Seite:Über das Transito-Commerz auf dem Main, oder Gedanken über eine Mainschiffer-Rechnung.pdf/23

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gesichert werden, daß derselbe davon niemahls mehr als 1/3 seiner Ladung anzunehmen gehalten wäre. Wenn dann

2) die Verzollung nicht mehr nach dem Auge des Zöllners, das von Willkür und Laune oft geleitet, und durch Unwissenheit oft irre geführet wird, sondern nach dem wirklichen und auf jedem Ladeplatz nach Wien. Gewicht genau abgewogenen Centner[1] genommen würde, wo dann der Waagschein statt eines Zollzettels gelten, und manches Zollpersonale zu etwas nützlichern verwendet werden könnte.

 Wäre es dann dem allgemeinen Nutzen, den Grundgesetzen des R. Reichs und der


  1. Genau abgewogen müssen die Güter, und gleichstimmend die Niederlags-Wagen mit jener zu Mainz seyn, damit weder Neckereyen gegen die Schiffer, noch von diesen Beschädigungen gegen die Eigenthümer geschehen können. Die bisherige Lauigkeit oder Gleichgültigkeit oder Schlumperey bey der Kranen-Wage in Mainz hat manchem Mainschiffer bis daher oft unschuldiger Weise viel Geld und seinen guten Namen gekostet. Man spricht da oft zu Gunsten des Ein- oder Ausladenden 20 Pf. für 1/4 oder 1/8 Centner aus, und wägt kleine Colli in den Händen, schätzt 20 Candis-Kisten nach 20 andern etc.