Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/16

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555 660 Thlr. 23 Gr. Pf. Transport
81 582 19 an dergleichen,
30 715 14 4 an Wirtschafts- und Bauschulden,
71 100 an letztwilligen Legaten und Stiftungen,
42 966 6 10 an Schulden aus der Vertretung
  eines verstorbenen Bruders,
66 868 10 1 an bestrittenen Schulden,
442 403 17 2 an in Polen aufgenommenen Darlehen.
1 291 297 Thlr. 18 Gr. 5 Pf. Sa. Srm.

Darnach stellte sich für den sächsischen Nachlaß ein Aktivüberschuß von 1 539 346 Thlr. 9 Gr. 8 Pf. heraus.

Es mag an dieser Stelle die Bemerkung eingeschaltet werden, daß das Palais in Dresden nebst den dazu gehörigen Vorder- und Hinterhäusern nach einer bei den Nachlaßakten befindlichen Angabe der Steuerstube des Rats zu Dresden über die auf das Jahr 1764 zu entrichtenden Gefälle aus folgenden, von Brühl offenbar zu Bauzwecken erworbenen und umgebauten Häusern bestand: dem gräflich Manteuffelschen doppelten Vorderhause am kurfürstlichen Stalle und dem Hinterhause am Klepperstalle, dem Püschelschen Vorderhause und 2 Hinterhäusern, dem Carlowitzschen Hause am Klepperstalle, dem Rößnerschen, dem Tüllmannschen, dem Flebbschen, dem von Erdmannsdorfschen, dem Fleischerschen, Johann Tintusch, Wolfgang Schreiners und Rahnisch' Hause, sowie hierüber aus dem besonderen „ehemaligen Schönbergschen, nachher Königl. sogen. Fürstenbergschen Hause gegenüber dem kurfürstlichen Stalle“, dessen bereits oben Erwähnung gethan worden ist. –

Fast gleichzeitig mit der Anordnung der Versiegelung und Aufzeichnung des Brühlschen Nachlasses war eine andere Maßregel in Vollzug gesetzt worden, welche in ihrer Spitze zweifellos gegen den Grafen Brühl gerichtet war. Bei dem Regierungsantritte des Kurfürsten Friedrich Christian waren alle Landeskassen erschöpft und mit einer großen Schuldenlast beschwert gefunden worden. Weil nun der inzwischen verstorbene Minister die völlige Verfügung über alle Kassen gehabt und sich allem Anscheine nach zu seinen Geld- und Kassendispositionen seiner Vertrauten, des