Seite:Adolf von Stählin - Das landesherrliche Kirchenregiment.pdf/66

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im Gegentheil es tritt bei unserer Confirmation wie auch bei andern Dingen nur der Schade hervor, an dem wir überhaupt kranken. Auf der andern Seite müssen wir nun aber ganz entschieden in Abrede stellen, daß unsere bisherige Confirmation nur ein Zwangsinstitut war; möglich, daß sie dieß in einzelnen Fällen ist; dergleichen wird sich aber auch später bei jeder andern Organisation finden; im Ganzen war unsere Confirmation getragen vom geschichtlichen Herkommen und der christlichen Sitte. Diese letztere ist von wirklichem Glaubensleben ebenso unterschieden als von bloßem Staats- und Polizeizwang. Gerade die Confirmation ist das populärste kirchliche Institut, das wir haben; wer die Confirmation für seine Kinder nicht mehr will, der hat mit der Kirche innerlich total gebrochen, den hält aber auch nichts mehr auf, das Band mit der Kirche auch äußerlich zu lösen, um so weniger, als der moderne Staat der Gründung freier Gemeinden Gottlob nichts mehr in den Weg stellt und gerade an die Confirmation bürgerliche Vortheile kaum mehr knüpft. Wollte man unseren Gemeinden sagen, die Confirmation solle in Zukunft nur als Sache vollster Freiwilligkeit begehrt werden, so würden sie großenteils dieß gar nicht verstehen. Würde aber von Seite der Kirche damit Ernst gemacht werden wollen, so müßte unter dem Akt der Freiwilligkeit ein auf Grund freiester persönlichster Entscheidung für den Herrn stattfindendes Bekenntniß und Gelöbniß verstanden werden; die Confirmation dürfte mit andern Worten nur wirklich Gläubigen und Bekehrten zu Theil werden, was auch Wichern begehrt. Dann müßte aber die Confirmation in unzähligen Fällen auf das späteste Alter verschoben, und oft gar nicht ertheilt werden; dann läge den Geistlichen eine Seelenprüfung ob, die oft genug zur Seelentortur werden würde; dann hätte man den gesunden lutherischen Weg verlassen, und wäre in ein methodistisches Verfahren verfallen; dann hätte man für die Abendmahlsgemeinde das Prinzip des Individualismus sanctionirt, und es wäre nur inconsequent, wenn man es nicht auch für die Taufgemeinde in Anwendung brächte, wie denn Wichern auch ausdrücklich von der Kindertaufe sagt (Verhandlungen des Kirchentags zu Stuttgart, S. 132), daß sie ein Haus