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Vorauszugehen hätte ein allgemeiner Wohnungs, bezw. Immobiliarkataster, denn auch der schuldenfreie Immobiliarbesitz hat natürlich das Recht auf Zurückbezahlung des investierten Kapitals, sowie ein dauerndes Anrecht auf den Teil des Mitzinses, der zur Bestreitung aller mit Immobiliarbesitz verbundenen Unkosten, Spesen usw. sowie auf entsprechende Entschädigung für persönliche Mühewaltung.

Wir wollen dies an dem Bild eines städtischen Miethauses in allgemeinen Umrissen erläutern. Das Haus hat einen Wert von 100 000 Mk. Darauf sind eingetragen die Forderung von 50 000 Mk. zu 4% einer Hypothekenbank an 1. Stelle, von 20 000 Mk. zu 5% von privater Seite an 2. Stelle und 30 000 Mk. beträgt das vom Hausbesitzer selbst aufgebrachte Geld. Die Mieteingänge sind 7000 Mk. Hievon sind abzuzahlen für die 1. Hypothek 2000 Mk., für die 2. Hypothek 1000 Mk., für Spesen, Abgaben u. s. w. 1000 Mk., im ganzen 4000 Mk. Es bleiben somit dem Hauseigentümer 3000 Mk. als Verzinsung für sein eigenes aufgewendetes Kapital von 30 000 Mk.

Nach Durchführung der gesetzlichen Zinslosmachung des Geldes ist nach 10 Jahren der Stand folgender: 1. Hypothek 30 000 Mk., 2. Hypothek 20 000 Mk. Die Kapitalforderung des Hausbesitzers ist ganz zurückbezahlt, dagegen ist ein neues, staatliches Besitzrecht getreten in Höhe von 50 000 Mk. Damit beginnt für den Staat das Mitbestimmungsrecht über die weiteren Mieteingänge, sowie die Festsetzung der Mietpreise. Es wäre nun ungerecht, den Hauseigentümer im Hinblick auf die Rückzahlung gleichzustellen mit den Hypotheken. Denn sein Kapital ist nicht das im engeren Sinne durch die Brechung der Zinsknechtschaft zu treffende reine Leihkapital; es handelt sich dabei um „riskiertes“ Kapital, nämlich um ein in ein wertvolles Gut, nämlich ein Haus umgesetzes Geld. Es ist daher für den Hausbesitzer entweder eine längere Fortdauer eines Rentengenusses, oder aber ein entsprechender Prozentsatz aus den Verwaltungsspesen des Hauses dauernd zuzugestehen.

Es kann nicht Aufgabe sein, an dieser Stelle irgend bindende Vorschläge zu machen, es handelt sich nur um Andeutungen, daß uns Anregungen wie eine reibungslose

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Gottfried Feder: An Alle, Alle! 1. Heft. Huber, München 1919, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:An_Alle,_Alle!_Heft_1,_1919.djvu/43&oldid=- (Version vom 29.10.2017)