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Burgermeister und Raths, dann 8 Abgeordneten von der Burgerschaft abgehört und justificiret wird.


10.

 Werden an diesem Tage alle Zettel, welche der Cassier als Belege zum Vorschein bringt, nach abgelegter Rechnung entzwey geschlitzt oder verbrannt.


11.

 Damit das fremde Bettelvolk den Inwohnern nicht beschwerlich werden möge, so wird hiemit bey 2 fl. Frkl. Strafe, welche Strafe zur Armen-Cassa erhoben wird, verboten, irgend einem Bettler ein Almosen zu geben, sondern solchen an den Zettelaussteller zu verweisen. Endlich


12.

 erhält jeder hiesiger Einwohner von diesem Armen-Institut eine gedruckte Nachricht. Weissenstadt den 30 Dec. 1791.

Das Stadtvogtey-Amt und 
Burgermeister und Rath allda.