Seite:Die Hoftrauer, oder das Testament.pdf/47

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zweifle“ – von Ihnen, Herr Secretaire, ist die Rede – „so vertraue ich gleichwohl, da der Menschen Gesinnungen wandelbar sind, beyliegendes Document meinem Schwager Reinhard, ihm zur Nachricht und Gebrauch im etwanigen Nothfalle. Ein gleichlautendes Document hat mein Freund Stram in Händen.“

M. Ehrenpr. Sie spielen wohl Comödie?

Reinh. Es kömmt auf mich an, es für gewisse Personen zu einer Tragödie zu machen. Hören Sie nun das Document selber: (liest.) „Falls meine einzige Tochter Charlotte ihr zwanzigstes Jahr erreicht, ohne verheyrathet zu seyn, oder sich einen Bräutigam gewählt zu haben, wobey kein Zwang statt finden darf, sondern ihre eigene Neigung einzig und allein befolgt werden muß, so soll sie bey einem braven Manne in Kost und Logis gethan werden. In diesem Falle, wie auch, wenn sie wider ihren Willen zu einer Heyrath sollte genöthigt seyn, genießt meine hinterlassene Frau nicht mehr als vierhundert Reichsthaler jährlich, anstatt der Hälfte von allen Zinsen, die ihr laut dem Testamente zugestanden sind, und die sie ferner bis zu Charlottens zwanzigstem Jahre zu ziehen hat. Sollte Charlotte hingegen um diese Zeit entweder gut verheyrathet seyn, oder eine angemessene Wahl getroffen haben, wobey weder auf Reichthum noch Rang gesehen werden muß,

Empfohlene Zitierweise:
Peter Andreas Heiberg: Die Hoftrauer, oder das Testament. Ein Lustspiel in einem Aufzuge. Orell, Geßner, Füßli und Comp., Zürich 1795, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Hoftrauer,_oder_das_Testament.pdf/47&oldid=- (Version vom 11.9.2022)