Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 111.png

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Bernwalde /

In der Neuen Marck Brandeburg / hat auch den Namen von obgedachtem ihrem Erbauer / dem Alberto Urso. Ligt zwischen Cüstrin / und Königsberg / und seynd daselbst herumb feine Orth / als Morin / Bernewichen / Fürstenfeld / Quartzen / Dam etc. Es ist Beerenwalde Anno 1631. im Octobri von den Käyserischen außgeplündert worden. In Pommern ist ein Städlein / nicht sonders weit von Neuen-Stettin / auff Polen zu / welches Beerwolde und Berwalde / genandt wird / und denen von Wolde / und denen Zastrowen / gehörig; sonsten aber zum Neuen Stetinischen Synodo geleget ist. Hält drey Märckte / auf Jubilate, Donnerstags nach dem Belgardischen Dionysii Marckt / und auff Galli. Besagte Pommerische Edelleuthe von Wolde / haben da zween Rittersitze. Ihnen gehört auch der Flecken Koprisin / darin eine Burgk / und mehr andere Dörffer mit Ritter-Sitzen.


Besekau /

An der Spree / 5. Meilen von der Chur-Brandeburgischen Vestung Beytzen / der Peyze und 3. Meilen von Fürstenwald gelegen / ein Städtlein / so albereit zur Nideren Laußnitz in der Land-Tafel gezogen wird; aber noch Brandeburgisch gestalt auch alhie ein Churfürstlich Hauß und Ampt ist. Es ligen herumb Storkaw / Mulrose / nahend Franckfurt / Schlaube / Mertensdorff / zur Fehre / Ledeleben / etc. so alle für etwas sonderbares gezeichnet werden; wir aber davon fast nichts zu berichten finden.


Beytzen / Peize /

Ist ein Churfürstlich Brandeburgisch Städlein / und Vestung / an der Spree / in Nider-Laußniz gelegen / aber zur Neumärckischen Regierung gehörig / so Churfürst Fridericus II. zu Brandeburg / vom König Uladislao in Polen zu Lehen bekommen / deßwegen aber / und anderer Orth halber / mit König Georgio in Böheim kriegen muste / biß ein Vergleich in An. 1462. gemacht / und der Churfürst dieses Peytze beständig zum Hauß Brandeburg gebracht hat. Es ist dieser Orth wie wir ab einer uns absonderlich zugekomnen Beschreibung vernehmen / eine Grentz-Vestung / in der Nider-Laußnitz / an einem Arm der Spree / im Moraß / eine Meile von Cotbuß / gelegen: Ist vor Alters ein klein Städtlein gewesen / und dabey eine Burgk / in Gestalt eines starcken Thurns / der hoch und über die massen dick / von den Wenden erbauet / und noch diese Stund auffrecht und fest stehet. Diese Vestung hat Marggraff Hans zu Brandenburg erbauet: Dann Anno 1570. hat der Marggraff nach vollendeter Arbeit sein Wapen und Namen / in Stein gehauen / an das hohe Cavallier bey dem Cotbupischen Thor setzen lassen. Ohngefehr in dem Jahr 1560. weil ihme der Käyser / und der Churfürst von Sachsen solches nicht gestatten wollen / hat er erstlich in grosser Eyl / umb obernanten grossen starcken Thurn ein Castell von 4. halben Bollwercken von Erde ziemlich hoch auffgeführet / daherum auch einen tieffen Graben gemachet. Es seynd auch darinnen Fürstliche Gemächer / ein Zeughauß / Kornböden / Pulvergewölbe / Keller / etc. das Zeughauß ist mit Stücken / Mörseln / Gewehr / und dergleichen / wol versehen. Darnach als der Marggraff in vollkommene defension mit dem Castel gerathen / hat er die Stadt mit vier Bollwercken

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_111.png&oldid=- (Version vom 4.3.2023)