Über die Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, von deren betrübten Folgen, und den Mitteln, einen billigen Preis wieder herzustellen

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Autor: Anonym
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Titel: Über die Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, von deren betrübten Folgen, und den Mitteln, einen billigen Preis wieder herzustellen
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 2, S. 271–306
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Betrachtungen über den Aufsatz: von den Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, in des 2ten Bandes 3ten Hefte dieses Journals, Beytrag zur Consumtions-Berechnung der in dem Fränkischen Kreise entbehrlichen Waaren
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IV.
Über die Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, von deren betrübten Folgen, und den Mitteln, einen billigen Preis wieder herzustellen.[1]


§. 1.
Die ausserordentliche Theurung des Brodes, welche im Jahr 1771 nicht nur im Fränkischen Kreise, sondern auch fast im ganzen Teutschen Reiche entstand, ist ein Vorfall, welcher dem Denker ein weitläuftiges Feld zu Betrachtungen liefert. Kurz vor der 1770ger Ernde ließ man sich an den wenigsten Orten träumen, daß sie so gar kärglich ausfallen würde. Niemand war daher auf die Beyschaffung eines hinlänglichen Vorraths in Zeiten bedacht, vielmehr ist zuverläßig bekannt, daß viele Obrigkeiten eine ziemliche Menge vorräthigen Getraids kurz vor der Ernde ins Ausland verkauften, weil es viel galt. Nun aber fingen die Getraidwucherer| an, ihr teuflisches Gewerbe auszuüben, und von Seiten der Landesobrigkeiten arbeitete man ihnen dadurch in die Hand, daß die Verhandlung und Verführung aus einem Lande in das andere verboten wurde. Natürlicher Weise mußte dasjenige Land, diejenige Gegend oder Herrschaft, welche nicht so viel Getraid bauet, als zum Bedürfniß derselben erforderlich ist, sich solches von andern Gegenden zu verschaffen suchen, es koste, was es wolle. Aller getroffenen Anstalten ungeachtet, erhielt sie es auch durch allerhand Wege; denn wer kann in einem Kreise, wo die Unterthanen so vermischt unter einander wohnen, daß man sehr wenige Dörfer antrifft, die einem Herrn allein angehören, allen Unterschleif verhüten? Der Wucherer oder Getraidaufkaufer profitirte davon, er wagte viel, aber er bekam für sein an den rechten Mann gebrachtes Getraid auch eine solche Bezahlung, daß er immer entschädigt war, wenn er von drey Fuhren nur eine glücklich durchbrachte. Herrschaften, denen man den Verkauf ihres Getraides, wohin sie wollten, nicht verwehren konnte, machten sich diese Umstände ebenfalls zu Nutz, und so entstand eine Theurung, welche mancher arme Mann noch heutiges Tages fühlt. Nimmermehr würde| es aber so weit gekommen seyn, wenn der Fränkische Kreis allein gesperret, und der freye Handel und Wandel innerhalb der Gränzen desselben gestattet, dabey aber der Vorrath eines jeden Bürgers und Bauers, und vorzüglich der herrschaftlichen, der Amts- und geistlichen Böden untersucht, den Aufkäufereyen gesteuert etc. und ein billiger Preis vestgesetzet worden wäre, um den Jedermann seinen entbehrlichen Vorrath hätte abgeben und in ein öffentliches Magazin liefern müssen. Aus diesem hätte man sodann den Beckern das Getraid abgeben können, um für diejenigen, welche nicht selbst Getraid bauen, das Brod in einem billigen Preise zu backen und abzugeben.


§. 2.
Daß auf diese Weise der Ertrag der 1770ger Ernde bis zur 1771ger zugereicht haben, der Preis des Getraides nicht so hoch gestiegen seyn, und man nicht nöthig gehabt haben würde, einiges Getraid, wenigstens nicht so viel von Danzig, Magdeburg, und andern Orten her mit schweren Kosten einführen zu lassen, wird man mir bald zugestehen, wenn man weiß, wie sehr oft es eben durch die angelegte Sperre und wegen des| getriebenen Wuchers hie und da bey den Beckern an Brod gefehlt habe; daß, noch ehe diese es aus dem Ofen brachten, schon eine Menge Leute aufgepasset, die es gemeiniglich noch warm angeschnitten und aufgezehrt haben. Nun ist es aber einem jeden Hausvater bekannt, daß zwey Theile frischgebackenen Brodes nicht so sättigen, als nur ein Theil desjenigen, welches schon einige Tage alt ist. Nimmt man noch dazu, daß der Mensch dasjeniqe mit größerer Begierde verschlinget, nach welchem sein Appetit gereizet worden, so wird man die Klage der Hausväter gerechtfertigt finden, daß bey theuren Zeiten nichts sättigen, nichts gedeihen, nichts zulangen wolle, und daß mehr aufgehe, als sonst. Man wird daher auch glauben, daß im Spatjahr 1770 bis zur Ernde 1771 viel Getraid unnützer Weise verzehrt worden, und daß dieses bey einer bessern Einrichtung hätte erspart, folglich mit dem vorhanden gewesenen Vorrath zugelangt werden können. Was für schädliche Folgen in Ansehung der aus dem Essen des frisch- und unausgebackenen Brodes entstandenen Krankheiten wären nicht verhütet worden!


