Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V.djvu/330

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Von den im Album genannten Städten liegen Adorf und Markneukirchen westlich, Schöneck nordnordwestlich, Graslitz ostnordöstlich und Schönbach südöstlich. Die v. Starkische Herrschaft Schönbach ist böhmischerseits die Nachbarin durch ihre Orte Ursprung, Stein- und Waltersgrün; sächsischerseits raint Erlbach mit Gopplasgrün, Wohlhausen, Markneukirchen und Eubabrunn. – Der Erlbach entquillt dem Schönwerder Berge in Böhmen, 1 Stunde ostnordöstlich von Erlbach, kommt unter dem Namen des langen Baches sehr bald nach Sachsen, speisst hier die Flössteiche, heisst daher nun auch der Flössbach, dann das Landsgemeinder Wasser, später der Erlbach, auch der Schwarzbach, endlich das (Mark-) Neukirchen oder Schwarzwasser, auch die schwarze Elster; überdiess gilt er für dasselbe Wasser, das in der Urkunde von 1122 (über die Gränzen der Parochie Plauen) die heilige Elster heist. Also neun Namen für einen blosen starken Bach! In Adorf, wo er sich mit der (weissen oder kleinen) Elster verbindet, übertrifft er diese an Stärke. Er treibt oberhalb Erlbach die Kegelmühle, unterhalb eine der beiden hiesigen Papiermühlen.

In Erlbach unterlagen 1834 von 114 Häusern 39 mit 247 Seelen (hierbei 1 Halb-, 11 Viertelhüfner und 1 Mühle) dem obern, 75 mit 475 Seelen (hierbei 2 Hüfner, 6 Halb- und 10 Viertelhüfner nebst 1 Mühle) dem untern Gute; letzterm auch Kirche, Pfarre und Schule mit ausschliesslicher Collatur. – 1858 gab es überhaupt 137 Häuser mit 1051 Seelen. – In den Antheil des obern Gutes ist Kegel eingerechnet, ein Beiörtchen, welches 1852 17 Häuser begriff, die sich auf dem Abhange des (ganz sächsichen) vordern Kegelberges verstreuen. Der hintere oder nordöstliche Kegelberg ist theilweiss böhmisch. – Nach den früheren Gutsherren v. Beulwitz ist ein bedeutender Theil der grossen hiesigen Waldungen an der Gränze, jenseits der Flössteiche, der Beulwitzhau genannt. Der Tossenhau hat gleichen Grund des Namens, und bildet, wie der im Dorfe quellende Salzbrunnen, ein eigenes, mit dem untern Gute verbundenes Canzelleilehn.

Beide Rittergüter waren, wie auch Eubabrunn, nach früherer Verfassung schriftsässig, und hatten die volle Gerichtsbarkeit bis 1849, wo dann Erlbach unter das Amt Adorf, so wie 1853 unter das Gericht und spätere Amt Markneukirchen kam. Das obere nur neuschriftsässige und der Landtagsfähigkeit entbehrende Gut besitzt noch etwa 2/3 von Gopplasgrün (welches im Album Goblosgrün genannt ist), und davon der Rest dem jedesmaligen Diakon zu Markneukirchen zusteht,) gab aber 1801 dennoch nur 263 Consumenten an. Dasselbe kam von einem Peter, der es 1845 gekauft, an Karl Ferdinand Schiffner in Neuschönau bei Zittau, der es aber aus Noth 1854 an Herrn Johann Burkhardt verkaufte.

Mit dem sonst altschriftsässig und somit landtagsfähig gewesenen Gute Erlbach untern Theils ist das in gleichem Verhältniss gestandene Rittergut Eubabrunn so genau verbunden, dass Viele es nur für dessen Vorwerk hielten. In ihrer Vereinigung und mit 87031/5 Einheiten Besteuerung bilden diese Güter eine Besitzung vom ersten Range, welche Herr Stadtrath und Friedensrichter Karl August Funck (im Staatshandbuche Funk geschrieben) noch sehr ameliorisirt hat; er kaufte sie 1855 mit Allodialqualität.

Die vereinigten Güter gehörten dem 1669 gestorbenen Altenburger Landeshauptmanne Hanns Wolf Thoss v. Erlbach; dann folgten Adam Friedrich v. Beulwitz, 1731 dessen gleichnamiger Enkel, auf diesen Christian Alexander, und 1806 der Kammerherr v. Beulwitz. 1819 war ein Alexander August, 1833 der Rittmeister August Alexander Wilhelm Besitzer, der damals Ersatzmann in der II. Kammer war und das Gut 1848 noch hatte. Zwischen die beiden Adam Friedrich ist noch Alexander Christian einzuschalten. 1852 erkaufte die Güter ein Herr Meister, welcher deren Allodification erlangte. Die Erlbacher Beulwitze hatten ihre Erbgruft zu Markneukirchen.

