Seite:De Schachzabel Spiel (Köbel).djvu/9

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Hie merck eyn gemeyn Regel.

DEm nach der künig / künigin / vnd die Fendlin vor andernn steynen un ersten außgangk ferrer zuo geen macht haben / Soltu wissen das der selben keins in seinem ersten gefreyten außgangk rauben oder nemmen darff / sonder darnach inn den andernn zügen / nach dem ersten außgangk / das behalt inn gedechtnüß.


Wie sich eyn angeender Leerknabe desß Ritterlichen Schachtzabel Spiels schicken vnd lernen solle / den streyt anzuoheben / die steyn zuo ziehen / sein feynden zuobegegnen / widerfechten / abbrechen / nemmen / vnnd sie fahen solle.


So nuon der Schwartz vnd Weyß Koenigk zuo streytten vnnd außzuoziehen bereit seindt / vnd eyner wider den andernn fechten will / alß dann soll der / so am ersten anhebt / sein vngewappet Fuoß volck (das seindt die Vendlin) wider die streytbarnn Ritter / vnnd die starcken Rach seins gegenteyls / in das Veldt zuoziehen ordnen / sie reytzen / vnd gegen jnen fechten lassen / vnd inn solcher ordnung / wie nachuolgt / sie anschicken.


Zuo den Ersten / soltu nach dem Spruch der Alten Schachzyher / alweg den Venden vor der Frawen am ersten ziehen / dann so du das nit thuost / mag dich eyn fürsichtiger Schachzieher im dritten oder fierdten zuogk matten / Vnnd wirt dieser Fende gemeinlich den ersten zuog auff das drit feld

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Jakob Mennel: Schachzabel Spiel. Oppenheim 1520, Blatt 5v. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Schachzabel_Spiel_(K%C3%B6bel).djvu/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)