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jetzt bedeutend geändert haben, noch länger an die veralteten Gesetze über die Demuth des Priesterstandes binden, welche einst der Heiland verkündet hat, Gesetze, die vielleicht auch nur für jene älteste Zeit giltig sein sollten. Denn das wäre in der That lächerlich gewesen, wenn Fischer oder Weber, die mühsam von ihrer Hände Arbeit lebten, ehrgeizig nach hohem Range gestrebt hätten.

Nun ist zwar in der ganzen katholischen Christenheit das Ansehen der Priester groß und ihr Vermögen bedeutend, aber sie sind doch nirgends zu solcher Macht und zu solchem Reichthum gelangt, wie in Deutschland, wo viele von ihnen den weltlichen Fürsten, weder was den Umfang der Territorien, noch was den Glanz der Hofhaltung angeht, irgend nachstehen. Auch steht ihnen dieselbe Gerichtsbarkeit und Hoheit über ihre Unterthanen zu. Viele von ihnen aber gehen lieber in kriegerischer Rüstung, als im Meßgewande einher[1] und suchen ein Feld für ihre Wirksamkeit lieber darin, Krieg anzustiften und ihr Vaterland und benachbarte Länder in Unruhe zu stürzen, als darin, Frömmigkeit und Gottesfurcht zu verbreiten. Auch ist heute die Zahl derer groß genug, die sich nicht schämen, die heiligen Weihen zu empfangen, um jährlich ein- oder zweimal der Welt zu zeigen, wie sorgfältig sie die Pflichten ihres heiligen Amtes zu erfüllen verstehen.

Während übrigens früher die Macht der geistlichen Fürsten der der weltlichen gleichkam, oder sie wohl gar übertraf, hat ihnen jetzt die Kirchenreformation in einem großen Theile Deutschlands und der westfälische Friede viel Abbruch gethah. Im ober- und niedersächsischen Kreise ist den Geistlichen nur sehr wenig geblieben; dagegen war die Beute der oberdeutschen Fürsten – den Herzog von Württemberg ausgenommen – geringer. Denn die sächsischen Fürsten brauchten Karl V. weniger zu fürchten, als diejenigen, welche Rücksichten auf die Nähe seiner Besitzungen oder seine persönliche Gegenwart zu nehmen hatten. Während daher in Norddeutschland die noch übrigen Gebiete der geistlichen Fürsten zerstreut liegen und durch mächtige weltliche Territorien getrennt sind, haben sie im Süden und Westen mehr geographischen Zusammenhang und insbesondere haben sie fast die ganzen Rheinlande inne, den schönsten Theil Deutschlands, in welchem ihr Gebiet nur durch die Länder des Kurfürsten von der Pfalz unterbrochen ist, den sie schon deshalb, glaub’ ich, mit scheelen Augen ansehen.

§. 11. Fortsetzung.

Die geistlichen Fürstenthümer nun, welche noch nicht unter protestantische Herrschaft gekommen sind, sind etwa die folgenden. Drei Erzbischöfe, die von Mainz, Köln, Trier haben die Kurwürde; außerdem giebt es noch zwei Erzbisthümer (denn Magdeburg kann man schon als säcularisirt betrachten), das von Salzburg und das von Besançon in Burgund. Bischöfe giebt es von Bamberg, Würzburg, Worms, Speier,

  1. P. denkt jedenfalls an den herrischen und trotzigen Bischof von Münster, Bernhard Christoph von Galen, der es 1665 wagen durfte, den vereinigten Niederlanden den Krieg zu erklären und der nur durch französische Intervention und brandenburgische Vermittelung zum Frieden gezwungen werden konnte.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/49&oldid=- (Version vom 1.8.2018)