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§. 3.
Seit dem Jahr 1771 hat man fast im ganzen Fränkischen Kreise, wo nicht ordentliche Getraidmagazine angelegt, doch immer auf Beybehaltung eines hinlänglichen Vorraths gesehen. Ob es gleich nach der Beschaffenheit des in so vielerley große und kleine Herrschaften vertheilten Kreises fast unmöglich ist, die ganze Summe des in demselben jährlich zu erbauenden Getraides zu bestimmen, zumahl es hier auch auf den Unterschied der Gegenden, auf Wetterschlag und andre Zufälle ankommet: so kann man doch als eine ausgemachte Wahrheit behaupten, daß sich seither kein einziges wahres Mißjahr ereignet habe, vielmehr einige Ernden sehr gut ausgefallen sind, wo ein ziemlicher Vorrath auf die folgenden Jahre hat gesammelt werden können. An der 1790ger Ernde zweifelte man, und es entstand schon wieder eine Art von Sperrung der Kreisländer gegen einander: aber die Folge hat gewiesen, daß sie ganz unnöthig war, und es ist überall noch Vorrath genug vorhanden. Aller Orten kann man Getraid zu kaufen bekommen, so viel man will, wenn man es nur theuer genug bezahlet. Aber der Preis ist so hoch,| daß die Bewohner der Städte und diejenigen Landleute, welche nicht selbst so viel Getraid bauen, als sie zu ihrer Nothdurft brauchen, nicht dabey bestehen können. Ihrer sind an Handwerksleuten, geringen Hausbesitzern, Söldnern und Taglöhnern immer eine größere Anzahl, als derjenigen, welche nicht nur ihre Nothdurft erbauen, sondern auch einen Überfluß zum Verkauf erzeugen.


§. 4.

Da also kein wirklicher Mangel an Getraid vorhanden ist, woher rührt denn die Theurung? Ein Problem, welches zuerst aufgelöst werden muß, wenn man die Mittel, wie derselben abzuhelfen sey, ausfindig machen will, so wie der Arzt die Krankheit am leichtesten heilen kann, wenn er deren Ursprung und Ursachen, nebst ihrer Beschaffenheit kennet.


§. 5.
Der Bauer kann nur wenig zur Entstehung einer Theurung beytragen. Er benützet sie, aber er kann sie nicht verursachen. Wir haben in Franken, nach dem Verhältniß des Ganzen gerechnet, sehr wenige große Bauernhöfe mehr. Sie sind fast alle unter zwey,| drey, auch wohl mehrere Besitzer vertheilt. Diese müssen von ihrem erbauten Getraide
1/40 an Zehenden und Gült abreichen
1/60 für Saamen aufwenden
1/40 brauchen sie selbst mit ihren Kindern und Gesind
thut 2/30
folglich bleibt ihnen noch ungefähr 1/3tel zum Verkauf. Man kann auch noch etwas mehr annehmen, es verändert sich deßwegen die Gestalt der Sache nicht. An den Orten, wo Magazine errichtet sind, müssen sie auch noch einen Theil in Natura ins Magazin liefern, was bleibt ihnen also zum freyen Verkauf? Vor wenigen Jahren hatten die meisten noch Capitalien mit sechs vom hundert zu verzinsen, sie hatten keinen Geldvorrath, waren mit Steuern viel stärker als jetzt angelegt, und mußten daher, um diese und die übrigen Grundzins-Gefälle, dann Schmid, Wagner und andre Handwerksleute zu bezahlen, gleich um Martini oder längstens bis Lichtmeß ihr entbehrliches Getraid verkaufen, konnten auf keine Theurung warten, und ließen es nicht vom Wurm verzehren. Gab der Bauer um einen billigen Preis ab, so mußten auch diejenigen, welche Zehend und Gült| einnehmen, nachfolgen. Und wie lange ist es, daß die Kammern in großen Ländern kaum die Aufschüttung des Zehend- und Gültgetraids erwarten konnten, um es loszuschlagen, und damit die nöthigen Zinsen und den bey Hofe gemachten starken Aufwand, wozu die übrigen Einkünfte nicht zugereichet haben, bestreiten zu können? So trieb ein Keil den andern, und es konnte keine Theurung entstehen, ausser wenn etliche Mißjahre nach einander eintraten, oder die Ausfuhr ins Ausland gar zu stark betrieben wurde.


§. 6.
Aber laßt uns die Gestalt der Dinge jetzt besehen. Durch eine lobenswürdige Ökonomie und gute Cameralverfassung hat man an den ansehnlichsten Höfen den übermaßigen Aufwand eingeschränkt. Durch unsere ins Ausland abgegebene junge Mannschaft sind die Fürsten reich geworden. Die auf den Ländern gehaftete Capitalien sind abgetragen, oder doch die Zinsen sehr verringert worden. Die landesherrlichen Cassen befinden sich im besten Zustande, kaufen Güter an, und können Geld ausleihen, statt daß man sonst den ganzen Kreis und Land und Leute verschrieb, um einige tausend Gulden gelehnt zu bekommen.| Man hat nicht mehr nöthig, das einkommende Getraid loszuschlagen, sondern man läßt es liegen, bis es theuer genug ist. Eben durch die guten Cameralverfassungen und durch die seit dem Jahr 1763 angedauerte Friedensjahre sind auch die Abgaben des Bauern vermindert worden. So wie die Kammern die Capitalien nicht mehr um 6, sondern nur um 3 bis 4 vom hundert auf Zinsen entnahmen, konnte sie auch der Bauer um diesen geringen Zins bekommen. Die wegen des Türkenkriegs, wegen der Revolution in den vereinigten und Österreichischen Niederlanden, wegen der Noth in Frankreich entstandene Ausfuhr, und die aus Bayern verbotene Einfuhr des Getraids haben den Preis desselben so erhöhet, daß der Bauer, welcher Getraid verkaufen kann, reich dabey geworden ist, nunmehr selbst Geld auf geringe Zinsen ausleihen kann, und sein Getraid nicht mehr verkaufet, bis es ihm hoch genug bezahlt wird.