Gehen wir aber in das Mittelalter zurück, so war das obere Gut damals nur das Schäfereivorwerk des untern, welches nebst Breitenfeld und Eubabrunn 1542 dem Wolf Joachim und dem Albert Thoss gehörte; diese stellten deshalb 4 Ritterpferde; 1583 hatten Sebald Thoss und seine Brüder Erlbach und Wohlbach, ihr Vetter Hanns aber Eubabrunn; 1604 verkaufte der Erlbacher Kaspar Breitenfeld; Adam Friedrich Thoss, Rath des Freiherrn v. Bodenhausen auf Mühltrof, besass auch das jetzt bayrische Rittergut Brix bei Hof. – Auf S. 166, Sp. 2, ist das „von“ vor Thoss zu streichen. Was in der Mitte 2ter Spalte S. 167 vorkommt, ist nur des Verfassers Gedanke, da Erlbach gar nicht mit Wintersreuth in Gemeinschaft gestanden haben kann; vergl. das Suppl. zu Elster. Eben so wenig beweisen Schnitzbilder das hohe Alter einer Kirche. – Das zu Anfang von S. 168 erwähnte Vorgebirg mit dem Gottesacker gestaltet sich durch das aus Norden kommende Eidenloh-Bächlein, dessen Name auf eine Holzmark zu schliessen wohl erlaubt? – In Eubabrunn (Z. 10) ist keine Schule. – Die vorletzte Zeile des Artikels ist so zu verstehen, dass die Wernitzgrüner viel Geigenwirbel drechseln. – Unterhalb Erlbach führt das Wasser Perlmuscheln.

Wenn der Salzbrunnen als ein besonderes Lehn gereicht wird, so hat dieses einen geschichtlichen Grund, indem wirklich ehemals eine kleine Saline hier bestanden. Albinus schreibt S. 182 seiner Bergchronik, man habe „etliche Jahre über einen Salzbrunn gearbeitet“; Fritsch spricht von einem „Leckerwerk“ (d. h. Gradirhause) das um das Jahr 1636 im Gange gewesen. Wahrscheinlich ging das Werk im 30jährigen Kriege ein, wiewohl auch wieder 1643 und 1650 neue Versuche erwähnt werden. Ein späterer geschah 1700, und man gewälttigte den verfallenen Brunnenschacht 32 Ellen tief; aber wegen Uneinigkeit unter den Actionären gab man 1702 den Bau wieder auf. 1715 finden wir eine schriftliche Bemerkung: bei heiterem Himmel lasse sich die abgelaufne Sole im Bache mit den Augen unterscheiden. Der in den Thonschiefer getriebene Schacht wird auf kaum 60 Ellen Tiefe geschätzt.

Acht oder noch mehr Häuser des Ortes gehören unter das Rittergut Wohlhausen. Das 1/4 Stunde südwestlich gelegne Oertchen hält sich zur Erlbacher Commun, in welcher immer g. 10 Instrument-, einige Saiten- und 4 bis 6 Geigenbogenmacher sind. – Das obere Rittergut verlor 1820 einen Theil seines Herrenhauses durch Mordbrenner; es wurde 1854 auf 37312 Thlr. geschätzt. – Bemerkung verdienen der Jaspis und der dunkelschwarze Alaunschiefer dieser Gegend. – Dem S. 167 erwähnten hohen Steine in Böhmen giebt Lohrmann 2382 Fuss Seehöhe, also 451 Ellen über dem Bache bei der Erlbacher Kirche. Die ihn krönende 40 Ellen hohe Quarzfels-Klippe lässt ihn sehr weit erkennen, und fällt auf dem Fichtelgebirge stark in die Augen; sie ähnelt einer gewaltigen Burgruine. Der Berg selbst besteht aus Thonschiefer.

Eubabrunn. (S. 183 d. A.) Das Dorf begriff 1834 in 20 Häusern 129 –, 1858 in 26 H. 189 Seelen, ist nach Erlbach gepfarrt und nach Wernitzgrün geschult, hält sich zum Heimathsbezirke Erlbach, und verstreut sich meist am Hain- oder Hennebach, der von der Landesgränze aus nordwärts nach Erlbach hinabrinnt. Das Rittergut dagegen steht nebst noch 2 Gütchen weiter in Westen, auf bedeutender Höhe. Die stark variirende Flur, im Mittel 1889 Fuss hoch, raint mit Waltersgrün in der böhmischen Herrschaft Schönbach, mit dem sehr rauh gelegenen Wernitz- (nicht Warnitz-) grün, mit Erlbach und Markneukirchen. – S. 184, Z. 10, soll es statt 1575 heissen 1525, und in der letzten Spalte statt „das Geigenwirbeln, Drechseln“ vielmehr: „das Geigenwirbel-Drechseln.“ – Dass die Thoss vom Dorfe Thossen gestammt, ist zu bezweifeln, weil dann das Mittelalter sie würde von Thossen oder doch von Thoss geschrieben haben; die Sache ist wohl umzudrehen. Wir suchen auch den Stammort, gestützt auf das Thossengehau bei Eubabrunn, vielmehr in Markneukirchen, welches, bevor es nach einem Kirchenbau den heutigen Namen erhalten, als eine uralte herrschaftliche Hauptstadt sicherlich schon einen (andern) Namen gehabt haben wird. Niklas Thoss verkaufte 1405 sein bedeutendes Gut Neukirchen an dasige Commun, welche damit unter andern auch die Frühmesse und den Katharinen-Altar dotirte, was Wilhelm d. Einäugige v. Colditz aus bestätigte. Es gab aber noch nie ein zweites Allod in der Stadt, welches Eckart v. Falkenstein 1412 demselben Altar (also dem nachmaligen Diaconat) eignete. Hierzu kam 1426 noch das Vorwerk zu Schönlind. – Wann Eubabrunn mit Erlbach verbunden worden, ist uns unbekannt; aber 1754 war es mit Sicherheit schon so.

