Seite:Der wahre Gesichtspunkt, aus welchem die Streitigkeiten über die Landeshoheit in vermischten Ländern in Teutschland zu beurtheilen sind.pdf/15

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dem Landesherrn überlassen war. Die hohen Regalien gehörten diesem vermög der kaiserl. Abtretung ohnehin, und so blieben wenig Gegenstände für die Landtags-Verhandlungen mehr übrig. Daher wurden diese immer seltener, und zwar auch mit durch die Schuld der Landstände selbst, welche die Kosten spareten. In einigen Fürstenthümern sind sie gar erloschen, in andern haben sie aber noch in die Verwaltung der öffentlichen Landes-Einkünfte und Ausgaben mehr oder weniger zu sprechen, wie es die Verträge und das Herkommen bestimmen. Die Fürsten suchten auch durch die Reichsgesetze ihre Gewalt immer vester zu gründen, und die Macht der Landstände einzuschränken, welches besonders durch die kaiserl. Wahlcapitulationen geschehen ist, da man denselben den Weg abgeschnitten hat, daß sie nicht leicht wider ihre Landesherren Gehör finden.


§. 8.

 Und so hat sich die Teutsche Landeshoheit auf ihre jetzige Höhe geschwungen. Eine Verfassung, welche jeder Vernünftige billigen muß; denn sie hat alle Vortheile einer monarchischen, weil in jedem einzelnen Staatskörper alle Gewalt in einem Haupt sich vereiniget. Und doch ist dieser nicht absolut,