§. 7.
Wenn in den Preußischen und Kurbrandenburgischen Staaten das Getraid auf einen gewissen Preis stieg, so ließ Friedrich der Einzige seine Magazine öffnen, und alsobald| fiel derselbe, oder wurde doch im weitern Steigen aufgehalten. Wenn diejenigen im Fränkischen Kreise, welche Gült und Zehenden aufschütten, dieses Beyspiel nachahmen wollten, so würde auch hier der Sache bald Rath geschafft werden können. Aber daran ist nicht zu denken. Ehe alle Zehend- und Gültherren und die Besitzer großer Schloß- und Pfarrgüter sich zu gleichem Endzweck vereinigen, würde einer allein seinen eigenen Nutzen vergebens aufopfern. Die übrigen würden wohl selbst oder unter der Hand sein um einen billigen Preis verkauftes Getraid an sich kaufen, und seine wohlthätige Absicht so wenig erreicht werden, daß vielmehr, wenn seine Böden geleeret wären, die Theurung des Getraids noch höher steigen würde; denn zu unsern Zeiten ist das Streben nach Geld die einzige Triebfeder der menschlichen Handlungen; diesem Abgott dienen alle; ihm wird Billigkeit, Menschenliebe und so gar oft das Gewissen aufgeopfert. Abscheulicher Gözendienst, der uns fühllos gegen das Elend unsers Bruders macht! So lang nun aber diejenigen, die das meiste Getraid verwahren, diesen Weg der Abgabe desselben um einen billigen Preis nicht einschlagen, sondern vielmehr die Umstände benützen, es so hoch| als möglich anzubringen, so lang profitirt auch der Bauer davon, der jetzt in den besten Umständen sich befindet, viel baares Geld, und mehr als man glaubet, liegen, und beträchtliche Capitalien ausstehen hat. Er gibt auch sein Getraid nicht ab, bauet lieber neue Aufbewahrungsörter, oder läßt es von dem Wurm verzehren, wovon man überall die merkwürdigsten Beyspiele finden kann, wenn man nur darauf Acht haben will. Und wenn der Herr Fenster am Himmel machte, so ist gleichwohl bey diesen Umständen und bey dieser Gesinnung der Menschen auf keine wohlfeile Zeit zu hoffen, bis gar kein Platz mehr zur Aufbewahrung der Früchte vorhanden ist. Ehe aber dieser Fall eintritt, wird schon ein Jahr erscheinen, wo die Ernde etwas mißlich ausfällt; man wird, ohne den Vorrath voriger Jahre zu untersuchen, mit Getraidsperrungen gegen einander verfahren, und dann wird der Wunsch der Getraidwucherer erfüllt. Mit unter ereignet sich auch eine Gelegenheit zur Ausfuhr in andere Länder ausser dem Fränkischen Kreise, und beschnittene und unbeschnittene Juden bereichern sich auf Kosten ihrer Mitmenschen.


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§. 8.
Man hat heutiges Tags fast überall den Grundsatz im Munde, daß der Unterthan müsse geschonet und ihm aufgeholfen werden. Kein billig denkender wird dawider etwas einwenden, wenn diese wohlthätige Absicht auf alle Unterthanen angewendet und so dabey zu Werk gegangen wird, daß die Schonung und Unterstützung eines Theils der Staatseinwohner nicht zum Verderben des mehresten Theils derselben gereichet. Dieser Fall ist aber bey der allzugroßen Unterstützung des Bauernstandes. Seine Schuldigkeiten, die er dem Staat und dem Grundherrn entrichten muß, waren vor hundert und mehr Jahren eben dieselben, ja er war noch härter mit Frohnen und in Kriegszeiten mit Durchmärschen, Vorspann, Contributionen, Ausplünderungen geplagt, als jetzt. Gleichwohl mußte er damahls seine Erzeugnisse um die Hälfte des Preises weggeben, den er jetzt dafür erhält. Er ziehet daher jetzt alles Geld an sich, und wo sich ein Conventionsthaler oder Kopfstück blicken lässet, reißt er es an sich und sperret es in seinen Kasten, daß andern ehrlichen Leuten fast nichts mehr als die Laubthaler zu Gesicht kommen. Ich weiß gewiß,| daß man beym Absterben mittelmäßiger Bauern 3. bis 4000 fl. baare Conventionsmünze vorgefunden hat. Nehme man nur 200 derselben an, und ich traue sie mir in mancher Gegend in wenigen Dörfern zu finden, so haben wir schon eine Summe von 800000 fl. die dem Umlauf entzogen sind; denn der Bauer macht keinen Aufwand, er begnüget sich meistentheils mit seinen eigenen Erzeugnissen, ausser daß er auch anfängt, den unseeligen Caffee lieb zu gewinnen. Was er an baarem Geld in die Hände bekommt, und nicht wieder auf Grundstücke anzuwenden Gelegenheit findet, hält er vest in seinem Kasten verschlossen.[2] Man gönne dem| eine Erleichterung seiner Abgaben, man lasse ihm die Vortheile des Friedens genießen, aber man ergreife solche Maaßregeln, daß auch andre neben ihm bestehen können.


§. 9.
Mit der Theurung des Getraides ist gemeiniglich auch der hohe Preis aller übrigen Lebensbedürfnisse verbunden. Da der Bauer kein Geld braucht, so verkauft er auch Vieh, Schmalz, Eyer, Geflügel etc. nicht, wenn ihm nicht genug dafür bezahlt wird. Ich will nicht in Abrede stellen, daß der Accis, welcher fast in jedem Lande und auch in den kleinsten Herrschaften auf das in ein einem andern Herrn angehöriges Kreisland ausgehende Vieh gelegt wird, so wie die Treibung des Viehes nach Straßburg, Frankreich etc. vieles zur gegenwärtigen Fleischtheurung beytrage: aber die Hauptursache ist doch der Geiz der Bauersleute; denn man hat von langen Zeiten her Vieh aus dem Fränkischen Kreise| getrieben, und doch stand der Preis desselben niemahls so hoch.


§. 10.

Was sind nun gegenwärtig schon die Folgen von der seit einigen Jahren andaurenden Theurung, und was wird erst daraus entspringen, wenn sie länger dauern sollte?


