hinrichtung wurde die Unglückliche in einen Winkel des Gottesackers neben ihrem Kinde begraben.

Zum Schlusse müssen wir noch eines wackeren Gelehrten, Johann Christoph Ritter, gedenken, der im Jahre 1658 zu Kühnitzsch geboren wurde, wo sein Vater, wie die Chronik sagt, „der deutschen Schreiberei Beflissener“ war. Namentlich zeichnete sich Ritter als tapferer Vertheidiger des Protestantismus aus, und hatte als Reiseinformator eines jungen Herrn von Theler Gelegenheit, in Rom und Wien sich häufig mit Jesuiten herumzustreiten. Unter seinen auf die Glaubensstreitigkeiten bezüglichen Schriften zeichnen sich einige durch originelle Titel aus, zum Beispiel: „der in seinen eigenen Schlingen gefangene Vogelsteller,“ oder Widerlegung der sogenannten Davidsschlingen, die Böning, ein Mameluck erneuert, vermehrt und zum Druck befördert; auch schrieb er, als ihm sein Gegner Böning einen elend berittenen lutherischen Ritter genannt, eine Broschüre: „Der glückliche Sieg über den päpstlichen Lindwurm.“ – Er starb 1711 als Rector zu Freiberg. Der erste protestantische Pfarrer zu Kühnitzsch war Conrad Schreiber, von dem eine alte Nachricht sagt, er sei ein feiner, geschickter, gelehrter, frommer Mann, und der Edelmann sammt seinen Leuten mit ihm so wohl zufrieden gewesen, dass sie ihm ein gutes Lob gegeben. Nachdem aber dieser Pfarrer beschuldigt worden, dass er den Trunk zu sehr liebe, hätte man ihn alsbald treulich verwarnet. –

Otto Moser, Red.