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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/139

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eine nach dem ziemlich großen Hospitalgarten führende Einfahrt getrennt. In einem besonderen, nicht weit von den Konventstuben im Garten liegenden Häuschen war die Waschküche und die Gärtnerwohnung untergebracht. Dicht an der Annenstraße, bis zum nächsten Bürgerhause, der ehemaligen „Schwarzfarbe“, reichend, lag der nicht sehr umfängliche Hospitalfriedhof, und an diesem nach hinten anstoßend, mit der Vorderseite nach dem Hospitalgarten gerichtet, ein Wirthschaftsgebäude, in dem sich unter anderen das Backhaus befand. Zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wurde dieses Wirthschaftsgebäude nebst der Unterstube des Hospitalgebäudes an der Annenstraße zum Bierschank benutzt. Der Hospitalmeister hatte schon früher, wahrscheinlich bereits im 16. Jahrhundert, das Recht, Bier zu schänken[1].

Unterm 24. August 1536 ertheilte Herzog Georg dem Hospital eine neue Ordnung, nach welcher hundert Männer, die sich ihres Alters oder Armuth halber nicht ernähren könnten, aufgenommen werden sollten, doch dürften sie nicht mit ansteckenden Krankheiten behaftet sein. Herzog Georg sandte diese Ordnung, ehe sie eingeführt wurde, zur Begutachtung an den Erzbischof Johann zu Wien und den Administrator des Erzbisthums Prag, Ernst von Schleinitz. In der dieser Sendung beigefügten Denkschrift wird die ursprüngliche Absicht, auch Frauen aufzunehmen, erwähnt[2]. Die Aufnahmen hatten mit Genehmigung des Landesherrn oder derjenigen, die von ihm damit beauftragt wurden, stattzufinden.

Zur Wohnung wurde jedem der Hospitaliten eine Zelle eingeräumt, die nicht heizbar war und in welche weder Kohlenpfanne noch Licht, auch nicht in Laternen, gebracht werden durfte. Tagsüber hielten sie sich in den Konventstuben auf, die in der kalten Jahreszeit geheizt wurden und zugleich als Speisesäle dienten. Jede der Konventstuben war auf 25 Personen berechnet, und in jeder derselben wurde durch einen damit beauftragten Hospitalbruder die Aufsicht geführt. Als Kleidung erhielten sie einen grauen Rock und im Winter einen Pelz, sowie jährlich 4 Paar Schuhe, wenn sie soviel brauchten.

Die Beköstigung war ebenfalls streng geordnet. Sonntags und zwei Mal in der Woche bekamen sie Fleischkost (Sonntags Braten), die übrigen Tage Suppe, Gemüse und Käse, während der Fastenzeit Fisch, darunter Heringe; Mittags und Abends je ein Brot, deren drei Schock aus einem Scheffel gebacken wurden. Als Getränk wurde ihnen zum Mittags- und Abendessen je ein Krug Kofent, „darin drei Kännchen gehen“, gereicht. An den vier Festen, nämlich zu Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten, an denen sie zur Kommunion gingen, bekam jeder ein Nösel Wein. An diesen Tagen reichte der Spitalmeister jedem Hospitaliten einen Pfennig, den er dem Pfarrer geben mußte, denn zur Anhörung der Beichte mußten stets einige Beichtväter bestellt werden. Wenn das Essen aufgetragen war, mußten sie mit lauter Stimme das Vaterunser, das Ave Maria und den Glauben beten und nach Tische ein Dankgebet sprechen. Sie gingen täglich im Sommer um 6 und im Winter um 7 Uhr früh zur Messe, und Nachmittags von 2–3 wurde in der Kapelle Betstunde gehalten, wobei sich alle, außer den Kranken, betheiligten mußten.

Ohne Erlaubniß des Spitalmeisters durften die Brüder nicht ausgehen. Er hatte besonders darauf zu halten, daß sie friedlich untereinander lebten und ihm etwaige Streitigkeiten anzeigten. Letzteres war bei Verlust der Pfründe für einen Tag angeordnet; die Unverträglichen und die nicht zur Beichte gingen, sollten dem Kurfürsten oder dem Amtmann angezeigt und aus dem Hospital entfernt werden. Denjenigen, welchen das Ausgehen erlaubt wurde, schärfte man besonders ein, nicht betteln zu gehen. Die Badestube wurde alle vier Wochen geheizt und ein Bader bestellt, der die Hospitalbrüder rasiren und ihnen die Haare schneiden mußte.

Es war bestimmt, daß, wenn dem Hospital Vermächtnisse zufallen würden, die jährlich 15 Gulden Zinsen trügen, eine Person mehr aufgenommen werden solle. Wenn Jemand eine Pfründe stiften wollte, so hatte er 300 Gulden zu zahlen, wollte sich dagegen Jemand ins Hospital einkaufen, so hatte er nur 150 Gulden zu entrichten. Auch in diesen Fällen stand es der Hospitalverwaltung frei, die betreffenden Personen aus dem Hospital zu entfernen, wenn sie der Hospitalordnung entgegenhandelten, doch wurden denjenigen, die sich eingekauft hatten, jährlich 6 oder, wenn es sich um eine gestiftete Pfründe handelte, 12 Gulden verabreicht, während die Hauptsumme dem Hospital verblieb.

Wenn einer der Hospitalbrüder mit Tode abging, wurde er von den übrigen zu Grabe getragen. Sein Nachlaß fiel, soweit er sich im Hospital befand, diesem zu, davon wurden die Kleidungsstücke und sonstigen Gebrauchsgegenstände unter die Brüder vertheilt. Etwaige Geldbeträge verblieben ebenfalls dem Hospital, wenn dieselben jedoch weniger als einen Thaler betrugen, wurden sie in die Sparbüchse der Brüderschaft gethan, deren Inhalt vierteljährlich unter die Brüder vertheilt wurde[3]. An außerhalb des Hospitals lebende Leute konnte auf eine bestimmte Zeit eine ganze oder halbe

Pfründe verliehen werden, die entweder in Kost oder


  1. Rißschr. VII. Fach 84. Nr. 9; Inventar von 1760. Loc. 5968 und Acta, den fremden Bierschank etc. Loc. 5960.
  2. Die Fundation etc. Loc. 9836. Bl. 20. 27b. 28.; Originalurkunden 10812, 10813.
  3. Acta, der Hospitalbrüder Verlassenschaft etc. Loc. 5963.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/139&oldid=- (Version vom 24.10.2024)