Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/19

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Art ins Gedränge kommen würden; und da man ohnehin den Blutbann oder die centbarliche Gerichtbarkeit als ein charakteristisches Kennzeichen der Landeshoheit ansahe; so war es, in Hinsicht so vieler gleich wichtigen Umstände, allerdings der Mühe wehrt, dem bevorstehenden Heimfall des Meiningischen Amtsbezirks an Wirzburg entgegen zu arbeiten, und genanntes Stift dafür mit andern Hennebergischen Gütern zu befriedigen.

Kurfürst August trat daher, noch bey Lebzeiten Graf Georg Ernsts von Henneberg, mit dem Bischoff Julius zu Wirzburg über diesen Gegenstand in Unterhandlung und suchte eine abermahlige Auswechslung des Amtes Meiningen zu bewirken. Zu dem Ende wurde zwar, unter Beytritt des genannten Grafen, zwischen Sachsen und Wirzburg, am 13ten December 1583. zu Mellerstadt eine Zusammenkunft gehalten; beyderseits Deputirte ließen es aber damahls nur bey wechselseitigen Vorschlägen bewenden, und nahmen endlich die Abrede, daß, wenn man sich hierüber nicht vereinigen könne, beyde Theile die Sache der Entscheidung erwählter Schiedsrichter überlassen und deshalb eine anderweite Conferenz zu Erfurt veranlassen wollten[.][1]