Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/618

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


588

Bayerischen Hauses zur Erbsolge der griechischen Krone gelaugen köuueu^ und es bleibt sestgesetzt, daß, in diesem Falle, die Königliche Krone und Würde von Griechenland an diejenige Prinzessin oder deren rechtmäßige Nachkommen überzugehen haben, welche in der Erbsolge -Ordnung dem letzten Könige von Griechenland am nächsten stehen wird.

^Würde die Krone Griechenlands an eine Prinzessin übergehen, so soll deren rechtmäßiger Mannsstamtn hinwiedernm den Vorzng vor den weiblichen Nachkommen erhalten, und in demselben die Throusolge nach dem Rechte der Erstgeburt stattsinde.

Jn keinem Falle soll die Krone Griechenlands mit der eiues sremdeu Reichs aus demselben Hanpte vereinigt werden köuue.

Gegeuwärtiger erl..uteruder und ergäuzeuder Artikel soll dieselbe Kraft und Wirkung habeu, als wäre solcher wirklich in den Vertrag vom 7. Mai 1832 einschaltet ^ derselbe wird ratisieirt, und die Auswechselung der Ratisieation baldmöglichst vorgeuommeu werden.

Desseu zur urkuude habeu die beiderseitige Bevollmächtigte deu- selbeu uuterZeichuet, und mit Beidruckung ihrer Wappeu besiegelt.

So geschehe zu Louvou am dreißigste April des Guadeujahres Eiutauseud achthuudert drei und dreißig.

Uuterzeichuet:

(L.S.) A. v. Eetto. (L.S.) Talleyraud.

(L. S.) palmerston. ^ ^(L. S.) Lieven.

So genehmigen, ratisieiren und bestätigen Wir, sowohl in eigenem Namen, wie als souveränes Oberhaupt Uuseres Köuiglicheu Hauses, und als Vormuud Uuserer, auuoch minderjährigen, sreuudlich vielgeliebten Söhne, der Priuzeu Otto, Luitpold und Adalbert von Bayern, vorstehende Uebereinknnst, und geloben solche durchgäugig zu beobachten und von Alleu, die es augeht, beobachte .zu lasse, uichts dagege zu unternehmen, noch etwas dagegen nnternehmen zu lassen.

Desseu zu Urkuud habeu Wir gegeuwärtige Ratisieations-Aete nnter- Zeichnet und derselbe Unser Köuigliches Siegel beizudrucken besohlen.

So gegebeu zu München am achtzehnte Tage des Mai -Monats, im Guadejahre Eiutauseud achthuudert drei und dreißig, Uuseres Reiches im achte.

(L- S.) Ludloig.

Frhr. v. Gise.

Reg-Bl. f. d. Königr. Bayern f. d. J. 1833. Nr 38.^ S. 9^7^974.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/618&oldid=- (Version vom 31.7.2018)