§. 11.
1) Der Rentenirer, der bloß von dem Einkommen seiner Capitalien lebt, genießt jetzt 3 höchstens 4 vom Hundert. Wenn man in Betrachtung ziehet, daß er den Kaufmann und Handwerksmann damit unterstützet, und weil diese Stände sehr herunter gekommen sind, gar oft einen Theil seines Capitals einbüßet, so darf man wohl sagen, daß er im Durchschnitt nicht die Hälfte der Zinsen, die er vor 10 bis 20 Jahren einzog, jetzt empfange: alles, was er braucht, muß er hingegen noch so theuer als sonst bezahlen. Die nothwendige Folge davon ist, daß er sich, so viel nur immer möglich ist, einschränket. So wenig ich einem bloßen Rentenirer das Wort reden will; so ist doch nicht zu läugnen, daß er es ist, der den Kaufmann, den Fabrikanten und Handwerker nicht nur durch Geldvorlehen| unterstützt, sondern ihnen auch meistentheils durch seinen Aufwand wieder Verdienst verschaffet. Nehmt beydes weg, so fällt der Kaufmann, der Fabrikant und der Handwerksmann, und man wird sich dadurch die allgemeine Klage über Abnahme der Handelschaft, Gewerbe und Nahrung größtentheils erklären können.


§. 12.
2) Mit den Rentenirern stehen fast in gleichem Verhältniß geistliche und weltliche Beamten von allen Classen, die ihre Besoldungen nicht an Naturalien, sondern an Geld zu beziehen haben. Meistentheils sind diese schon vor 100 oder doch 30 bis 50 Jahren bestimmt, und seither ist sehr selten eine sparsame Zulage verwilligt worden. Nun haben aber die Lebensbedürfnisse dermahlen einen doppelten Preis gegen ehemahls, der Luxus ist noch über dieses höher gestiegen, und Standes und Ehren halben muß man einiges mitmachen, wenn man auch nicht dazu geneigt ist, und sich auf alle mögliche Art und Weise einschränket. Man rechne einmahl den Aufwand eines Mannes mit seiner Frau und sechs Kindern, dann einer Magd, auf| das genaueste aus, so wird man folgendes Resultat finden.


