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I. Abschnitt.
Post-Verträge.


1. Bekanntmachung, den deutsch-österreichischen Postverein betreffend.
Staatsministerium des Handels und der öffentliche Arbeiten.

Nachdem die zur Bildung eines deutsch-österreichischen Postvereins unterm 6. April l. Js. mit der k. k. österreichischen und mit der kgl. preußischen Regierung, sodann unterm 15 April l. J. mit der k. sächsischen Regierung abgeschlossenen Verträge die allerhöchste Genehmigung Seiner Majestät des Königs erhalten haben, auch die Auswechselung der Ratificationsurkunden stattgefunden hat, so werden die allgemeinen Postvereinsbestimmungen nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Bestimmungen bezüglich des Postverkehrs mit den k. k. österreichischen und mit den k. preußischen Staaten, sowie mit dem Königreiche Sachsen, vom 1 Juli 1850 angefangen, ins Leben treten, jene deutschen Staaten und beziehungsweise Postgebiete aber, welchen gegenüber solche ebenfalls demnächst in Anwendung zu kommen haben, besonders werden bekannt gegeben werden, daß endlich die Bestimmungen der Artikel 18, 19 und 22 vom 1. Juli l. J. angefangen auch für die und im Inlande sich bewegende Correspondenz Wirksamkeit erhalten.

München den 21. Juni 1850.

Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl.
v. der Pfordten.




Bestimmungen des deutsch-österreichischen Postvereins.

Allgemeine Bestimmungen.

Umfang und Zweck des Vereins.

Art. 1. Der deutsch-österreichische Postverein bezweckt die Feststellung gleichmäßiger Bestimmungen für die Taxirung und postalische Behandlung der Brief- und Fahrpostsendungen, welche sich zwischen verschiedenen zum Vereine gehörigen Postgebieten oder zwischen dem Vereinsgebiet und dem Auslande bewegen.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 511. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/955&oldid=- (Version vom 27.9.2018)