25. Das Reziprozitätsgesetz für -te Potenzreste zwischen einer rationalen Zahl und einer Zahl des Körpers der -ten Einheitswurzeln.
§ 113.
Der Potenzcharakter einer Zahl und das Symbol .
Es sei eine ungerade Primzahl, ‚ und bezeichne den durch bestimmten Kreiskörper. Ist dann eine rationale, von verschiedene Primzahl und ein in aufgehendes Primideal in , und ist der Grad von ‚ so gilt nach Satz 24 für jede nicht durch teilbare ganze Zahl des Körpers die Kongruenz
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Da nach Satz 119 durch teilbar ist, so gestattet die linke Seite dieser Kongruenz die Zerlegung
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wo das Produkt über die Werte zu erstrecken ist. Hieraus folgt, daß für einen und jedenfalls auch nur einen Wert die Kongruenz
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erfüllt ist. Man nennt die hier auftretende Einheitswurzel den Potenzcharakter der Zahl in Bezug auf das Primideal im Körper und bezeichnet diese Einheitswurzel durch das Symbol
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so daß die Kongruenz
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(45)
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gilt [Kummer (10[1])].
Sind und zwei durch nicht teilbare ganze Zahlen in , so besteht, wie hieraus leicht ersichtlich, die Gleichung
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Wenn insbesondere die ganze Zahl nach dem Primideal der -ten Potenz einer ganzen Zahl in kongruent ist, so heißt ein -ter Potenzrest nach dem Primideal . Es gilt die Tatsache:
Satz 139. Bedeutet ein von verschiedenes Primideal und eine ganze zu prime Zahl in , so ist dann und nur dann -ter Potenzrest nach , wenn ausfällt.
- ↑ [359] Über allgemeine Reziprozitätsgesetze für beliebig hohe Potenzreste. Ber. K. Akad. Wiss. Berlin 1850.[WS 1]
Anmerkungen (Wikisource)