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der Weiber, und das allgemeine schändliche Vorurtheil, das einen Gecken aus dem Staatscalender, wäre er auch obendrein ein Schurke, in allen öffentlichen Gesellschaften zu mehrern Achtungsbeweisen berechtigt, als den rechtschaffenen, verständigen Bürger. Ein Mann von Amt und Titeln, der zugleich wahre Verdienste besitzt, ist eine goldene Münze; und, selbst ohne Verdienste, wenigstens eine authorisirte Banknote, die man für den Werth annehmen muß, den man ihr aufgedrückt hat. Allein, wer sich Rang und Ansehn anmaaßt, die ihm nicht zukommen, steht in gleicher Klasse mit falscher Münze, die man confisciren muß, wo man sie findet.

M. Ehrenpr. Ich fürchte, Sie verirren sich so tief in die Moral, daß Sie sich nicht wieder herausfinden. Darüber verliere ich indeß das Vergnügen, Ihr eigentliches Gewerbe zu erfahren.

Reinh. Um Verzeyhung! Sie haben mich selbst zu dieser Abschweifung verleitet. Mein Geschäft ist sonst zu wichtig für mich, als daß ich es vergessen sollte. Ich komme, Sie um Ihre endliche entscheidende Antwort auf meinen Antrag zu bitten.

M. Ehrenpr. Vermuthlich, meine Stieftochter betreffend?

Reinh. Ganz recht!

M. Ehrenpr. Ich muß Ihnen grade heraussagen,

Empfohlene Zitierweise:
Peter Andreas Heiberg: Die Hoftrauer, oder das Testament. Ein Lustspiel in einem Aufzuge. Orell, Geßner, Füßli und Comp., Zürich 1795, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Hoftrauer,_oder_das_Testament.pdf/29&oldid=- (Version vom 11.9.2022)