fl. kr.
16 Kl. Holz, wie jeder Beamter auf dem Lande zum wenigsten hat, halb hartes mit Messer- Spälter- und Eintragerlohn a 7 fl. 6 kr. 00056.fl 048.kr
halb weiches a 5 fl. 45 kr. 00046.fl 0kr
12 Schock Bündel oder Reisich a 1 fl. 221/2 kr. 00016.fl 030.kr
täglich 2 Pf. Rindfleisch auf 9 Personen a 7 kr. 00085.fl 010.kr
Gemüß a 6 kr. 00036.fl 030.kr
für das Abendessen, a 15 kr. 00091.fl 015.kr
wöchentlich einen Braten von 8 Pf. a. 56 kr. 00048.fl 032.kr
nur 1/2 Sra. Korn auf jede Person thut 41/2 Sra. a 16 fl. 00072.fl 0kr
4 Mez Waizen, thut 2 Sra 4 Mezen a 20 fl. 00045.fl 0kr
täglich 3 Ms. Bier a 3 kr. 00054.fl 045.kr
jährlich 21/2 Eimer Wein a 20 fl. 00050.fl 0kr
Für das Frühbrod a 7 kr. 00042.fl 045.kr
monatlich 3 Pf. Caffee a 40 kr. 2 fl. oder 00024.fl 0kr
3 Pf. Zucker a 30 kr. 00018.fl 0kr
00687.fl 015.kr
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Übertrag 0687 fl 015 kr
. 000fl.fl 0kr
gelbe Rüben zum Caffe jährlich. 00001.fl 030.kr
Milch zum Caffe und zu andern Speisen täglich 2 Ms. a 3. kr. 00036.fl 030.kr
Schmalz monatlich 10. Pf. im Ganzen jährlich 120 Pf. a. 18. kr. es kostet aber oft mehr. 00036.fl 0kr
Eyer wochentlich. 20 kr. 00017.fl 020.kr
Magdlohn mit dem Weihnachts-Geschenk 00021.fl 0kr
Gewürz, Citronen, Essig, Öl, Salz, monatlich 1. Thlr. 00018.fl 0kr
Seife zur Wäsche, Wäscherin-Taglohn monatlich 40. kr. 00008.fl 0kr
Für Flachs- Wirker- und Bleicherlohn, ohne das Spinnen zur nöthigen Leinwand für Wäsche, Bett-Überzüge a 4. fl. für jede Person ohne die Magd 00032.fl 0kr
für Baum- und andre Wolle zu Strümpfen ohne das Stricker- und Flickerlohn 00006.fl 0kr
dem Schuster für neue Stiefel, Schuhe etc. und Flickerlohn a 5. fl. für jede Person 00040.fl 0kr
Für standesmäßige Kleidung, mit Schneider, Hutmacher etc. auf jede Person eine in die andre a 20. fl. 00160.fl 0kr
für Arzt, Apotheker, Balbierer, a 4. fl. von 8. Personen. 00032.fl 0kr
01095.fl. 035.kr
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Übertrag 1095 fl. 035 kr
. 000fl.fl 0kr.
Unvermeidliche Neujahrs-Geschenke 00014.fl 055.kr
für Bücher 00020.fl 0kr
für den Unterricht der Kinder, wovon 2 auf den Gymnasien gerechnet werden a 3 fl. monatlich. 00036.fl 0kr
ohne Privatstunden, Sprach- Tanz- Fechtmeister
Dieses macht also bey dem mäßigsten Anschlag aller Artikel schon eine Summe von 01166.fl. 030.kr.
und dabey ist für Leichen, Kindbetten, Hochzeiten, Gevatterschaften, Visiten, Aufwand zur Ehre und zum Vergnügen und viele andere Artikel noch nichts gerechnet. Wenn nun ein Beamter auf nicht mehr als 600 höchstens 1000 fl. Einnahme rechnen kann, was kann anders daraus erfolgen, als daß er Schulden macht, oder seinen Herrn betrügt, und am Ende in alle Welt gehet oder sich eine Kugel vor dem Kopf schießet, wie wir Beyspiele genug in den neuesten Zeiten haben; oder daß derjenige, welcher Vermögen für sich hat, solches zusetzen muß? Am Ende haben Weib und Kinder das härteste Schicksal zu erwarten; denn, wenn der Mann stirbt,| hat bey dieser Classe von Menschen das Brod ein Ende; die Wittwe kann nicht, wie bey andern Gewerben, solches durch Diener, Gesellen, Knechte und Mägde fortsetzen. Wenn sie ja so glücklich ist, eine Pension zu erbetteln, so reicht sie nicht einmahl zum trockenen Brod und Erdäpfeln ohne Salz zu. Hat sie auch noch einige Capitalien aus dem Schiffbruch gerettet, und will solche nicht unsicher anlegen, sondern erhalten, so bekommt sie 3 höchstens 31/2 pro Cent, und sie muß 4000 fl. auslehnen können, bis sie 120 bis 150 fl. Interessen einnimmt. Davon mag sie nun ihren Hauszins bezahlen, mit ihren Kindern davon leben, und ihre Söhne etwas lernen lassen, oder sie gar auf Universitäten erhalten! Wahrlich es ist zu bewundern, daß ein Vater, der diese Umstände sieht und kennet, noch einen Sohn den Studien und dem Dienst des Vaterlandes widmen mag. Der Bauer und der Handwerksmann, wenn, nicht etwann manchmahl hie oder da einem ein besonderer Spiritus in den Kopf steiget, oder bey den Katholiken einer Lust zum geistlichen Stand bekommt, nimmt sich dafür wohl in Acht. Nur der Beamte oder der lutherische Geistliche muß oft noch aus Noth, weil sein Sohn zu harter Arbeit nicht| erzogen oder geneigt ist, alle Kräfte aufbieten, um denselben mit Beyziehung der Stipendien und Freytische ein paar Jahre kümmerlich auf der Universität zu erhalten. Dieses ziehet auch den Verfall der Akademien nach sich, so daß auf mancher schon jetzt die Zahl der Docenten gegen die Studenten sich wie 1 zu 4 verhält. Und unter diesen letztern sind viele Gratisten, viele, die bloß von Stipendien und Freytischen sich erhalten; und nur sehr wenige, die einen anständigen, geschweige überflüßigen Aufwand machen, was man doch auf Universitäten so gerne siehet. Von Jahren zu Jahren wird die Anzahl der Studirenden sich immer vermindern, wenn die ökonomischen Umstände der Bediensteten sich nicht ändern, daß entweder die Lebensbedürfnisse wohlfeiler oder die Besoldungen vermehrt werden. Wie sollen nun die Professoren dabey bestehen, deren fixirter Gehalt meistentheils gering und den jetzigen Zeitumständen nicht angemessen ist? Die mit Lesen der Collegien nicht so viel verdienen, als ihnen nach dem dermahligen Zustand unserer Literatur nur die nothwendigsten Bücher kosten? Was wird der Universitätsbürger anfangen, dem das Quartiergeld und anderer Verdienst von den Studenten entgehet, wovon| er meistentheils zu leben gewohnt ist? Und was entgehet der landesherrlichen Casse an Impost, Consumtionsaccise? Und wo werden endlich die Leute herkommen, die zur Verwaltung der geistlichen und weltlichen Ämter im Staate erforderlich sind, und ohne welche der Bauer nicht im Zaum gehalten werden kann, und bald alle Verfassungen über den Haufen werfen würde? Jetzt ist freylich noch kein Mangel an solchen Leuten, aber in zehen Jahren, wenn es so fortgeht, wird er sich gewiß zeigen. Man darf den Cölibat nicht mehr, wie den Geistlichen in der römischen Kirche gebieten, unsre jungen Leute sind schon von selbst dazu gezwungen. Das Einkommen der meisten Dienste, sonderlich für Anfänger, ist so beschaffen, daß sie kaum sich selbst, geschweige Weib und Kinder davon ernähren können. Wer also nicht eigene Mittel genug hat, oder einen unbändigen Fortpflanzungstrieb nicht in sich verspüret, der scheut sich in den Ehestand zu treten. Den Vätern bleiben ihre Töchter, und wenn diesen nach dem verbotenen Apfel lüstet, so werden wilde Reiser eingepfropfet, und Unglück und Verwirrung in den Familien angerichtet.


