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Schrift und Schrifttum:20

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im Staatsarchiv zu Stuttgart bilden die ehemals bei der Registratur zusammengekommenen und die Handexemplare der Keller, vereinzelt sind auch die Konzepte der Renovatoren erhalten. Eine vollständige Reihe aller einmal im Lauf der Zeit vorhandenen Lagerbücher besitzen wir von keinem einzigen der altwürttembergischen Aemter. Mit diesem Bestand sind die ebenfalls lückenhaften Bestände vereinigt, die in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts aus einigen neuwürttembergischen Gebieten eingekommen sind, und zwar sowohl die der weltlichen als die der geistlichen Gebiete. Eine besondere Reihe, die nur altwürttembergische Stücke enthält, bilden die Geistlichen Lagerbücher, die bei den nach der Reformation geschaffenen Geistlichen Verwaltungen und Klosterämtern erwachsen sind, dabei auch alles, was an Zinsbüchern und dgl. von den altwürttembergischen Klöstern noch erhalten und in das württ. Staatsarchiv gekommen ist. Eine dritte Reihe liegt im Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg, sie enthält aus Alt- und Neuwürttemberg, was zum Teil bis zu Anfang dieses Jahrhunderts bei den Finanzbehörden des ganzen Landes verwahrt gewesen ist.

Es liegt auf der Hand, daß jede Verwaltung entsprechend ihren besondern Einrichtungen auch ihre Bücher nach eigenen Regeln eingerichtet und geführt hat. Was beispielsweise von solchen Schriften aus den zur Markgrafschaft Ansbach gehörigen Aemtern Crailsheim, Gerabronn, Creglingen hier vorliegt, unterscheidet sich sehr wesentlich von den altwürttembergischen Lagerbüchern oder den entsprechenden Verzeichnissen aus dem oberschwäbischen oder hohenbergischen Vorderösterreich. Doch besitzt das Württ. Staatsarchiv weder vom einen noch vom andern ausreichendes Material, um seine allmähliche Entwicklung in ihre Anfänge zurückzuverfolgen. Als geschichtliche Quelle sind alle in ihrer Art gleich wertvoll und ergiebig für den, der sich die Mühe nimmt, sich gründlich in ihre Eigenart einzuarbeiten.


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III. Die Hilfsmittel
1.

Wer eine wissenschaftliche Arbeit plant wird zuerst sich über ihre Quellen und über etwaige frühere Bearbeitungen unterrichten. Das gilt natürlich auch für orts- und landesgeschichtliche Forschungen. Von den Quellen, soweit sie archivalischer Natur sind, war bisher die Rede. Ueber frühere Bearbeitungen und gedruckte Quellen gibt vollständig Auskunft Wilhelm Heyds Bibliographie der Württ. Geschichte, die jetzt bis zum Jahr 1916 weitergeführt ist; für die folgenden Jahre sind die Literaturübersichten in den Württ. Vierteljahrsheften für Landesgeschichte nachzusehen. An erster Stelle stehen natürlich die Oberamtsbeschreibungen und die Landesbeschreibung (Das Königreich Württemberg, 4 Bände, 1904 ff.). Außerdem sind die Geschichtswerke von Chr. Friedr. Stälin, Paul Friedr. Stälin und Eugen Schneider (Heyd Nr. 143. 145. 9143), dazu für die kirchliche Themen die sogenannte "Calwer" Kirchengeschichte (Heyd Nr. 1942) zur Hand zu nehmen, damit der Forscher in der Lage ist, überall im Zusammenhang mit dem Geschehen im größeren Rahmen zu bleiben. Ueber Kriegsgeschichte unterrichtet: Karl v. Martens, Gesch. der innerhalb der gegenwärtigen Gränzen des Königreichs W. vorgefallenen kriegerischen Ereignisse vom Jahre 15 vor Christi Geburt bis zum Friedensschlusse 1815.

Für Fragen der Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, insbesondere auch über die Erklärung fremdartiger veralteter Ausdrücke und Redensarten werden im allgemeinen die Schriften von Th. Knapp zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des Bauernstandes ausreichend Auskunft geben (Heyd 9823, 9825–27, vereinigt unter dem Titel „Gesammelte Beiträge“ 1902 und „Neue Beiträge“ 1919). Außerdem sind die allgemeinen Abschnitte der neuen Oberamtsbeschreibungen (Urach, Münsingen, Tettnang, Riedlingen, bald auch Leonberg) weit über die Grenzen der

Gebhard Mehring: Schrift und Schrifttum
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