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Seite:Ausdeved 391715186.pdf/10

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kam nicht zur Ausführung, obwohl Güter in Striesen, Omsewitz, Hoflösnitz, Gorbitz, Laubegast, Gruna, ebenso wie das dem Baron von Limburg gehörige „Antons“ an der Elbe eingehend besichtigt und unter Zugrundelegung der vorhandenen Baulichkeiten entsprechende Baupläne entworfen wurden. Man einigte sich vielmehr in der Sitzung der Armen-Kommission vom 8. November 1827 für den Ankauf des Heckel’schen Grundstückes vor dem schwarzen Thore und zwar, weil man in demselben keine baulichen Veränderungen zur Aufnahme für die Anstalt nötig hatte, weil die Unterhaltungskosten geringe waren, da die Beköstigung der Zöglinge aus dem schrägüberliegenden Waisenhause besorgt werden sollte, endlich aber auch deshalb, weil ärztliche Hilfeleistung und behördliche Beaufsichtigung sehr erleichtert waren. Die Genehmigung zum Ankaufe genannten Grundstückes erteilte hierauf die Landesregierung am 23. November 1827.

Das 131/2 Metzen große Areal des Heckel’schen Grundstückes hatte einen Wert von 400 Rthl. Der Garten, welcher 12 Metzen Grabeland 5. Bodenklasse umfaßte, war 45 Schritt lang und 55 Schritt breit. Das Wohnhaus hatte großen Keller, Erdgeschoß, 2 Stockwerke und ausgebauten Dachstuhl. In dem geräumigen Hofe stand ein Seitengebäude, enthaltend Waschhaus, Holzstall und eine kleine Wohnung. Die Herstellung dieser Baulichkeiten würde nach dem damaligen Zeitwerte annähernd 7000 Rthl. gekostet haben. – Der Lehrer des in der Nähe befindlichen Waisenhauses, Friedrich August Seidel, erhielt nun von der Armen-Kommission den Auftrag, für 6 Knaben und 6 Mädchen die nötige Kleidung zu beschaffen; und die Wirtschafterin des Waisenhauses erklärte die Speisung der Kinder der zu errichtenden Korrektionsanstalt für wöchentlich 8 Groschen den Kopf, ausschließlich des Brotes, unter der Voraussetzung zu übernehmen, daß die Armen-Kommission das nötige Geschirr anschaffe. Der Wirtschafterin wurde für ihre Bemühung bei der Beköstigung der Zöglinge 1/3 des Anstaltsgartens mit der Bedingung überlassen, daß sie für Bebauung desselben selbst Sorge trage. Ein Dritteil des Gartens verblieb der Anstalt und je 1/6 desselben erhielt der Inspektor und der Aufseher. – Beim Kirchenbesuche bekamen die Zöglinge im Nachmittagsgottesdienste der Dreikönigskirche die Plätze angewiesen, welche die Waisenkinder vormittags benutzten.

Nachdem in den Voigt’schen Eheleuten Aufseher und Wärterin gefunden worden waren, handelte es sich nun darum, einen geeigneten Lehrer und Erzieher an die Spitze der Anstalt zu stellen. Von den sich meldenden Bewerbern ließ der Superintendent Dr. Seltenreich nur den Magister Moritz Wege, Katechet zu St. Petri in Leipzig, eine Probe ablegen und berichtete an das Direktorium der Armen-Kommission, daß er an Wege einen geschickten, gewandten und brauchbaren Schulmann gefunden habe. Auf Grund dieser Empfehlung wurde Wege am 5. Juni 1828 gewählt, und es ging ihm folgendes, vom 28. Juni 1828 datiertes Schreiben der Armen-Kommission zu: „An den Katechet zu St. Petri, Mag. Moritz Wege, Hochedelgeboren zu Leipzig. Wir machen dem Herrn Mag. Wege hierdurch bekannt, daß wir demselben die gesuchte Lehrerstelle bei der hier zu errichtenden Erziehungsanstalt für sittlich verdorbene Kinder mit einem Gehalte von 300 Rthl. jährlich, freier Wohnung, Holz und Licht unter dem Vorbehalte einer einvierteljährigen Kündigung, die den sämtlichen bei uns angestellten Lehrern zur Bedingung gemacht ist, übertragen