Seite:Actenstücke die Aufnahme der Französischen Emigranten in Franken betreffend.pdf/7

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1) Wo fangen die Lande eines solchen Standes an und wo hören sie auf?

2) Wie helfen sich die überall mit jenen Landen vermischt liegenden andern Stände?

3) Wann auch der Stand die Französischen Auswanderer in dem Innern seiner Lande, nach dem Beyspiel von den Östreichischen Niederlanden in Ordnung halten kann, wie kann er sie in das Innere seiner Lande einschließen?

4) Ist es nur denkbar, den Zusammenhang und das ständische Verkehr zwischen sämtlichen Kreislanden abzuschneiden?

5) Und wenn dieß nicht denkbar ist, wie kann man den Französischen Auswanderern wehren, in benachbarten Kreislanden ihre Niederlage zu nehmen, und dort über alles Beyspiel der Östreichischen Niederlande sich hinauszusetzen?

6) Wer bürgt, daß nicht früher oder später sich ganze Haufen von den untern Classen der Auswanderer in die Wälder und Gebirge sich verlaufen, und von dort aus allgemeine Unsicherheit verbreiten?

7) Wer bürgt, daß nicht auch in diesem Fall dem Fränkischen Landmann, zumahl bey dem Mangel anderer ausgiebiger und Endemachender Hülfe, die Geduld ausgehet und daß derselbe sein Heil auf das Faustrecht setzet?

8) Wer hilft, wenn Schwaben und besonders Würtemberg, wie es schon den Anschein nimmt, gegen Franken die Sperre anlegt, und wenn denn vielleicht gar wieder Particular-Sperren im Innern des Kreises hinzukommen?

 Principiis obsta, sero medicina paratur.
 Nürnberg, den 14 Febr. 1792.


C) Königlich-Preußische Verordnung an den dirigirenden Minister, Freyherrn von Hardenberg.

Wir haben gnädigst beschlossen, einem Theil der Französischen Auswanderer den Aufenthalt in