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hat sich’s gefallen lassen; bekanntlich hat er z. B. den Einheitsgedanken Hausmann’s zunächst in Bezug auf liturgische Gestaltung widerstrebt, wofür ihn freilich manche auch heute noch tadeln, auch hat er sich so stark als nur möglich in der Vorrede zur deutschen Messe gegen eine grundsätzliche Einheit auf diesem Gebiete ausgesprochen; Liturgie und Verfassung liegen aber auf einer Linie, wenn diese nicht noch mehr ein Adiaphoron ist als jene. Die Reformation hat nun einmal nach Sprengung der erdrückenden Verfassungseinheit der römischen Kirche die Einheit nach Innen verlegt, in den Schwerpunkt des Bekenntnisses. Diese Bekenntnißeinheit wird nun aber gegenwärtig vielleicht mehr gepflegt denn je, und zwar gerade vom Landeskirchenthum aus. Würde denn unsere Einheit größer werden, nach ihrer äußern Erscheinung, wenn dieses fiele? Ist sie auf dem Gebiet der Separation, in der staatsfreien lutherischen Kirche Nordamerikas größer? Wenn freilich Stahl Recht hätte mit der Behauptung, daß der Verlust einer persönlichen kirchlichen Autorität am meisten zu beklagen ist, welche die gesammte Christenheit umfaßt und durch die Zeiten geht, eine wirklich allgemeine katholische Kirchenregierung (die gegenwärtigen Parteien in Kirche und Staat S. 390), so müßte die ganze Frage über die Einheit der Kirche in einem völlig anderen Lichte angesehen werden. Doch liegt jenem ein Kirchenbegriff zu Grunde, den wir nicht theilen, den Harnack selbst am wenigsten billigen wird.

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 Ein weiteres Kennzeichen der Unkirchlichkeit des bestehenden Staats- und Landeskirchenthums ist dem Herrn Verfasser die in thesi oder doch in praxi beibehaltene Anschauung des Territorialismus, nach welcher die landesherrliche Kirchengewalt einfach als ein Ausfluß oder wesentliches Annexum der fürstlichen Gewalt betrachtet wird, der „landesherrliche Summepiskopat“. Wir geben dem Herrn Verfasser vollkommen darinnen Recht, daß leider im Einzelnen die Kirche vielfach noch von territorialistischen Gesichtspunkten aus behandelt wird. Gleichwohl kann man nicht sagen, daß der Territorialismus die beherrschende Grundanschauung der Zeit ist. Kliefoth sagt in seiner ausgezeichneten Schrift: „Ueber das Verhältniß der Landesherrn als Inhaber der Kirchengewalt zu ihren