Falkenstein. (S. 73 d. A.) Dass dieser Ort, dem die schreckliche Feuersbrunst am 12. August 1859 auf geraume Zeit den emsigsten Fabrikfleiss in letzterer Zeit errungenen mässigen Wohlstand geraubt hat, als Stadt allgemein anerkannt wird, ist noch nicht lang her; noch 1804 prädicirt Leonhardi ihn blos als „Pfarrkirchdorf oder Bergflecken.“ Das meist nur geringe Aussehen des vielfach nur beschindelten und leicht gebauten Ortes aber wird in dessen höheren Theile jener traurige Brand vortheilhaft verändern. Uebrigens haben unter die 170 ruinirten Häuser auch die ansehnlicheren Gebäude der Kirche und Pfarre, des Schlosses und überhaupt des Rittergutes gehört, wogegen beide Schulhäuser und das Gerichtshaus gerettet wurden.

Mit 300 Häusern und 3000 Einwohnern giebt das Album die Stadt zu gering an. Zwar zählte man 1801 erst 231 Häuser mit 1100 Consumenten, 1834 aber mit Einschluss Mühlbergs (davon ein besonderer Artikel handelt) schon 344 Häuser mit 2915 – und 1858 367 Häuser mit 4165 Seelen. 1834 haben 45 Häuser, wobei das Rath- oder nunmehrige Gerichtshaus, dem Rittergute Dorfstadt, 2 Halbhufengüter und 24 Häuser dem damaligen Gerichte Ellefeld unterlegen, so dass sie unmittelbar königliche Unterthanen beherbergten; der Rest war Trützschlerisch theils wegen hiesiger Majoritäts- oder sogen. Collaturgerichte, theils wegen der Rittergüter Oberlauterbach und Falkenstein mit Mühlberg. Namentlich unterliegen der Oberlauterbacher Herrschaft die südlich vom Orte gelegnen einzelnen Häuser des Lohberges, wobei auch eine Russfabrik. Die erst im 19. Jahrhundert nach Auerbach bin angesetzten Häuser nennt man die Neustadt.

Mit Ausnahme des Dorfstädter Antheiles kam der Ort sogleich am 2. April 1855 unter das damals hier errichtete königliche Gericht, welches später zu einem Amte erweitert wurde. Dieses ressortirt zum Bezirksgerichte Plauen, beschäftigt ausser dem Amtmanne nur 2 Actuarien, 1 Rendanten, 1 Controlleur und 1 Expedienten, und enthielt 1858 in der Stadt und in 16 Landgemeinden 13455 Seelen. Es übt auch (mit Hilfe des hiesigen Gens’darmes) die Sicherheitspolizei; übrigens aber gehören Polizei und Verwaltung dem Bürgermeister und Stadtrathe.

Die Collatur der beiden Geistlichen-, der Kirchdiener und der 4 Schulstellen steht nicht dem Rittergutsherrn als solchem, sondern (wie auch in Werda und Bergen) dem jedesmaligen Aeltesten Derer von Trützschler allhier und zu Dorfstadt (früher auch zu Ellefeld und zu Oberlauterbach) als dem Patron und Nutzniesser der Collatur zu. Dies aber (Aelstester) ist jetzt allerdings der hiesige Gutsherr, der S. Gothaische Geheimrath (ausser Diensten) und Kammerherr Franz Adolf Trützschler v. Falkenstein, welcher jedoch weder hier, noch in Oberlauterbach, sondern auf seinem dritten Rittergute, Heerda im Gothaischen wohnt.

Als Canzlei-Lehn hat das hiesige Rittergut mit Zubehör die Benennung „Falkenstein mit Mühlberg und Oberlauterbach, nebst den hohen Walden, den Unterthanen zu Grünbach und Wünne.“ Hiernach scheinen auch Grünbach und Winn einmal ein besonders Ritterlehne

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/330&oldid=- (Version vom 4.2.2017)