Bezeichnen dann , , … die bezüglichen, zu den Primzahlen , , … und deren Primitivzahlen , , … gehörigen Lagrangeschen Wurzelzahlen, und wird , , … gesetzt, so gelten nach Satz 138 die Zerlegungen:
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wo die kleinste positive ganze rationale Zahl bedeutet, welche der -ten Potenz der Primitivzahl nach kongruent ist. Der Quotient
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ist daher offenbar eine Einheit des Körpers . Wir wollen beweisen, daß diese Einheit ist. Zu dem Zwecke bilden wir den Ausdruck
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Wegen der für , , , …, gültigen Gleichung
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wird der Zähler des Bruches rechter Hand
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.
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Berücksichtigen wir, daß nach Satz 138 , , … wird, so ergibt sich . Nach Satz 48 ist folglich bis auf einen Faktor eine Potenz der Einheitswurzel . Da andererseits nach Satz 138 die Kongruenzen
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, , …,
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bestehen, und daher , , … sämtlich semiprimäre Zahlen sind, so ist auch eine semiprimäre Zahl; mithin wird , und es folgt demnach:
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.
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Diese Gleichung liefert unter Anwendung der Formel (49) die Reziprozitätsgleichung
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(50)
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Berücksichtigen wir, daß
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, , …,
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ist, da ja die Symbole Potenzen von darstellen, so folgt aus (50) die Gleichung
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oder ;
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