Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/10

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Durch Kodizill vom 17. September 1763 wurde dem Geheimen Kammerrat von Heinecken für dessen ihm so viele Jahre treugeleistete Dienste das Rittergut Bollensdorf vermacht.

Bezüglich des Majorates hat der Erblasser in einer nachträglichen Niederschrift vom 10. Oktober 1763 die Zubehörigkeit des Kupferstich- und Naturalien-Kabinets widerrufen, weil er beides in der Bedrängnis des Kriegs habe verkaufen müssen. Indessen hat sich im Nachlasse ein in 29 Kisten verpacktes Naturalien-Kabinet an wertvollen Erzstufen, Petrefakten und vielen Kunstgegenständen, namentlich geschnittenen Steinen vorgefunden, während auch ein auf 16800 Thlr. taxirtes Kupferstich-Kabinet noch vorhanden war. Der Erblasser scheint sonach den Verkauf dieser Sammlungen zwar beabsichtigt, aber nicht ausgeführt zu haben. –

Verschiedene Umstände deuten darauf hin, daß das unbegrenzte Vertrauen, welches Kurfürst Friedrich August II. in den Grafen Brühl gesetzt hatte, von Niemand, insbesondere nicht von den Regierungsnachfolgern geteilt worden sei, daß vielmehr, sobald der Einfluß des mächtigen Ministers nach dessen Dienstenthebung und Tod geschwunden war, Verdächtigungen verschiedener Art gegen denselben zu Tage traten.

Er hatte sich von dem genannten Kurfürsten mittels Dekrets vom 25. Angust 1763[1] die Zusicherung erteilen lassen, „daß die bei dem Tode anderer Minister übliche Versiegelung des Nachlasses bei seinem Nachlasse zum Zeichen des in ihn gesetzten Vertrauens gänzlich unterbleiben und daß er und seine Erben deshalb zu keiner Zeit in einigen Anspruch oder Rechtfertigung gezogen werden sollten.“

Dessen ungeachtet erging – abgesehen von andern Maßregeln, von denen später die Rede sein wird – am 27. Oktober 1763, dem Tage vor dem Tode Brühls, aus dem Kabinete des Kurfürsten Friedrich Christian Befehl an den Oberamtmann zu Dresden, Dr. Reinhold, sich bereit zu halten, den Nachlaß des


  1. Bl. 101 Vol. VI. der Nachlaßakten und Bl. 17 Vol. I C. der Unters. Akten.