Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/15

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2 480 944 Thlr. 4 Gr. 1 Pf. Transport
72 000 das Rittergut Seifersdorf mit Großnaundorf,
18 000 das Rittergut Bollensdorf,
180 000 das Palais in Dresden,
7 000 das Fürstenbergsche Haus,
2 450 der Weg auf dem Walle,
250 der Platz am Seethore,
50 000 der Garten in Friedrichstadt,
20 000 der Weinberg bei Kötzschenbroda.
2 830 644 Thlr. 4 Gr. 1 Pf. Sa. Srm.

ohne die Güter, Häuser und Besitzthümer in Polen.

Darnach betrug der angenommene Wert der in Sachsen gelegen Güter, Häuser und Grundstücke 1 050 700 Thlr., der Wert des beweglichen Besitzthums nebst Außenständen 1 779 944 Thlr. 4 Gr. 1 Pf.

Hierbei ist unberücksichtigt geblieben eine im Nachlasse vorgefundene Urkunde, d. d. Warschau den 2. Juni 1762, Inhalts deren der Großschatzmeister der Krone Polen, Graf von Wessel, sich verpflichtet hat, auf seine Lebenszeit dem Grafen Brühl bez. dessen Erben oder Cessionarien für eine ihm à fond perdu hergegebene gewisse Summe (deren Betrag und nähere Bewandtnis nicht angegeben ist, von der aber später die Rede sein wird), jährlich 66 000 Thlr. zu bezahlen.

In demselben Nachlaßverzeichnisse werden an Passiven aufgeführt:

8 681 Thlr. 19 Gr. 7 Pf. an Arztlohn und Begräbniskosten,
2 266 15 an Dienstlöhnen,
105 444 19 an auf die sächsischen Güter
  aufgenommenen Darlehen,
174 924 21 2 an in Sachsen aufgenommenen
  handschriftlichen Darlehen,
39 427 12 an dergleichen,
224 915 8 3 an Kaufmannsschulden teils vor dem
  7jähr Kriege, teils seit Anfang desselb.,
555 660 Thlr. 23 Gr. Pf. Latus