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a) die Anzahl der verschlußsähig eingerichteten Schiffe mit Au- gabe der Ladungssähigkeit derselben uach den Abtheilungen des Tariss für die Reeognitionsgebühr aus dem Rhein.

b) die Theile des Rheins und seiner Nebenssüffe, aus welchen die verschlnßsähig eingerichteten Schiffe zum Transport nnver- zollter Waaren benntzt zu werden pstegend

c^ die verschiedenen einzelnen Beträge, welche als Prämien ge-

zahlt worden sindd ^ ^

d) die Snmmen der gewährten Prämien. ^ II. Jn Ansehung der Prämien, welche für jede unter Schiffsverschluß bewirkte Fahrt gezahu wordeu und zwar: A. für Fälle, in welchen die Ladung nnverändert aus einem und demselben Schiffsboden zum Begleitschein -Erledigungs- Amte gelangt isid

8. für Fälle, in welchen Leichterungen (.^. 9 der Vereinbarung)

stattgefnnden haben: C. für Fälle, in welchen bei dem Eintritte in den Main oder Neckar Ueberladungen gemäß den Vorschristen nnter Nr. 5 der gegenwärtigen Ansschreibung stattgesnnden habend a. die Anzahl der Schiffe, mit Angabe ihrer wiruich znr Absertigung gelangten Ladung in Zentnern snmmarisch ansgedrückt, nach der Seala, welche der Tarif der Reeognitionsgebühr aus de1n Rhein für die Ladnugs- sähigkeit der Schiffe enthält d

b) die Grenzpnnkte und die vereinsländischeu Häsen zwischen welchen der Gütertransport stattgesnnden hat, in den Fällen 8 mit Angabe der Pnnkte, von und bis zu welchen die Leichternugen eingetreten stnd, in den Fällen C mit Angabe der Grenzabsertigungs- ämter, der Punkte der Ueberladung, sowie die Bestim- mungsorte der Ladungen, und insosern blos von der Grenze bis zu dem Pnnkte der Ueberladung, oder ^von Letzterem bis zum Bestimmungsorte Schiffsver- schlnß eingetreten ist, mit Angabe dieses Verhältnißesd

c) die Meilenzahl der Stromstrecken, für welche in den einzelnen Fällen die Prämien berechnet worden sindd

cl^) die verschiedenen einzelnen Veträge, welche als Prä-

mien gezahlt worden sindd c) die Snmmen der im Lanse des Jahres im Ganzen gewährten Prämien. Die Aemter werden.angewiesen, nach vorstehenden Vestimmungen sich

zu achten, zugleich ade.r a11ey die. Schiffer hiewegen in angemessener Weise

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 448. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/892&oldid=- (Version vom 31.7.2018)