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und Abendmalsgemeinschaft zwischen der lutherischen und reformirten Kirche, welch letztere in Bayern nur wenige Gemeinden umfasst, gestellt. Auf diesen Punkt konzentrirte sich jetzt die ganze Bewegung; sie ergriff viele Gemeinden, das Kirchenregiment wurde mit Petitionen von Geistlichen, Kirchenvorständen und Gemeinden überflutet, obwol in den allermeisten Fällen von Annahme der Reformirten und Unirten zum hl. Abendmale gar keine Rede sein konnte, da solche nicht vorhanden waren, und kein Geistlicher zu ihrer Annahme genötigt wurde. Man erklärte aber die sogenannte gemischte Abendmalsgemeinschaft, die hie und da, namentlich in Diasporagemeinden vorkam, für den schwärzesten Fleck der Landeskirche und unbedingt für Sünde; Gemeindeglieder enthielten sich um deswillen des Sakramentsgenusses, Geistliche baten um Stellvertretung bei der Administration; andere wurden von Gemeindegliedern befragt, was sie im Möglichkeitsfalle tun würden; es war eine schwere Zeit für die Landeskirche. Nach längerem Zögern antwortete das Kirchenregiment in einem überaus erwogenen Erlaß vom 19. Sept. 1851, der auch auf Löhe seines Eindrucks nicht verfehlte; in ihm wurde der lutherische Charakter der bayerischen Landeskirche diess. d. Rheins, von den wenigen reformirten Gemeinden abgesehen, das Nichtvorhandensein einer rechtlichen oder tatsächlichen Union mit Entschiedenheit behauptet und die vereinzelt stattfindende Abendmalsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformirten als ein durch unvermeidliche Verhältnisse hervorgerufener Notstand bezeichnet. Völlig befriedigt war man hiedurch aber nicht, man wollte radikale konfessionelle Scheidung nach allen Seiten. Wärend man aber seither stetig von einer Trennung von der Landeskirche gesprochen hatte, nahm Löhe gegen das Kirchenregiment, scheinbar ganz unvermittelt, in Warheit aber von dem Rate auswärtiger Freunde bestimmt, plötzlich insofern eine andere Stellung ein, als er mit seinen Freunden innerhalb der Kirche bleiben zu wollen erklärte, aber mit einer Art Protest, mit dem Vorbehalt, dass er diejenigen Geistlichen und Gemeindeglieder nicht für lutherisch halten könne, welche irgenwie in gemischte Abendmalsgemeinschaft verwickelt seien. Nach der Meinung vieler, auch der in der Zeitschrift: Protestantismus und Kirche,

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/28&oldid=- (Version vom 31.7.2018)