Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/17

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Geheimen Rats Peter Nikolaus Neugarten Freiherrn von Gartenberg – eines aus Norwegen herübergekommenen und in Sachsen angestellten Bergingenieurs –, des Geheimen Kammerrats Karl Heinrich von Heinecken und des Kammerrats Johann Friedrich Hausius bedient hatte, wurden auf kurfürstlichen Befehl diese drei Personen verhaftet und der Geheime Assistenzrat Dr. Gutschmid, der Geheime Kriegsrat Clauder und der Geheime Kabinetssekretär, spätere Hofrat Ferber mit Auftrag versehen, die Ursachen der Kassenerschöpfung und was damit zusammenhing, zu erörtern und die Bücher und Dokumente Brühls zu durchsuchen.

Nachdem inzwischen Kurfürst Friedrich Christian und zwar bereits am 17. Dezember 1763 gestorben war und Prinz Xaver in Vormundschaft des unmündigen Kurfürsten, nachmaligen Königs Friedrich August die Administration von Sachsen übernommen hatte, zeigten die drei Beauftragten mittels Berichts vom 3. Februar 1764[1] dem Administrator an, daß in Bezug auf die in die Hände des Ministers Grafen von Brühl gelangten Staatspapiere und sonstigen Gelder, auch bezüglich des von dem polnischen Großschatzmeister Grafen von Wessel dem Minister schriftlich gegebenen Geldversprechens und sonst sich Verdachtsgründe herausgestellt hätten, welche die Einleitung einer legalen Untersuchung und die Bestellung einer besonderen Untersuchungs-Kommission gerechtfertigt erscheinen ließen.

Alsbald wurde durch Verordnung des Geheimen Konsils vom 8. Februar 1764[2] eine Untersuchungs-Kommission zur Vernehmung der Verhafteten, zur Entschließung wegen deren etwaiger Entlassung und zur gründlichen Untersuchung ernannt. Sie bestand unter dem Vorsitze des Landvoigts und Konferenzministers von Stammer, für welchen wegen dessen öfterer amtlicher Abwesenheit in der Oberlausitz bald darauf ein Stellvertreter in der Person des Vizekanzlers von Poligk bestellt wurde, aus dem Geheimen Kammerrat Dr. Wagner, dem Geheimen Kriegsrat Clauder – diesem wegen der polnischen Angelegenheiten –, den Hof- und Justizräten


  1. Bl. 3 fg. Vol. I. A. der Untersuchungs-Akten.
  2. Bl. 1 Vol. I. A. der Untersuchungs-Akten.