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Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/79

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einen großen Theil Deutschlands dem Gehorsam gegen den päpstlichen Stuhl abwendig gemacht. Daß[1] aber aus einem so kleinen Funken ein so großer Brand hervorgehen konnte, daran trugen, wenn ich die Wahrheit sagen soll, die Thorheit der ersten Gegner Luthers und die unvorsichtige Uebereilung Leos X. die eigentliche Schuld. Anfangs stritten sich nur ein paar untergeordnete Mönche, von denen dem einen die Frömmigkeit, dem anderen mehr der Gewinn am Herzen lag, beide Theile aber anerkannten die Autorität des Papstes. Ein kluger Richter hätte hier gegen beide Theile billig verfahren, oder beiden Stillschweigen auferlegen sollen, um so zu vermeiden, daß der ganze Ablaßhandel der Menge verdächtig werde. Wenigstens hätte man nicht offen auf Seite der Ablaßkrämer treten dürfen, schon um dem Verdachte vorzubeugen, daß dem heiligen Vater mehr an dem Vortheil seiner Kasse als an dem Seelenheil der Gläubigen liege, oder daß er lieber den Ablaß für Sünden verkaufen wolle, als die Sünden selbst verhindern. Denn viele meinten schon, die Pfaffen machten es ebenso wie die Aerzte und Chirurgen, welche von den Krankheiten und Wunden der Menschheit leben, und an deren aufrichtiges Mitgefühl für die Kranken niemand glaubt.

Hielt man es aber für thöricht oder für Unrecht, nachtheilig für die wankende Kirche zu entscheiden, nun so hätte man den ehrgeizigen Luther[2] durch Geschenke oder Versprechungen gewinnen müssen, die Laien nicht zu veranlassen, das Joch der Kirche abzuschütteln. Und da doch im allgemeinen kirchliche Würden nach Gunst, oder in Folge von Bestechungen verliehen werden, so wäre es, glaube ich, schon der Mühe werth gewesen, dem Mönch von Wittenberg den Purpur zu verleihen, damit er nicht ein Feind der Kirche werde. Denn Luther beschloß erst dann sich um die Gunst der Laien zu bewerben, als er einsah, daß er von einem geistlichen Tribunal nie einen gerechten Spruch erhalten werde. So weigerte er sich den Papst, der offen Partei gegen ihn ergriffen hatte, als seinen Richter anzuerkennen, und um nicht alles Schutzes bar zu sein, fing er an zu predigen, der weltlichen Obrigkeit komme auch in kirchlichen Angelegenheiten die oberste Leitung zu; und da offenbar durch die von den Vorfahren zu frommen Zwecken gemachten Schenkungen nur die Trägheit und Schwelgerei der Geistlichkeit genährt werde, so müsse man diese trägen Rosse von der Krippe entfernen.

Natürlich griff man diese Lehren begierig auf, theils weil viel wahres in ihnen zu liegen schien, theils weil man die Einziehung der geistlichen

  1. Für die folgende Ausführung, welche die Geschichte der Reformation in etwas sehr äußerlicher, in fast oberflächlicher Weise behandelt, darf man nicht vergessen, daß P. in der ersten Ausgabe als italienischer Katholik spricht. In der Ed. posth. ist wenigstens etwas geändert, indem der göttlichen Vorsehung gedankt und zugleich die allgemeine einer religiösen Reform außerordentlich zuneigende Stimmung erwähnt wird.
  2. In seiner Ansicht über Luthers Charakter und die Möglichkeit durch Ehren und Würde den kühnen Reformator zu gewinnen, so wenig ihr auch jetzt beigetreten werden wird, steht P. doch nicht allein. Thomasius z. B. behauptet, Luther sei gerade einer jener Leute gewesen, die der Furcht nie, wohl aber den Versuchungen des Glückes erliegen, und deren Muth allen Gefahren Trotz bietet, aber im Glücke aufhört standhaft zu sein.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/79&oldid=- (Version vom 1.8.2018)