Zum Inhalt springen

Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/140

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

in denjenigen 15 Gulden bestand, welche jährlich für Unterhaltung einer Person gerechnet wurden; doch durfte nicht mehr als der vierte Theil der Pfründen außerhalb des Hospitals gegeben werden.

Zum Spitalmeister wurde seit 1536 ein Geistlicher bestellt, der, wie in der Hospitalordnung ausdrücklich bemerkt ist, nicht durch den Bischof, sondern durch den Landesherrn, der ihn eintretenden Falls auch seines Amtes entsetzen konnte, eingewiesen wurde. Der Spitalmeister hatte täglich eine gelesene und Sonn- und Festtags eine gesungene Messe zu halten und an den Nachmittagen der Sonn- und Festtage zu predigen. Zur Beihilfe für den Kirchendienst und zugleich zum Einkaufen der Bedürfnisse für das Hospital wurde ein Diener gehalten, der jährlich 15 Gulden und die Kost im Hospital erhielt. Außerdem war das nöthige Haus- und Küchenpersonal vorhanden. Dem Spitalmeister lag die Einnahme aller dem Hospital zustehenden Einkünfte ob, und ebenso hatte er alle zur Unterhaltung desselben, einschließlich der Gebäude, nöthigen Ausgaben zu besorgen und darüber wenigstens zweimal jährlich Rechnung abzulegen.

An Einkünften übereignete Herzog Georg dem Hospital 229 Gulden 20 Groschen aus dem Amte Pirna, die zu Erbauung des Klosters auf dem Königstein bestimmt, aber nicht gebraucht worden waren. Das dortige Kloster hatte vermuthlich Gebäude aus leichtem Material gehabt und sollte aus Stein erbaut werden, der Bau war auch bereits begonnen worden, doch hatten sich die 13 darin befindlichen Mönche bis auf einen der lutherischen Lehre zugewendet und das Kloster verlassen, sodaß es 1536 bereits seit mehreren Jahren leer stand. Weiter wurden dem Jakobshospital das Altarlehen der Alexiuskapelle auf der Brücke und dasjenige Altarlehen, welches im alten Hospital bereits bestanden hatte, zugeeignet. Das erstere bestand in 60 Gulden wiederkäuflichen Zinsen und das Lehen St. Jakobi in 28 Gulden 7 Pfennig 1 Heller Zinsen und den Nutzungen eines Weinbergs. Das Einkommen der beiden Altarlehen bezog der Spitalmeister als Besoldung, doch mußte er dafür jede Woche zwei Messen in der St. Alexiuskapelle lesen oder gegen Bezahlung von einem anderen Geistlichen lesen lassen, und außerdem hatte er die 15 Gulden, welche sein Gehilfe erhielt, sowie dasjenige zu entrichten, was der Pfarrer zu Dresden von diesen beiden Lehen jährlich bezog. Den Rest durfte er für sich behalten und außerdem hatte er Wohnung, Kost und Brennholz im Hospital.

Ferner eignete Herzog Georg dem Hospital jährlich 300 Gulden aus dem Amte Dresden und den zehnten Theil von allen Silber-, Kupfer- und Zinnbergtheilen, welche er als Gewerke baute, mit der Bedingung, daß, wenn etwa Zubußen zu diesem Bergbau erforderlich werden würden, er und seine Nachkommen diese selbst bezahlen sollten, endlich 400 Rheinische Gulden, die wiederkäuflich verkauft waren und 20 Rhein. Gulden Zinsen einbrachten, sowie 15 „Stangen“ Holz aus der Dresdner Haide, jede Stange zu 10 vierspännigen Fudern gerechnet. Die dem alten Hospital gehörigen Einkünfte an 21 Groschen Erbzinsen und den Zinsen einer Summe von 1055 Gulden gingen auf das neue über. Außerdem besaß es zwei Weinberge. Das Gesammt-Einkommen betrug einschließlich der Altarlehen 946 Gulden[1]. Ein Exemplar der Stiftungsurkunde wurde dem Hospital übergeben. Das andere bewahrte man in der Silberkammer und die Schuldverschreibungen über die ausgeliehenen Kapitalien ebenfalls im Schlosse auf.

Nach Einführung der Reformation änderten sich die Verhältnisse. Als Spitalmeister wurde ein Verwaltungsbeamter bestellt, dem ein Schreiber, eine Köchin, eine Wärterin und eine Wäscherin beigegeben waren[2]. Die Oberaufsicht führte das Kammerkollegium, und mit der besonderen Beaufsichtigung waren die „Inspektoren“, nämlich der Superintendent und der Amtmann zu Dresden, beauftragt. Der Hospitalverwalter wurde durch Reskript des Landesherrn oder des Geheimen Konsiliums ernannt und durch die Inspektoren eingewiesen. Eigenthümlicherweise wird im 17. Jahrhundert der Hospitalverwalter selbst mit zu den Inspektoren gerechnet[3].

Der Administrator Friedrich Wilhelm fand sich 1595 veranlaßt, dem Hospital eine neue Ordnung zu verleihen, nach welcher nur 60 Personen aufgenommen werden sollten, da das Einkommen für die ursprünglich auf 100 Personen festgesetzte Anzahl nicht zureichte. Die Seelsorge wurde den vier Diakonen der Stadt übertragen, die zweimal in der Woche, Mittwochs und Freitags, predigten. Als Regel für den Kirchenbesuch wurde bestimmt, daß diejenigen Hospitaliten, welche die Kirche vor Schluß des Gottesdienstes verlassen, das Brod für die folgende Mahlzeit, und diejenigen, welche die Predigt verabsäumen würden, die ganze Mahlzeit verlieren sollten. Zu diesem Zwecke wurde jedesmal vor Beginn des Gottesdienstes das Namensregister der Brüder verlesen. Diejenigen Hospitalbrüder, welche gut zu Fuße waren, sollten alle Sonntage früh und Mittags in die Kirchen in und vor der Stadt gehen und durch den Spitalmeister oder den Lesemeister befragt werden, in welcher Kirche sie gewesen seien und was sie aus der Predigt gelernt hätten. Alle Tage früh 8 und Nachmittags 2 Uhr wurde in der Hospitalkirche durch den Lesemeister Betstunde gehalten und eine Predigt gelesen, und außerdem

hatte derselbe die Aufgabe, in der Konventstube die


  1. Die Fundation etc. Loc. 9836. Bl. 2, 8b. fg.
  2. Rep. LII. Gen. 1923.
  3. Siehe die den Rentcop. vorgehefteten Register z. B. 1695.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/140&oldid=- (Version vom 24.10.2024)