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Fürchtet das Volk das Sterben nicht,
wie denn dann durch Sterben es abschrecken?
Angenommen, das Volk [ist] veranlasst, beständig das Sterben zu fürchten,
(indem seine Lebensumstände bewahrenswert sind)
und [es] gelingt mir, [jene], die Tückisches tun, festzunehmen, und [ich] töte sie dennoch.
Wer wagt [es] (so zu verfahren)?
Es gibt immer eine zuständige Gerichtsbarkeit, [die] (gegebenenfalls) tötet.
Nun anstelle der zuständigen Gerichtsbarkeit töten,
dies bedeutet „anstelle des großen Zimmermanns behauen“.
Wer nun anstelle des großen Zimmermanns behaut,
hat selten seine Hand nicht verletzt, wohlgemerkt.
Empfohlene Zitierweise:
Lǎozǐ: Dàodéjīng. China ~400 v. Chr., Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Daodejing_(Wang_Bi)_%C3%9Cbersetzung_74&oldid=- (Version vom 22.11.2018)
Lǎozǐ: Dàodéjīng. China ~400 v. Chr., Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Daodejing_(Wang_Bi)_%C3%9Cbersetzung_74&oldid=- (Version vom 22.11.2018)