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Seite:Ausdeved 391715186.pdf/9

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des Mehlgroschens und die Gewährung eines Beitrags aus der Königlichen Kasse zur ersten Einrichtung der Anstalt huldreichst bewilligen.“

Das Reskript vom 16. Oktober 1826 antwortet hierauf: „Wir sind nicht abgeneigt, die Gründung der Anstalt durch Verabreichung der Feuerungs-Materiale zu unterstützen und sie an den sonst den hiesigen Armenversorgungsanstalten zugestandenen Vorteilen und Befreiungen Anteil nehmen zu lassen. Wir nehmen jedoch, zur ersten Einrichtung derselben einen Beitrag aus unseren Kassen zu bewilligen, umsomehr Anstand, als, der geschehenen Anzeige zufolge, der Almosenfonds selbst zur Bestreitung des diesfalls nötigen Aufwandes sich jetzt im stande befindet.“ Durch Verordnung vom 2. Mai 1829 wurden der Kinderbesserungsanstalt vom 1. September 1828 jährlich 16 Klaftern 6/4 weiches Scheitholz von den Königlichen Holzhöfen und 80 Tonnen Steinkohlen aus den Werken im Plauenschen Grunde zugewiesen.

Um die Ausgaben zur Erkaufung eines Grundstücks für die geplante Anstalt zu ersparen, wurde seiten der Landesregierung in Vorschlag gebracht, die 46 Zöglinge des Waisenhauses auf dem „Neuen Anbaue“, im Dresdner Ratswaisenhause (Waisenhausstraße), im Landeswaisenhause zu Pirna und in freier Waisenpflege auf dem Lande gegen Bezahlung unterzubringen, das leergestellte Waisenhausgrundstück aber der Kinderbesserungsanstalt einzuräumen. Auf eine an das Waisenhaus zu Pirna gerichtete Anfrage erklärte man sich daselbst auch zur Aufnahme einiger Zöglinge bereit, vorausgesetzt, daß dieselben mindestens 5 Jahre alt, körperlich gesund und moralisch nicht zu sehr verdorben seien. Allein der Rat zu Dresden konnte sich mit der Unterbringung der Waisenkinder nach auswärts nicht befreunden, weil eine derartige Verwendung des Waisenhauses, welches sich im Besitze namhafter Legate befand, gegen den Sinn der Testatoren derselben sei und die Gefahr nahe liege, daß dann erst kürzlich erhaltene Legate von den noch lebenden berechtigten Erben mit Erfolg ausgeklagt werden konnten, ganz abgesehen davon, daß durch diese Maßnahme eine ungünstige Stimmung im Publikum erzeugt werden müsse.

Es sei ferner ganz unmöglich, sofort 46 Zöglinge anderweit unterzubringen, besonders in Rücksicht auf die von der Verwaltung des Pirnaer Waisenhauses gestellten Bedingungen, denn in der Regel sei der Gesundheitszustand der ins Waisenhaus eintretenden Kinder kein guter wegen der unordentlichen Lebensweise der Eltern, wegen der vernachlässigten Wartung und Pflege, welche diesen Kindern in den ersten Lebensjahren zu teil geworden sei, wegen der unangemessenen Kost, des Mangels an Bewegung und der ungesunden Wohnungen, die kaum zu einem Aufenthalte für Tiere geeignet seien, aber dennoch von armen Eheleuten gemietet würden, weil sie eine leidlich gesunde Wohnung nicht bezahlen könnten.

Weiter giebt der Rat zu erwägen, daß sich auf dem Lande nur Leute finden würden, welche die Kinder nicht aus Liebe, sondern um des äußeren Vorteils willen in ihrer Familie aufnehmen. Erwäge man ferner, wie schwer auf dem Lande ärztliche Hilfe zu erlangen sei und daß nicht selten die Notwendigkeit an den Rat herantrete, alle Kinder einer Familie unterzubringen, so dürfte wohl die Unentbehrlichkeit des Waisenhauses nachgewiesen sein.

Auch der im Reskripte vom 30. März 1827 gewünschte Ankauf eines Landgutes