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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/290

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Die Beschwerden gaben aber auch im Jahre 1826 dem Geheimen Finanzkollegium Veranlassung, den Kreishauptmann des Meißner Kreises Grafen Hohenthal und den Amtshauptmann Grafen von Loeben zu beauftragen, wegen einer Revision der Brückenzollrolle mit dem Rathe in Vernehmen zu treten. Im Laufe der sehr langwierigen Verhandlungen[1] wurden nach und nach drei Entwürfe ausgearbeitet, die sämmtlich davon ausgingen, daß der Zoll nach der Zahl der vor einen Wagen gespannten Pferde bemessen werde in der Weise, daß, entsprechend dem bisher befolgten Prinzip, auch in dem neuen Tarif Kaufmanns-, Meß- und andere werthvollere Frachtgüter höher vernommen würden (mit 6 Pfennigen vom Pferde) als landwirthschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Heiz- und Baumaterialien, Handwerkerwagen und[WS 1] leere Wagen. Alle drei Entwürfe hätten aber, wie vom Rathe und seinen Beamten nachgewiesen wurde, die auch vom Geheimen Finanzkollegium nicht gewollte Wirkung geübt, daß sich die Einnahmen aus dem Brückenzoll verringert hätten, und der Rath beobachtete deshalb eine ablehnende Haltung. Der Kirchenrath, an welchen die Angelegenheit später vom Finanzkollegium abgegeben wurde, ließ sich die Sache nicht sehr angelegen sein, ebensowenig das Kultusministerium, das nach Auflösung des Kirchenraths desssen Geschäfte übernahm, und so kam die Angelegenheit zum Erliegen.

Während der Septemberunruhen des Jahres 1830 entlud sich die Gewitterwolke, die sich über Krippendorfs Haupte zusammengezogen hatte. Acht angesehene Dresdner Kaufleute, an ihrer Spitze die Herren Hesse, Schöne und Sendig, begaben sich am 16. September zum Brückenamtsverwalter Syndikus Möhnert und verlangten die Entfernung des Einnehmers Krippendorf von seinem Posten, weil er den Brückenzoll und die Niederlagsgebühr mit einem leidenschaftlichen Ungestüm und ohne Rücksicht auf die Umstände eintreibe. Möhnert hielt es für gerathen, diesem Verlangen zu willfahren, und Krippendorf wurde, wenn auch unter einstweiliger Belassung seiner Bezüge, seines Postens enthoben[2]. Er erhielt, nach kurzer Beschäftigung in der Abtheilung für direkte Steuern, die Stelle des Wagenpfennig- und Niederlagseinnehmers in der Haupteinnahme, mußte sich aber eine Ermäßigung seiner Bezüge auf 500 Thaler jährlich gefallen lassen. Alle Eingaben und Gesuche, die er in geradezu beängstigender Zahl an den Rath, die Kommunrepräsentanten und die Landesregierung richtete, um Gewährung desjenigen Diensteinkommens, das er als Brückenzolleinnehmer im drei- oder sechsjährigen Durchschnitt bezogen hatte, blieben erfolglos.

Möhnert begnügte sich aber nicht mit Krippendorfs Entfernung aus seinem Amte, sondern ordnete auch an, daß von dem beladenen Fuhrwerke Dresdner Bürger, welches bloß zwischen Alt- und Neustadt verkehre, nicht aber zu einem der Thore hinausfahre, mit Erhebung des Brückenzolls bis auf weitere Bestimmung Anstand genommen werde[3].

An Krippendorfs Stelle trat nach kurzer Interimsverwaltung durch den Geleitseinnehmer Schelcher am 1. Juli 1831 der bisherige Kontrolleur bei der Steuerstube Karl Friedrich Prater, der das Amt des Brückenzolleinnehmers über 30 Jahre lang bekleidet hat. Da auch er im wesentlichen auf Tantième angewiesen war, so machte er wiederholt Anstrengungen, in bezug auf die Begünstigung der Dresdner Bürger und Einwohner Wandel zu schaffen, aber vergeblich; im Gegentheil scheint sich nach und nach die Meinung Geltung verschafft zu haben, daß Dresdner Bürger und Einwohner überhaupt nicht brückenzollpflichtig seien. Zwar setzte Prater es durch, daß Speisewirthe und Hausschlächter das von ihnen über die Brücke geführte Vieh verzollten, daß ferner nach Inbetriebsetzung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn die mit Personen besetzten Hotelwagen als brückenzollpflichtig erklärt und der Spediteur Seebe angehalten wurde, für die mit der Eisenbahn angekommenen und über die Brücke nach Altstadt geführten Frachtgüter Brückenzoll zu zahlen. Dagegen hielt man es für billig, die Budenführer, welchen man für den Transport der Buden auf den Neustädter Jahrmarkt 1819 ein Fixum von 3 Thalern bewilligt hatte, von dessen fernerer Zahlung zu entbinden, und selbst ein auswärts wohnender Budenbesitzer wurde, weil er in Dresden ein Haus und infolgedessen das Bürgerrecht besaß, „als hiesiger Bürger“ von der Entrichtung des Brückenzolls befreit[4]. Die Fleischer hielten es hiernach für angemessen, daß auch ihnen das Fixum, das im Jahre 1822 unter Einbeziehung der Friedrichstädter Fleischer auf 28 Thaler jährlich festgesetzt worden war, erlassen werde. In den Jahren 1835 und 1836 eingereichte Erlaßgesuche wurden abgelehnt. Da stellten die Fleischer mit Ende des Jahres 1841 die Zahlung des Fixums ein und erhoben, als ein drittes Erlaßgesuch vom 8. Februar 1842 wiederum abgelehnt wurde, Rekurs an die Kreisdirektion. Die Akten[5] schweigen darüber, ob dieser Rekurs einberichtet worden ist; vielleicht ließ man die Sache stillschweigend auf sich beruhen.


    Kleinoden – d. s. Abfälle –, Latten, Lohe, Plänern, Pfosten, Reifen, Rausch – d. s. Kürschnerwaaren –, Schilf, Schildkröten (!), Semmeln, Seifensiederasche, Stroh, Steinkohlen („so in die Stadt oder Neustadt geführt werden“), Steinbund, Thon, Träbern, Wein- und andere leere Gefäße, Wagnerholz, bloß einspännige Wagen mit Kärrner- und Kramerwaaren, ledige Wagen.

  1. A. XVIII. 37. 50.
  2. A. XVIII. 20, Bl. 155c. 162.
  3. A. XVIII. 36, Bl. 131.
  4. Akten der Brückenzollverwaltung Br. 1c (Praters Handakten).
  5. A. XVIII. 45.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: uud
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 270. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/290&oldid=- (Version vom 13.11.2024)