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§. 13.
3) Niemand klaget so sehr und mit mehrerem Rechte über Abnahme der Nahrung als der Kaufmann, der Fabrikant und der Handwerksmann. Jedermann schränket sich in allen Ständen so viel ein, als er kann. Es fehlet also an dem Vertrieb der Waaren innerhalb Landes, und die Ausfuhr in fremde, auch sogar in die zum Teutschen Reich gehörige Länder ist meistentheils gehemmt. Anstatt daß sie nach Beschaffenheit der Theurung der Lebensmittel ihren Verdienst steigern könnten, müssen sie vielmehr froh seyn, wenn sie nur etwas an den Mann bringen können, und einen kleinen Verdienst dabey machen. Nicht einmahl die unentbehrlichsten Dinge lassen sich nach Proportion steigern. Man schlage den Verdienst eines Handwerksmannes oder eines Fabriken-Arbeiters wochentlich auf 6 fl. – recht hoch an, und rechne dann, wie es möglich ist, für sich und sein Weib, im Durchschnitt mit 4 Kindern davon zu leben, die herrschaftlichen Gefälle davon zu bezahlen, und sich und die Seinigen zu kleiden. Man rechne auf jede Person eine in die andere täglich 2 Pfund Brod, so macht dieses wochentlich 84 Pfund und a 3 kr. das Pfund 4. fl. 12. kr. Gemüse ohne| Fleisch täglich 6 kr. 42 kr. so bleibt ihm noch 1 fl. 16 kr. ohne daß er an einen Bissen Fleisch oder einen Tropfen Bier denken darf. Wie soll nun gar der Taglöhner bestehen, der in 6 Tagen der Woche nur 1 fl. 30 kr. höchstens 2 fl. verdienet, woran noch die Feyertage abgehen. Bey seiner harten Arbeit braucht er nur für seine Person allein 2 bis 3 Pfund Brod, und muß der Herrschaft noch ein jährliches Schutzgeld und seinen Hauszins zahlen, wenn er kein eigenes Häuschen hat. Hat er dieses, so muß er davon Gefälle entrichten.


§. 14.
Alles wohl überlegt, und das unseelige von den obern Ständen bis zum untersten Holzhacker eingerissene Caffeetrinken dazu genommen, wird man leicht einsehen, daß alle diese Classen, welche gegen den Bauer, der nichts zu kaufen braucht, wie 100 zu 1 wohl zu rechnen seyn möchten, zu jetzigen Zeiten nicht bestehen können, und daß sogar bey manchen der äusserste Nothstand herrsche. Daher rührt hauptsächlich auch der Verfall unsrer Sitten; daß Große und Kleine nur nach Geld streben, und um dieses zu erlangen, Gewissen und Pflichten nicht| mehr geachtet werden, und die Menschenliebe, die man doch immer im Munde führet, in der Ausübung so oft verletzet wird, wenn sie dem Eigennutz entgegen stehet. Wer ist so unerfahren, daß er hierüber Beyspiele und Beweise aus allen Ständen verlangen sollte? Ein jeder auch nur mittelmäßiger Beobachter kann sich stündlich von dem allgemeinen Durst nach Geld, welchem nichts zu heilig ist, überzeugen. Die allgemeine thätige Religion unter den Menschen ist jetzt die Verehrung des Geldes, der Dienst des wahren Gottes ist bis auf äusserliche Ceremonien in den dazu gewidmeten öffentlichen Gebäuden herabgesunken. Sind die dazu ausersehenen Stunden vorbey, so gehet wieder alles seinen Gang, wie vorhin, man höret ausserdeme nur leere Worte von der Religion, die ganz und gar ohne wirkliche Bedeutung sind, wenn sie nicht gar die schändliche Absicht haben, unter einer religiösen Aussenseite den innerlichen Schalk zu verbergen, um seinen Nebenmenschen desto leichter zu betrügen.


§. 15.
So lange noch die meisten Menschen ein im vorigen Zeiten gewonnenes oder von ihren Eltern ererbtes Vermögen zuzusetzen haben,| kann die allgemein herrschende Noth nicht so sichtbar werden, oder in solche Handlungen ausbrechen, welche zu befürchten sind, wenn die Theurung der Lebensmittel und der Mangel an Verdienst noch länger andauern sollte, wie nach §. 7. sehr wahrscheinlich ist. Der Mensch ist so geartet, daß er seinen Nothstand verbirgt, so lang er kann, und so lange duldet, als es ihm möglich ist. Nur dann durchbricht er alle Dämme, wenn das Elend so allgemein geworden ist, daß sich alle Stimmen vereinigen, wie das Beyspiel von Frankreich lehret. Diejenigen, welche diesen Zeitpunct nicht abwarten können, expediren sich in der Stille brevi manu, weswegen uns die Zeitungen so vieles von der Gemeinwerdung des Selbstmordes jetzt erzählen.


§. 16.
Es ist daher dem Menschenfreund ein großes Anliegen, über die Mittel nachzudenken, wie dem Elende seiner Mitbrüder abzuhelfen, und den weitern schädlichen Folgen vorzubeugen seyn möchte. Ein Privatmann kan freylich bloße Vorschläge machen, und muß die Ausführung höherer Hand überlassen. Es ist ungewiß, ob er damit Dank verdienen werde. Aber deßwegen darf er doch| nicht schweigen, wenn ihn ein innerer Trieb, – nach der Sprache des alten Testaments der Geist Gottes – dazu auffordert. Wir sind zu unsern Zeiten von Gott mit Fürsten geseegnet, welche die erhabensten Eigenschaften besitzen und das Glück ihrer von Gott anvertrauten Unterthanen lieben. Und sie müssen, wenn sie auch nur auf ihr eigenes Interesse denken, darauf sehen, die so große Anzahl der Bürger in den Städten, nebst den Handwerksleuten und andern Inwohnern auf dem Lande, zu erhalten, weil diese, wenn sie ihr Gewerbe recht treiben können, weit mehr an Steuern, Zoll etc. eintragen, als sie dabey gewinnen, wenn ihr Gült- und Zehendgetraid hoch verkauft und der Bauer mit dem Umsturz jener bereichert wird. Vielleicht gelanget doch die Stimme eines Predigers in der Wüste bis zu ihren Ohren, und richtet etwas Gutes aus. Geschiehet es nicht, so hat er doch gethan, was er thun konnte.


