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der türkische Kaiser unter allen Potentaten auf Erden den delicatesten Tisch führet. Jedoch ist dieß nur von den Speisen, nicht aber von dem Getränke zu verstehen, da, wie Sie wissen werden, Mahomets Gesetz seinen Anhängern den Wein verbietet. Auf ein gutes Glas Wein muß man also an öffentlichen türkischen Tafeln Verzicht thun. Was indessen gleich nicht öffentlich geschieht, das geschieht doch nicht selten heimlich; und des Verbots ungeachtet, weiß mancher Türk so gut, als der beste deutsche Prälat, wie ein gutes Glas Wein schmeckt. Das war nun auch der Fall mit Seiner türkischen Hoheit. Bey der öffentlichen Tafel, an welcher gewöhnlich der türkische General-Superintendent, nämlich der Mufti[1], in partem Salarii mit speisete und vor Tische das: Aller Augen – nach Tische aber das Gratias beten mußte, wurde des Weines auch nicht mit einer einzigen Sylbe gedacht. Nach aufgehobener

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Mufti, islamischer Rechtsgelehrter
Empfohlene Zitierweise:
Gottfried August Bürger: Des Freyherrn von Münchhausen Wunderbare Reisen. London [Göttingen]: o. A. [Johann Christian Dieterich], 1786, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abentheuer_des_Freyherrn_von_Muenchhausen_(1786).djvu/110&oldid=- (Version vom 17.8.2016)