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§. 8.

Man hat heutiges Tags fast überall den Grundsatz im Munde, daß der Unterthan müsse geschonet und ihm aufgeholfen werden. Kein billig denkender wird dawider etwas einwenden, wenn diese wohlthätige Absicht auf alle Unterthanen angewendet und so dabey zu Werk gegangen wird, daß die Schonung und Unterstützung eines Theils der Staatseinwohner nicht zum Verderben des mehresten Theils derselben gereichet. Dieser Fall ist aber bey der allzugroßen Unterstützung des Bauernstandes. Seine Schuldigkeiten, die er dem Staat und dem Grundherrn entrichten muß, waren vor hundert und mehr Jahren eben dieselben, ja er war noch härter mit Frohnen und in Kriegszeiten mit Durchmärschen, Vorspann, Contributionen, Ausplünderungen geplagt, als jetzt. Gleichwohl mußte er damahls seine Erzeugnisse um die Hälfte des Preises weggeben, den er jetzt dafür erhält. Er ziehet daher jetzt alles Geld an sich, und wo sich ein Conventionsthaler oder Kopfstück blicken lässet, reißt er es an sich und sperret es in seinen Kasten, daß andern ehrlichen Leuten fast nichts mehr als die Laubthaler zu Gesicht kommen. Ich weiß gewiß,