§. 17.
Der Fränkische Kreis ernähret seine Einwohner reichlich, wenn ein Land dasjenige, was es im Überfluß besitzet, dem andern zukommen lässet, und dagegen von diesem eine| andere Vergütung annimmt. Weg daher mit Sperrung der Ausfuhr des Getraides, des Viehes und anderer Lebensmittel aus einem Lande dieses Kreises in ein anderes demselben angehöriges. Aber alle Ausfuhr in andere Länder werde verboten, und strenge darüber gehalten, bis ein genugsamer Getraidvorrath in öffentlich zu errichtenden Magazinen aufgeschüttet ist, und das Getraid nach dem Nürnberger Gemäß,
das Simra Korn 010 fl
Waizen 015 fl
Dinkel 010 fl
Erbsen, Linsen 011 fl
Wicken 011 fl
Gersten 015 fl
Haber 010 fl
das Pfund Rindfleisch 005 kr
Kalbfleisch 004 kr
Schöpsenfleisch 004 kr
Schweinfleisch 006 kr
Schmalz 012 kr


gilt. Um diesen Preis kann es der Bauer bauen, der Gült- und Zehendherr abgeben, und der Burger, der Handwerksmann, und andere, die es kaufen müssen, bezahlen.


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§. 18.

Allerdings ist es aber unmöglich es dahin zu bringen, wenn nicht alle Stände des Fränkischen Kreises sich auf das genaueste verbinden, und auch mit redlicher Treue darüber halten, daß

a) von einem gewissen zu bestimmenden Zeitpunct an, alle vorbemerkte Lebensmittel an keinem Orte im ganzen Fränkischen Kreise bey Strafe der Confiscation um einen Heller theurer verkauft werden, und der Bauer sich keine Hoffnung machen dürfe, daß dieser gesetzte Preis jemahls im mindesten erhöhet werden würde.

b) müßte zu gleicher Zeit alle Ausfuhr des Getraides und Schmalzes und aller Vertrieb des Viehes ausser dem Kreis gänzlich verboten,

c) sodann über bestimmt werden, wo und in welchen Städten auf Rechnung und unter Aufsicht des gesammten Kreises öffentliche Magazine zu errichten seyen; und was für eine Summe des Getraides, welches gedörrt und also lang aufbewahret werden kann, dort aufgeschüttet werden solle.

| d) allen Getraidhändlern, besonders Juden, müßte der Aufkauf des Getraides so lang verboten werden, bis die bestimmte Summe in den Magazinen vorräthig wäre.
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e) Wäre aber diese vorhanden, alsdann könnte Jedermann der Aufkauf und die Verführung des Getraides ausser Landes verstattet werden; denn wenn sich dadurch eine Erhöhung des Preises innerhalb der Kreislande ereignen wollte, so dürfte man nur denjenigen, die es zu ihrer Nothdurft, nicht aber zur Handelschaft und Verführung ausser dem Kreis brauchen, so viel als sie bedürfen, vom Magazin um den oben gesetzten Preis abgeben, und bey der nächsten Ernde die Ausfuhr wieder so lang verbieten, bis die Summe des abgegebenen Getraids in den Magazinen ersetzt wäre. Auf diese Art würde eines Theils dem Steigen des Getraidpreises vorgebeugt, und andern Theils die Ausfuhr in fremde Länder ausser dem Kreis nach Beschaffenheit der Umstände verstattet und dafür Geld in den Kreis hereingezogen werden können. Von Auswärtigen, wenn sie unser Getraid haben wollen, könnte und| dürfte sich der Bauer, wie auch die Gült- und Zehendherren, welche einen Überfluß haben, solches so theuer bezahlen lassen, als es nur hinauf zu treiben wäre.

f) Bey dem Viehvertrieb und der Ausfuhr des Schmalzes ist kein anderes Mittel vorzuschlagen, als daß man im ganzen Kreise keinen höhern Preis, und den Vertrieb und die Ausfuhr nicht eher und nicht länger verstatte, als es bey diesem bleibt, folglich sobald nur eine Vermuthung entstehet, daß er höher steigen könne, sie wieder abstelle. Natürlicher Weise aber muß bey diesen Umständen innerhalb der Kreislande eine freye und durch keinen Accis oder andern Impost eingeschränkte Handelschaft statt finden.


§. 19.
Die Hauptfrage entstehet nun wohl darüber, wo das Geld herkommen solle, um die große Summe des Getraids für die Magazine einzukaufen; denn an eine unentgeldliche Lieferung ist nicht zu denken, vielmehr muß jedem, der etwas liefert, gleich baare Bezahlung geleistet werden können. Hier sehe ich nun kein anderes Mittel als die Aufnahme eines beträchtlichen Capitals, auf den Credit| des ganzen Kreises. Mit 250,000 fl. könnte man einen in verschiedenen im Kreise vertheilten Magazinen aufzubewahrenden Vorrath von
10000 Sr. Korn pro0 100000 fl.
6000 Sr. Waizen. 90000 fl.
4000 Sr. Gersten. 60000 fl.
250000 fl.

einkaufen. Dieses Geld wäre nicht verloren, weil der Wehrt immer bey dem Verkauf des Magazins wieder herausgezogen werden könnte; wobey aber freylich das Gesetz gemacht werden müßte, daß Niemand ohne baare Bezahlung etwas abgereicht werden dürfte, und die Magazinsvorsteher dafür haften müßten.

Auf diese Weise bliebe nur das Interesse als Aufwand übrig, welches zu 31/3 vom Hundert beträgt 8500 fl.
der Schwand oder Abgang auf dem Boden, wenn daß Getraid gedörrt würde, könnte sich nicht sehr hoch belaufen, allein anfänglich beym Dörren dürfte man wohl 6 vom hundert rechnen, thut 600 Sra. Korn a 10 fl. 6000 fl.
360 Sra Waizen a 15 fl. 5400 fl.
240 Sra Gersten. a 15 fl. 3600 fl.
Für die Aufseher der Magazine und für andre Kosten. 5000 fl.
28500
| Das macht im ersten Jahr freylich einen grossen Aufwand, im zweyten und folgenden würde er sich aber, weil der Kastenabgang sich bis auf den sechsten Theil wenigstens verringerte, nicht über 16000 fl. belaufen, und dieser dürfte nicht dadurch aufgebracht werden, daß man etwa das aus dem Magazin abzugebende Getraid theurer verkaufte, als es eingekauft worden; denn das würde die Absicht, den Preis des Getraides niedrig zu erhalten, vereiteln, folglich das ganze Institut unnütz machen: sondern er müßte nach den Köpfen aller Brodesser im ganzen Kreise ausgeschlagen werden. Das wenige, was es auf einen jeden betragen würde, wäre gegen den Vortheil, immer wohlfeiles Brod zu essen, wirklich von keiner Bedeutung.


