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Seite:An Alle, Alle! Heft 1, 1919.djvu/41

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halt die vom Ausland herantretenden Zinsforderungen befriedigen, ich bin zwar persönlich durchaus der Meinung, daß wir auch ausländischen Anleihebesitzern gegenüber die Zinsloserklärung aufrecht erhalten müssen. Daß bei einem derartigen, an etwas wiedererwachendes Selbstbewußtsein erinnernden Vorgehen, die auswärtigen Zinsansprüche mit Waffengewalt durchgedrückt werden würden, bräuchten wir nicht zu gewärtigen, denn tatsächlich ist in der Geschichte noch niemals gegen einen großen Staat wegen finanzieller Maßnahmen zu Gunsten von Privatpersonen eine kriegerische Aktion vorgenommen worden. Es wäre auch gar nicht auszudenken, daß sogar das französische Volk wegen der Zinsansprüche der Herren Mayer, Schulze und Cohn aus Deutschland aus ihren über die Grenze mitgebrachten deutschen Kriegsanleihen, an Deutschland ein Ultimatum stellen würde.

Es wäre überdies möglich, um sogar den Schein eines Staatsbankerottes dem Ausland gegenüber zu vermeiden, eine Auslosung der Kriegsanleihe vorzunehmen, die dann ja leicht auf Grund der durch die pflichtmäßige Einlieferung zu gewinnenden Statistik so eingerichtet werden könnte, daß eben die als im Ausland anzunehmenden Nummern zuerst ausgelost, und in Reichsbanknoten ausgezahlt würden. Noch ein Drittes wäre die zu begrüßende Feststellung über die Verteilung der Kriegsanleihe, und die damit auch noch gegebene Möglichkeit einer außerordentlich einfachen Steuereinziehung der Vermögenssteuer, indem die Rentämter ja nur die Reichsbankstellen anweisen bräuchten, das Konto des Herrn. N. N. mit so und so viel Mark Steuern zu belasten. Auf diese Weise wäre das Steuerzahlen um vieles schmerzloser — selbstverständlich bliebe das Einspruchsrecht der Zensiten in vollem Umfange bestehen.

Bei einer derartigen Umwandlung (Konvertierung) der Kriegsanleihen in Bankguthaben könnte auch ein gewisser sozialer Ausgleich geschaffen werden, insoferne als kleinere Posten von Kriegsanleihe, also alle kleinen Zeichnungen aller derer, denen die Zeichnung der Kriegsanleihe wirklich als vaterländische Tat anzurechnen ist, also sagen wir bis 5 oder 10 000 Mark al pari gutgebracht wurde, während alle größeren Zeichnungen zum Tageskurs gutgeschrieben werden könnten. Ganz ebenso wären die Gutschriften für alle übrigen Staatspapiere zu behandeln.




Empfohlene Zitierweise:
Gottfried Feder: An Alle, Alle! 1. Heft. Huber, München 1919, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:An_Alle,_Alle!_Heft_1,_1919.djvu/41&oldid=- (Version vom 29.10.2017)