Eheleute nachtheilig, das getheilte Interesse theilet die Herzen, die Tauschung einer gerechten Erwartung störet den ehelichen Frieden, und der arme Vater reicher Kinder spielet eine traurige Rolle, besonders, wenn er seinen schmalen Pflichttheil selbst noch aufopfern muß, um mit seinen eigenen Kindern Processe zu führen, oder ihnen das zu ersetzen, was ohne seine Schuld verloren ging.
Um die Natur dieser Ehepacten näher zu entwickeln, müssen die Fälle, ob Kinder voriger Ehe da sind, oder nicht, und ob ein Gatte nach seinem Tod Kinder oder andere Erben in absteigender Linie zurücklasse oder nicht, unterschieden werden.
Schließen zwey Personen ohne Kinder eine gekrönnte Heyrath, so werfen sie ihr ganzes gegenwärtiges und künftiges Vermögen zusammen. Sind aber Kinder einer vorigen Ehe da, so kommt das denselben ausgemachte väterliche oder mütterliche Gut, weil sie auf solches schon ein wirkliches Recht haben, nicht mehr zu der gemeinschaftlichen Masse, und doch muß die Person, welche hinein heyrathet, ihr Heyrathgut einwerfen.
Anonym: Beschreibung der Gewohnheiten bey den im Eichstättischen üblichen Heyrathspacten in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 476. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_der_Gewohnheiten_bey_den_im_Eichst%C3%A4ttischen_%C3%BCblichen_Heyrathspacten.pdf/4&oldid=- (Version vom 31.7.2018)