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das besorgliche Gerücht zu Oren komme, er wolle die Gemeinden katholisch machen. Wir können mit unserer schon vor dreißig Jaren gehegten Überzeugung nicht zurückhalten, dass bei den kirchlichen Einfürungen im Jare 1856 von Seiten des Kirchenregiments große Fehler begangen wurden. Es ist ja gewiss, dass auch radikale Unkirchlichkeit sich der damaligen Bewegung bemächtigte; aber auch ernste Freunde der Kirche waren mit den Maßnahmen des Oberkonsistoriums nicht einverstanden; der entschieden christliche Schulmann Kaspar Mezger, den der Minister von Zwehl um sein Gutachten angegangen, nannte sie einen Missgriff, so sehr er sonst die Bestrebungen des Oberkonsistoriums anerkannte und ihm die Agitation gegen dasselbe im Innersten missfiel (Schulrat Dr. G. C. Mezger, Leben und Wirken eines evangelischen Schulmannes von Dr. Georg Mezger S. 163 ff.). Ein jedenfalls zu gesetzlich restaurativer Zug, in der ganzen Zeit liegend, machte sich auch in dem Oberkonsistorium in München geltend, so ausgezeichnete Männer auch seine Mitglieder waren. Für Harleß war es ein großes Unglück, dass Höfling, der mit ihm in das Oberkonsistorium berufen worden war, schon nach wenigen Monaten eines plötzlichen Todes starb. Es ist wol anzunehmen, dass Höfling bei seiner großen Geistesschärfe, bei seinem feinen Sensorium für das praktisch Mögliche und Ersprießliche die beklagenswerte Wendung, welche die kirchlichen Dinge nahmen, verhütet hätte. Eine vollkommene Übereinstimmung bezüglich der fraglichen Erlasse waltete in dem Kollegium nicht.

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 Unbedingt müssen die bedeutenden Errungenschaften anerkannt werden, welche die Kirche dem damaligen Regiment verdankt. Das bayerische Gesangbuch, schon am 1. Februar 1854 genehmigt, für dessen Zustandekommen und endgültige Redaktion Burger – damals Dekan in München, seit 1855 Oberkonsistorialrat, als solcher one Zweifel der bedeutendste geistliche Rat seit Niethammer – und Harleß sich das meiste Verdienst erworben, war das erste neuere, im streng kirchlichen Stil gehaltene Gesangbuch; Kurtz erklärte es früher für das unstreitig beste unter allen landeskirchlichen Gesangbüchern (Lehrbuch der Kirchengeschichte, 5. Auflage, S. 655); eine bedeutende lutherische Landeskirche

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/140&oldid=- (Version vom 31.7.2018)