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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/142

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längere Zeit in Anspruch nehmen würde. Dieser Vorschlag wurde genehmigt und der Hospitalverwalter dem entsprechend angewiesen, ihm auch die Geldmittel zu Anschaffung der nothwendigen Gebrauchsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Eingelieferten waren zum großen Theil Krüppel[1]. Nach Errichtung des allgemeinen Armenhauses zu Waldheim wurden die angeschafften Gegenstände in den Jahren 1716 und 1717 dorthin abgegeben[2].

Im Jahre 1720 war das Vermögen des Hospitals auf 47346 Gulden und 1726 auf 47983 Gulden gestiegen[3], so daß im letzten genannten Jahre die Zahl der aufzunehmenden Personen, welche zu Anfang des 18. Jahrhunderts 40 betrug, auf 42 erhöht wurde. In der Folgezeit, etwa von 1729 an, waren immer 46 bis 48 Hospitaliten vorhanden. Meist waren es Leute von 60 bis 70 Jahren und noch ältere, doch kommen auch einige im Alter von 40 bis 45 Jahren vor. Sie stammten zum Theil aus Dresden und den umliegenden Dörfern, zum größten Theil aber von außerhalb, wie z. B. aus Torgau, Oschatz, Cottbus und andern sächsischen Städten, einer sogar aus Lübeck und einer aus Montpellier. Ihrem Stande nach waren sie meist Handwerker, Bauern und ehemalige Soldaten, doch werden auch verschiedene Gelehrte als Hospitalbrüder erwähnt[4].

Viele der Hospitalbrüder arbeiteten außerhalb des Hospitals in ihren früheren Beschäftigungen, so kommen z. B. um 1740 zwei Goldschmiede, ein Weißgerber, ein Bäcker, ein Papiermacher und andere vor. Einige spannen im Hospital und andere wurden mit häuslichen Arbeiten beschäftigt, soweit sie dazu fähig waren[5].

Die finanziellen Verhältnisse des Hospitals hatten sich im 18. Jahrhundert bedeutend verschlechtert, da während des Siebenjährigen Krieges die Zinsen von den ausgeliehenen Kapitalien vielfach nicht eingingen und die Lebensmittel sehr theuer geworden waren. Bei der im Jahre 1767 durch den Oberkonsistorial-Präsidenten, den Superintendenten und den Oberamtmann vorgenommenen Revision wurde festgestellt, daß Betten, Wäsche und Kleider der Hospitaliten sich in sehr schlechtem Zustande befanden und neue denselben in den vergangenen Jahren nicht zu den geordneten Fristen hatten verabreicht werden können; auch die Kost war sehr gering geworden und die Verabreichung von Wein und Bier gänzlich weggefallen[6]. Es wurde deshalb zu Anfang des Jahres 1768 für die 30 vorhandenen Hospitalbrüder neue Kleidung, und zwar Röcke, Westen, Hosen von Schafleder, Hüte, Schuhe, Strümpfe, je zwei Hemden, Bett- und Tischwäsche angeschafft, was einen Aufwand von 512 Thalern verursachte.

Das Jahr 1792 brachte eine vorübergehende Benutzung des Jakobshospitals, indem die im Erdgeschoß nach dem Garten zu gelegene Konventstube, welche der geringen Anzahl der Hospitaliten halber nicht gebraucht wurde, von der Polizei-Kommission gemiethet und zu einer Schul- und Arbeitsstube für Kinder eingerichtet wurde[7].

Eine neue Ordnung erhielt das Hospital im Jahre 1799. Die Zahl der aufzunehmenden Personen wurde darin auf 36, einschließlich des Lesemeisters, der Köchin und der Wärterin, festgesetzt. Die Aufzunehmenden mußten über 50 Jahre alt und außer Stande sein, sich etwas zu verdienen. Verheirathete Männer sollten zwar eigentlich nicht aufgenommen werden, doch konnte einer Aufnahme finden, wenn die Frau ihn nicht zu ernähren vermochte. Ueber die Aufnahme oder Nichtaufnahme hatte das Geheime Finanzkollegium zu entscheiden. Die Hospitalbrüder sollten sich wesentlich im Hospital aufhalten, bei den Mahlzeiten sich zu rechter Zeit vor dem Gebet einfinden und im Winter spätestens Abends 9, im Sommer um 10 Uhr zu Hause und in ihren Kammern sein. Die Gänge und Konventstuben wurden, außer im Sommer, bis Abends 9 Uhr erleuchtet. Wer über Nacht wegbleiben wollte, mußte dies dem Hospitalverwalter und dem Lesemeister anzeigen. Zu einer Reise konnten die Inspektoren auf 14 Tage Urlaub ertheilen, wer aber auf längere Zeit verreisen wollte, mußte sich durch das Geheime Finanzkollegium beurlauben lassen. Besonders betont wird auch in dieser Hospitalordnung, daß die Brüder sich bei ihren Ausgängen alles Bettelns enthalten sollen.

Wer zur Arbeit nicht ganz untüchtig war, sollte sich auf nützliche Art beschäftigen und sich etwas verdienen, aber auch diejenigen, die für ihren Unterhalt gar nicht zu sorgen hatten, sollten doch nicht ganz müssig gehen und sich mit irgend etwas, wie Federlesen, Spinnen, Stricken etc. beschäftigen. Der Hospitalverwalter hatte die dazu nöthigen Veranstaltungen zu treffen und darauf zu halten, daß ihnen das verdiente Lohn zu Theil werde. Früh von 7 Uhr an, im Sommer von 6 Uhr an, stand es jedem Hospitalbruder frei, sich zum Frühstück etwas Warmes in der Küche zu bereiten, nach 8 Uhr aber durften sie sich, mit Ausnahme derjenigen, die zum


  1. Acta, die Einbringung und Versorgung etc. Loc. 5960.
  2. Acta, die große Armenkommission etc. Loc. 5960. Bl. 1 fg.; Weiße, Staatsrecht. 2. Bd. S. 117.
  3. Acta, die Vermehrung etc. Loc 5960. Bl. 1. 5a/b.
  4. Acta, gottlose und böse Hospitalbrüder etc. Loc. 5960. Bl. 6. fg.; Acta, das am 25. November 1731 etc. Loc. 5960; Todtenbuch etc. zu St. Jakob. 1704. Loc. 5963.
  5. Acta, die den sämmtlichen Hospitalbrüdern etc. 1736. Loc. 5963. Bl. 1 fg.
  6. Acta, Die Untersuchung etc. 1767. Loc. 5963. Bl. 7a/b. 8. 10. 17. 41.
  7. Rep. XXIII. Dresden 102b. Bl. 1 fg.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/142&oldid=- (Version vom 24.10.2024)