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der zuerst vom andern durch eine Unhöflichkeit, eine Beschimpfung oder gar durch einen Schlag in seiner Ehre verletzt worden ist, gleichgültig, ob er in gleicher Weise darauf erwidert hat.

Es ist hier nicht der Platz, des Genaueren auf die einschlägigen Verhältnisse einzugehen, nur sei, um eine irrige Meinung gerade bei solchen, die nicht durch ihre Stellung je in die Lage gekommen sind, sich mit den durch den Gebrauch und das Herkommen vorgeschriebenen Regeln zu beschäftigen, auf dies eine aufmerksam gemacht, daß es „eine ganz falsche Anschauung ist, daß diese Genugthuung stets in einem Zweikampf bestehen müsse. Es ist vielmehr Pflicht eines Ehrenmannes, sein Unrecht einzusehen, und schädigt nie seine Ehre, wenn er dies eingesteht und sein Bedauern über diesen Vorfall ausspricht. So lassen sich viele Ehrenhändel in einer für beide Teile gleich ehrenvollen Weise beilegen, ohne daß es notwendig wird, zu einem Zweikampf zu schreiten.“

Mancher junge Mann besonders liebt es, in jugendlicher Renommisterei stets von „Ehre“, „Beleidigung“, „Genugthuung“ und „Forderung“ zu reden oder sich schon durchgemachter Ehrenangelegenheiten

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/230&oldid=- (Version vom 31.7.2018)