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Königliches Edikt über die Verhältnisse der Jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Bayern.

Wir Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König in Bayern.

Um den Jüdischen Glaubensgenossen in unserm Königreiche eine gleichförmige und der Wohlfahrt des Staats angemessene Verfassung zu ertheilen, haben Wir, nach Vernehmung Unsers geheimen Staatsraths, beschlossen, und beschliessen hiermit wie folgt:

§. 1. Nur diejenigen Jüdischen Glaubensgenossen können die in diesem Edikte ausgesprochenen bürgerlichen Rechte und Vorzüge erwerben, welche das Indigenat in Unsern Staaten auf gesetzliche Weise erhalten haben.

§. 2. Zum Genuss derselben wird die Eintragung in die bey Unsern Polizeybehörden anzulegenden Judenmatrikel vor Allem vorausgesetzt.

§. 3. Zu diesem Ende müssen binnen drey Monaten, nach der Kundmachung dieses Edikts,