in die Gestalt eines Bruches , dessen Zähler und dessen Nenner nicht durch teilbar sind: dann gilt stets die Gleichung
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Beweis. Die Sätze 9, 10, 11 zeigen unmittelbar, daß der Satz 13 für , , für , und für , gilt. Im Falle , haben wir zu setzen; da nun
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die Relativnorm der Zahl ist, so ergibt sich nach Satz 12
,
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und da andererseits nach Satz 9
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ist, so folgt auch für diesen Fall die Richtigkeit des Satzes 13.
Sind nun , beliebige ganze rationale nicht negative Exponenten, so möge den Wert oder bedeuten, je nachdem gerade oder ungerade ausfällt, und entsprechend möge den Wert oder bedeuten, je nachdem gerade oder ungerade ausfällt. Wir bestimmen jetzt im Körper eine ganze Zahl , in der genau die -te Potenz von aufgeht, und eine Zahl , in der genau die -te Potenz von aufgeht von der Beschaffenheit, daß und Quadrate von Zahlen in sind; dann setzen wir gleich einem Bruche , dessen Zähler und dessen Nenner ganze zu prime Zahlen in sind, und erkennen leicht, daß in der Zahlenreihe
, , , , , ,
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jede Zahl durch die darauffolgende dividiert, gleich dem Quadrat einer Zahl des Körpers wird; wir schließen hieraus, daß auch der Quotient der ersten Zahl und der letzten in jener Reihe gleich dem Quadrat einer gewissen Zahl des Körpers sein muß. Da andererseits diese Zahlen beide zu prim sind, so läßt sich notwendig auch in die Gestalt eines Bruches setzen, dessen Zähler und dessen Nenner ganze zu prime Zahlen in sind. Wir erhalten mithin und folglich ist ; da ferner ausfällt, so ist auch
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