§. 20.

Allein dieser Vorschlag erfordert so viele Räder, die alle auf einen Zweck wirken müssen; er setzt voraus, daß jeder gewissenhaft, redlich und thätig seyn soll; so daß er unter die Dinge gehört, welche wahrscheinlich erst im Jahr 2440 zur Ausbildung und Vollziehung gelangen werden, wenn sie anders nicht überhaupt für diese Welt unanwendbar sind und goldene Träume bleiben.


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§. 21.

Bey unserer jetzigen Verfassung ist nur dieses möglich, daß die Ausfuhr des Getraides aus dem Fränkischen Kreise ernstlich, und so daß kein Unterschleif passiren könne, abgeschafft, und ein durchgehends allgemeiner Preis nach Ausgleichung der verschiedenen Gemäße vestgesetzt werde. Sollten sich um diesen Preis keine Verkäufer finden, so könten von jeder Ortsobrigkeit die auf ihren Boden befindliche Vorräthe darum abgegeben, und bey den Unterthanen Visitationen angestellt, so fort diese gezwungen werden, ihren überflüßigen Vorrath auf die Märkte zu führen, wo jedem, der es bedarf, der Einkauf frey stände.


§. 22.
Wenn wir aber kein Getraid ausführen wollen, und folglich dafür kein Geld herein bekommen, so muß auch dafür gesorgt werden, daß für Waaren, die wir entbehren können, nicht so viel Geld hinaus gehe. Und hier würde ich zuvörderst dem Thee, Caffee und Zucker das Verdammungs-Urtheil sprechen, nicht aber so, daß ich etwa einen starken Impost auf die Einführung legte; denn| das reizt nur mehr, sondern daß sie ganz verboten würde. „Wenn ich, sagt der Verfasser von Sophiens Reise, den Satz von allem in Europa seit Einführung der ersten Bohne getrunkenen Caffee vor mir sähe: so würde ich das Vergangene daraus erklären, nehmlich daß ausser dem größesten Theil unsrer Produkte noch die Helfte unsers baaren Geldes (unsre fast ganz unsichtbar gewordene Conventionsthaler) nach der Levante für Caffee verfahren worden ist, und vielleicht fienge ich dann auch an zu weissagen. Aber der Banquerout von Europa wäre mein erstes Capitel.“ Wahrlich, ehrlicher Hermes, die Vorboten von der nahen Erfüllung deiner Weissagung zeigen sich schon an allen Orten und Ecken! Wenn ich die Summe alles Thees, Caffees, Zuckers, Tabacks etc. berechnen könnte,[3] welche jährlich in den Fränkischen Kreis eingeführet wird, so wäre mir leicht zu sagen, wo unser baares Geld hingekommen ist, und wie lang wir das Bischen Laubthaler, welches nur allein noch circuliret, noch behalten werden. Sind wir denn aber dabey stärker, gesünder, besser,| geworden, als unsre Väter waren, die keinen Caffee tranken? Jeder beantworte sich dieses selbst.


§. 23.

Aber auch zu Vollziehung dieser Vorschläge wird schon zu viel gemeinsames Einverständniß, und ein größeres Maaß von Billigkeit und Menschenliebe erfordert, als unsre Zeiten möchten hervorbringen können. Es wird daher auch auf keine merkliche Besserung unsrer Umstände zu hoffen seyn, bis durch einen Krieg, an dem auch unsre Gegenden Antheil nehmen müssen, eine heilsame Alteration entstehet, so wie der menschliche Körper durch bittere Arzneyen gereinigt wird, damit das Jucken nicht in einen Ausschlag ausarte.



  1. Wenn gleich dieser Aufsatz seinen wichtigen Gegenstand nicht erschöpfen sollte, so haben wir doch kein Bedenken, ihn einzurücken, und fügen den Wunsch bey, daß mehrere Männer ihre Erfahrungen und Vorschläge hierüber öffentlich mittheilen mögen. d. H.
  2. Man kann aus diesem Umstand das Problem auflösen, warum es zu den Zeiten des siebenjährigen Krieges nie so theuer als jetzt gewesen, und weit mehr Geld circulirt hat. Der Bauer muß nämlich zu Kriegszeiten mehr Lasten tragen und mehr Geld geben. Die Landesherren müssen das, was sie von Bauern einnehmen, wieder zur Ausrüstung und Unterhaltung ihrer Truppen aufwenden; daher circulirt es unter Kauf- und Handwerksleuten, es gibt also mehr Geld, als in Friedenszeiten. Der Bauer und der Gült- und Zehendherr müssen Geld herbey schaffen, sie können also die Getraidfrüchte nicht so lange als jetzt aufheben, mithin wird es auch, ungeachtet zu den Lieferungen für die Truppen mehr erfordert und vieles ruinirt und verderbt wird, nicht so theuer, als jetzt. Freylich [284] verstehet sich dieses nur von Ländern, die nicht unmittelbar der Schauplatz des Krieges sind, sondern nur auf eine entferntere Weise daran Theil nehmen, nach dem Verhältniß, in welchem der Fränkische Kreis während des Östreichischen Successions-Krieges und des siebenjährigen Krieges stand.
  3. Beyträge zur Berechnung der Consumtion dieser Artikel werden wir mit Vergnügen in unser Journal aufnehmen. d. H.