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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/294

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füllte man mit 1000 Gulden in 875 Guldengroschen[1] baar. Dieses Geschenk wurde der Braut und dem Bräutigam am Hochzeitstage zwischen der Messe und der Mahlzeit in der alten Hofstube durch die Abgesandten von Leipzig, die Bürgermeister Morch, Wiedemann und Dr. jur. Fachs, und von Dresden, die Bürgermeister Hans Gleynig, Peter Biener und Gregor Biener nebst dem Stadtschreiber Martin Heußler, überreicht, wobei Bürgermeister Morch das Wort führte. Der Rest des Geldes im Betrage von 8½ Gulden ging für Trinkgelder auf.

Nach Beendigung der Hochzeitsfestlichkeiten, zu denen auch Turnier und Ringrennen gehörte[2], trat Herzog Georg am 2. Februar mit den künftigen Regenten zur Berathung zusammen[3]. Ueber die Verhandlungen besitzen wir genaue Aufzeichnungen in einem Aktenbande des Rathsarchivs (E.I.1), der die lange Reihe der hier vorhandenen Landtagsakten eröffnet und die Jahre 1531 bis 1539 umfaßt. Welchen Werth der Rath später diesen Nachrichten beilegte, geht daraus hervor, daß er sie im Jahre 1549 durch den damaligen Oberstadtschreiber Christoph Henning nochmals in einen reichgepreßten Lederband umschreiben ließ, der die Aufschrift trägt: „Vortzeichnus und beschreybung aller vorlaufenen handlungen auf landtagen, ausschustagen etc. vom XXXI. jar an bis uf das XLIX.“ (E.I.2). Henning hat aber hierbei an manchen Stellen den Wortlaut zu gunsten einer flüssigeren Darstellung abgeändert oder gekürzt. Wir benutzen die ursprüngliche Niederschrift, die anscheinend von einen der drei Bürgermeister alsbald nach den Ereignissen abgefaßt ist und daher als zuverlässig gelten kann. Diese für die Geschichtsforschung noch nicht benutzten Aufzeichnungen bringen von den Vorgängen in den letzten Lebensmonaten Herzog Georgs manche bisher unbekannte, nicht unwichtige Einzelheiten; sie sollen daher nebst einigen herzoglichen Schreiben an den Dresdner Rath unten wörtlich mitgetheilt werden. Zuvor sei aus ihrem Inhalte das Wesentlichste kurz berichtet.

Der Herzog einigte sich mit den künftigen Regenten auf 4 Artikel. Erstens sollte die Erbhuldigung für Herzog Friedrich baldigst vor sich gehen. Zweitens wurde seiner Gemahlin als einstiges Witthum das Amt Tharandt nebst 3000 Gulden jährlicher Leibrente ausgesetzt; als Pfand sollte ihr bis zur Sicherstellung ihres Leibgutes Schloß, Stadt und Amt Dresden dienen. Im dritten Artikel wurde bestimmt, daß die Kleinodien, die Georgs Gemahlin Barbara dem Lande testamentarisch hinterlassen hatte, dem Herzog für 20000 Guldengroschen verkauft werden sollten. An vierter Stelle beschäftigte man sich mit den Religionsangelegenheiten, namentlich wurde über die Zulassung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt viel hin und her berathen. Die Abgesandten meinten, da die großen Potentaten darin nachgäben, werde es der Herzog allein auch nicht aufhalten können; denn da die Priester weggingen und man auf dem Lande keine Pfarrer mehr bekommen könne, liefe das Volk in die Martinischen (Lutherischen) Kirchen und nähme die Religion an, die dort gepredigt würde; wolle man dies aber nicht dulden und sie strafen, so gereiche das ebenso der Ritterschaft wie den Bauern zum Verderb. Man solle daher denen, die es begehrten, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zugestehen, damit sie nicht sagen könnten, ihre Gewissen würden beschwert; die Messe und die anderen Zeremonien sollten aber bei Strafe aufrecht erhalten werden. Einen Beschluß wollte man bei der ablehnenden Haltung des Herzogs über diesen Artikel noch nicht fassen, sondern ihm Gelegenheit geben, erst die Meinung der Theologen darüber einzuholen. Nach dem Schlusse der Berathung ließ Georg jedem der Theilnehmer durch seinen Rath Georg von Carlowitz ein Goldstück mit seinem Bildnisse überreichen.

Die nächste Fastnacht wurde am Dresdner Hofe mit Rennen und Turnieren, an denen auch Prinz Friedrich theilnahm, fröhlich begangen. Am 20. Februar geleitete der ganze Hof die noch anwesende Schwiegermutter Friedrichs bis Meißen. Dort wurde der Prinz etwas unwohl und kehrte am 22. Februar nach Dresden zurück. Am Mittwoch dem 26. ließ er sich Umschläge machen (? „einnesteln“), worauf er sich besser fühlte und, wie Augenzeugen berichteten, wieder aß und trank. Nachmittags verordnete ihm der Leibarzt Dr. Sebastian Roth von Auerbach einen Trank; der Prinz wollte ihn nicht einnehmen und that es erst auf wiederholtes Drängen und die Versicherung des Arztes, daß der alte Herzog selbst es befohlen habe. Kaum hatte er die Medizin genommen, so rief er aus: O Herr Doktor, wie wehe wird mir, was hat Er mir für einen Trank gegeben! Alsbald wurde er ohnmächtig und um 2 Uhr verschied er. Bei der am nächsten Tage vollzogenen Sektion der Leiche stellte sich heraus, daß „Lunge und Leber ganz faul und das Herz auch anbrüchig gewesen“.

Am Freitag wurde der Verstorbene vom Schlosse feierlich in die Kreuzkirche getragen, alle Rathsherren mit ihren Frauen gaben ihm das Geleite, die drei

Bürgermeister in schwarzen Mänteln und Hüten. In


  1. Der Gulden als Rechnungsmünze hatte 21 Groschen, der in Silber ausgeprägte Guldengroshen oder Thaler 24 Groschen
  2. Die Akten „Herzog Friedrichs zu Sachsen Vermählung 1539“ im Königlichen Hauptstaatsarchiv (Loc. 10549) enthalten lediglich den „Rennzettel“, d. h. das Verzeichniß der Theilnehmer und der Ergebnisse des Rennens.
  3. Diese Berathung mit den künftigen Regenten ist es, was E. Brandenburg (Herzog Heinrich der Fromme, im Neuen Archiv für sächs. Geschichte Bd. 17 S. 172) als einen Ausschußtag der Landstände auffaßt, der Mitte Februar stattgefunden habe.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 274. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/294&oldid=- (Version vom 1.11.2024)